Entnommen aus Politische Berichte Nr. 10/2016

 

KOMMUNALE POLITIK

Arme Kinder ertrinken: Linke fordert besseres Schulschwimmen. Hamburg. Fast die Hälfte der Schüler_innen in Hamburg kann auch nach Absolvieren des obligatorischen Schulschwimmunterrichts nicht oder nur unzureichend schwimmen. Dieser Durchschnittswert verteilt sich höchst ungleich: In finanziell besser gestellten Stadtteilen können nur 2,1 Prozent der Schulkinder nicht schwimmen, in schlechter gestellten 42 Prozent. Deshalb fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag zur nächsten Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft eine Überarbeitung des Schulschwimmkonzepts. „In einer Hafenstadt mit so viel Wasser wäre es allemal mehr als fahrlässig, die miserablen Ergebnisse zu ignorieren und auf ein ,Weiter so‘ zu vertrauen“, erklärt dazu Sabine Boeddinghaus, schulpolitische Sprecherin der Fraktion. „Über 45 Prozent der Schüler_innen erreichen im Schulschwimmunterricht das angepeilte Schwimmleistungsniveau Bronze nicht. Da muss jetzt ganz schnell etwas passieren!“ Um die Schwimmfähigkeit aller Kinder in Hamburg zu verbessern, fordert Die Linke konkret, das DJSA-Bronze-Niveau für alle Schüler_innen als verpflichtendes Ziel des Schulschwimmens zu setzen und an allen allgemeinen Schulstandorten die aktuell nur einstündige Wasserzeit an die realen Bedarfe zur Erlangung der Schwimmfähigkeit anzupassen.             www.die-linke-hamburg.de

 

Geflüchtete und sozial Benachteiligte: Besserer Zugang zu Bildung. Köln. Der Anstieg von Geflüchteten in unseren Bildungseinrichtungen macht es nötig, dort mehr neue und passgenaue Angebote bereitzustellen, die aber auch sozial benachteiligten Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund zu Gute kommen. Er ist die einmalige Chance, unsere Bildungseinrichtungen qualitativ auszubauen und sie bereit für die Bewältigung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen zu machen. Doch auf dem Weg dahin gibt es noch viele Baustellen. Der Schlüssel zu ihnen liegt allerdings bei der Landesregierung. Die Stadt ist in Bildungsfragen mit nur wenigen Kompetenzen ausgestattet. Damit endlich Bewegung in die unbefriedigende Situation kommt, stellte Die Linke zusammen mit den Piraten einen Antrag zur nächsten Ratssitzung. Demnach soll der Rat an die Landesregierung appellieren, an fünf Stellschrauben zu drehen. 1. Das Land soll das Schulgesetz ändern, damit alle geflüchteten Kinder und Jugendliche sofort nach der Ankunft eine öffentliche Schule besuchen können, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Bis jetzt ist eine Zuweisung die Voraussetzung für einen Schulbesuch. Und die lässt oft Monate auf sich warten. 2. Auch junge Erwachsene sollen einen Schulabschluss und eine Ausbildung machen dürfen. Dazu ist es notwendig,  die Berufskollegs für Schüler/innen bis zum Alter von mindestens 21 Jahren zu öffnen, in notwendigen Fällen bis 25 Jahren. Diese Öffnung gilt für geflüchtete sowie für durch ihre soziale Herkunft benachteiligte junge Erwachsene ohne Schulabschluss. Dafür werden zum kommenden Schuljahr mindestens 5000 zusätzliche Plätze gebraucht. 3. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Weiterbildungskollegs muss dahingehend geändert werden, dass geflüchteten und anderen Jugendlichen nicht durch den fehlenden Berufstätigkeitsnachweis die Möglichkeit verwehrt wird, an der Tages- und Abendschule Köln (TAS) einen Schulabschluss nachzuholen. 4. Die Volkshochschulen sind aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen angeglichen werden können. Im Moment führt die aktuelle Erhöhung der Honorare in den Integrationskursen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu immensen Unterschieden bei der Honorarhöhe zu anderen der Integration dienenden VHS-Kursen. Das darf nicht sein. 5. Außerdem werden deutlich mehr Lehrer/innen (darunter solche mit der Qualifikation „Deutsch als Zweitsprache“, DaZ), Sozialarbeiter/innen und Schulpsycholog/innen gebraucht, um an allen Schulen multiprofessionelle Teams sowie eine spürbar bessere Versorgung mit den genannten Berufen zu ermöglichen.        www.linksfraktion-koeln.de

 

Leiharbeit in Kieler Eigenbetrieben abschaffen! Kiel. Die Linke hat sich dem Kampf gegen Leiharbeit verschrieben und fordert in letzter Konsequenz sogar deren generelle Abschaffung. Ein kleiner Schritt dazu ist es, den Einsatz von Leiharbeitern durch die öffentliche Hand, in Kiel z.B. die Eigenbetriebe der Stadt, zu beenden. „Leiharbeit bedeutet ständige Lebensunsicherheit. Die Stadt Kiel sollte sich an solchen arbeitsmarktpolitischen Grausamkeiten nicht beteiligen, sondern mit gutem Beispiel vorangehen und gute Löhne, gute Arbeitsbedingungen und Sicherheit für ihre Beschäftigten bieten“, stellt Marco Höne, beratendes Mitglied des Wirtschaftsausschusses, grundsätzlich klar. Anfragen der Linken förderten zu Tage, dass beim Abfallwirtschaftsbetrieb Zeitarbeiter*innen eingesetzt werden, um Arbeitsspitzen aufzufangen oder Krankenstände auszugleichen. In einer Antwort von Stadtrat Röttgers heißt es: „In den vergangenen vier Jahren wurden […] in Fällen besonderer Personalengpässe durch extremen Winterdiensteinsatz bzw. hohen Krankenstand in Urlaubszeiten bis zu neun Zeitarbeitskräfte kurzfristig beschäftigt.“ Für Höne reicht diese Begründung nicht: „Personalengpass heißt, es gibt zu wenig Festanstellungen. Wintereinsätze und Urlaubszeiten sind keine höhere Gewalt, sondern regelmäßige Ereignisse, denen mit einer guten Personalplanung und nicht mit kurzfristigen Notfallmaßnahmen begegnet werden muss.             www.linksfraktion-kiel.de

 

Quote für den Sozialen Wohnungsbau gebraucht – Mehrheiten wären da: Essen. Die Ratsfraktion Die Linke begrüßt es, dass die Thelen-Gruppe nur wenige Monate nach dem Verkauf der Krupp-Grundstücke konkrete Pläne für ein neues Stadtquartier „Essen 51“ vorgestellt hat. Damit wird eine riesige innenstadtnahe Brachfläche weiterentwickelt und dringend benötigter Wohn- und Gewerberaum geschaffen, ohne dass Grünflächen geopfert werden müssen. „Wir hoffen, dass die Thelen-Gruppe im Krupp-Gürtel nicht nur teuren Luxuswohnraum schaffen will, sondern ein Mischgebiet,“ so Wolfgang Freye, für Die Linke im Planungsausschuss. „Es sollte in jedem Fall ein Anteil von 30% für den Sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden, denn gerade bezahlbare Wohnungen werden dringend gebraucht. Außerdem sind sozial gemischte Quartiere ein wichtiges städteplanerisches Prinzip. Aus diesem Grunde drängen wir erneut darauf, dass endlich das Konzept der Verwaltung zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus verabschiedet wird. Die CDU blockiert es seit Monaten, die SPD lässt sich im Rahmen der großen Koalition ,verhaften‘, obwohl andere Mehrheiten da wären. Das ist schlicht unmöglich!“ Vor einem Jahr hat Die Linke die Erarbeitung eines Konzeptes für den Sozialen Wohnungsbaus beantragt. Erst im Dezember wurde der Antrag behandelt, im Juni das Konzept vorgelegt. Seitdem liegt es auf Eis, weil die große Koalition sich nicht einig ist und auch FDP und EBB das Konzept nicht wirklich wollen. Das Konzept sieht bei neuen Bebauungsplänen für den Geschosswohnungsbau und bei der Vermarktung städtischer Flächen die Festschreibung einer Quote von mindestens 30% der Geschoßfläche für geförderten Wohnraum vor. Der Bedarf ist eindeutig da: Der Bestand an Sozialwohnungen nimmt in Essen besorgniserregend ab, während der Bedarf an Mietwohnungen spätestens seit 2011 deutlich steigt.            www.linksfraktion-essen.de

 

Ja zum Reformationsjubiläum, nein zur Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters: Magdeburg. Zweifellos ist das im kommenden Jahr anstehende 500jährige Reformationsjubiläum auch für Magdeburg ein kulturelles und historisches Ereignis von erstem Rang. Diesen Höhepunkt mit öffentlichen Veranstaltungen zu würdigen sowie stadteigene Einrichtungen und Räumlichkeiten dafür zur Verfügung zu stellen, ist ausdrücklich zu unterstützen. Die vom Finanz- und Grundstücksausschuss am 28.9.2016 mehrheitlich gebilligte Beteiligung der Landeshauptstadt Magdeburg in Höhe von 300000 Euro hält die Fraktion Die Linke/future! aber für unverhältnismäßig und für deutlich zu hoch. Wir sehen hier einen Verstoß gegen das im Kommunalverfassungsgesetz verankerte Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel. Wir lehnten und lehnen die Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters (DS0120/16) ab. Auffallend wenn nicht gar ‚scheinheilig‘ ist zudem, welche Kreativität hierbei die Verwaltung walten lässt, um die Auszahlungsmodalitäten doch noch sicherstellen zu können. Als es zu Beginn dieses Jahres bspw. um die Übernahme von 400 Euro für eine GWA-Veranstaltung zu Gunsten armer Menschen unserer LH MD ging, versagte dies sowohl die Verwaltung als auch eine Mehrheit des Stadtrates. In der für den 20. Oktober 2016 vorgesehenen abschließenden Beratung wird die Fraktion Die Linke im Stadtrat dafür werben, dass sich die Landeshauptstadt mit einem angemessenen Betrag am Reformationsjubiläum 2017 beteiligt.              www.dielinke-magdeburg.de

 

Anfrage: Wie kann die Landeshauptstadt die Situation der Flüchtlinge erleichtern? München. Stadtrat Cetin Oraner und Stadträtin Brigitte Wolf (beide Die Linke) schlagen angesichts des neue Protestcamps von Flüchtlingen am Sendlinger Tor dem OB vor, über die Vertretungen im Bayerischen und Deutschen Städtetags angemessene Veränderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zu bewirken. Außerdem solle die Stadt im Zusammenwirken mit der Regierung von Oberbayern eine angemessene, möglichst dezentrale Unterbringung der Geflüchteten realisieren. München ist die Stadt, die mit dem großartigen Umgang ihrer Bürger, der Verwaltung, der Polizei und anderen Einrichtungen mit den Tausenden Geflüchteten, die in der Stadt ankamen, weltweit Beachtung und Anerkennung fand. Diese Kultur des „refugees welcome“ sollte uns Verpflichtung im Alltag auch jenseits solcher Extremsituationen sein. Nun machen seit Anfang September eine Gruppe ebenso verzweifelter wie engagierter Geflüchteter auf einem kleinen Areal am Sendlingertorplatz auf ihre insgesamt unwürdige Situation aufmerksam. Sie weisen darauf hin, dass sie teilweise seit vielen Monaten in Lagern isoliert auf ihre Verfahren warten. Sie machen darauf aufmerksam, dass ihre Asylanträge teilweise aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden. All dies findet nun auch seinen gesetzlichen „Segen“ durch den Entwurf des „Bayerischen Integrationsgesetzes“ und durch das vor der Sommerpause noch verabschiedete Bundes-Integrationsgesetz: durch beides wird in vielerlei Hinsicht die Situation für Geflüchtete immer unerträglicher, die Angst vor einer drohenden Abschiebung kommt oftmals hinzu. Um auf diese Situation, die den meisten Bürgern verborgen bleibt, öffentlichkeitswirksam aufmerksam zu machen, und um aus ihrer so empfundenen Isolation herauszukommen, wurde von den Geflüchteten die Form eines Protestcamps gewählt. Es geht ihnen um einen gesicherten Status – Bleiberecht – sie möchten weg von der Fessel der „Residenzpflicht“. Wie können wir Münchner zeigen, dass wir Verständnis für diese Wünsche haben? Wir fragen daher den Oberbürgermeister: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, um über die Vertretungen im Bayerischen und Deutschen Städtetag angemessene Veränderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht zu bewirken? 2. Wie kann die Stadt in ihrem Wirkungskreis in Zusammenwirken mit der Regierung von Oberbayern eine vernünftige, möglichst dezentrale Unterbringung von Geflüchteten realisieren? 3. Wie kann die Stadt in ihrem Wirkungskreis – Ausländerbehörde/Kreisverwaltungsreferat – für ein humaneres Vorgehen bei „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ sorgen?

            www.dielinke-muenchen-stadtrat.de

 

Chancen beim Freihandelsabkommen CETA nutzen – Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge besser absichern. Bremen. Die deutschen Städte fordern den Bund und die EU auf, beim Freihandelsabkommen CETA sicherzustellen, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung geschützt wird. Grundsätzlich unterstützen die Städte die Ziele von Freihandelsabkommen, Handelshemmnisse abzubauen, Investitionsbedingungen für Unternehmen zu verbessern sowie mittels vereinbarter Standards Auswirkungen der Globalisierung fairer zu gestalten. Diese Positionen verdeutlichte der Deutsche Städtetag in Bremen nach einer Sitzung des Präsidiums. Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly aus Nürnberg, sagte: „Die Städte begrüßen grundsätzlich, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Staaten ausgebaut werden soll. Denn dies kann auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands unterstützen. Der Deutsche Städtetag setzt sich allerdings seit langem dafür ein, dass die kommunale Daseinsvorsorge in Freihandelsabkommen explizit ausgenommen wird – darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass diese öffentlichen Dienstleistungen durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften gesteuert und kontrolliert werden. Das ist beim Handelsabkommen CETA derzeit noch nicht vollständig gesichert.“ Im Freihandelsabkommen CETA wird auf die von den Kommunen favorisierte Positivliste verzichtet. Durch eine Positivliste würden alle Aufgabenbereiche explizit benannt, die unter das Handelsabkommen fallen. Die öffentliche Daseinsvorsorge könnte damit komplett in einfacher Weise ausgenommen werden. Dagegen wird bei CETA eine Negativliste verwendet, es werden also Bereiche benannt, auf die das Abkommen nicht zutreffen soll. Genannt werden hier „public utilities“, was in der deutschen Sprachfassung mit „Öffentliche Versorgungsleistungen“ übersetzt wird. Damit wird ein Begriff gewählt, der weder im deutschen Vergabe- noch im Beihilferecht verwendet wird und somit Interpretationen zum Anwendungsbereich zulässt. Dies gilt auch für neue Dienstleistungen, egal ob digital oder analog erbracht. Daher reiche der allgemeine Schutzvorbehalt für öffentliche Versorgungsleistungen in Annex II des Abkommens nicht aus, erläuterte Maly: „Die Städte fordern, dass Schutzklauseln für die Daseinsvorsorge in einer Negativliste rechtlich eindeutig gefasst sein müssen, um als Ausnahme von den Liberalisierungsverpflichtungen zu gelten. Das müssen die Vertragsparteien noch verbindlich vereinbaren. Wir wollen das Risiko für ungewollte Privatisierung durch die Hintertür ausschließen sowie die Option der Kommunen für die Rekommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen umfassend absichern.“ Erfreulich sind die vorgesehenen Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen. Zum einen würde der kanadische Beschaffungsmarkt auch für deutsche, gerade mittelständische Unternehmen geöffnet. Zum anderen wird an den Festlegungen des europäischen und nationalen Vergaberechts nicht gerüttelt, die Regelungen zur Inhouse-Vergabe und zur interkommunalen Zusammenarbeit werden also nicht in Frage gestellt.

Der Deutsche Städtetag erkennt an, dass beim Thema Investitionsschutz durch die bisherigen Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreicht wurden. Inzwischen ist vorgesehen, ein Investitionsgericht einzusetzen, das mit unabhängigen und qualifizierten Schiedsrichtern besetzt werden soll und eine Berufungsmöglichkeit bietet. Zudem sind die Möglichkeiten limitiert, sich an das Investitionsgericht zu wenden. www.staedtetag.de

(Zusamnenstellung: ulj)

 

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