Nur-Text, aus:  Politische Berichte Nr. 11/2016 – KLICK zur PDF-Ansicht

 

s12 BASF - Mängel in der Betriebssicherheit erkennbar – Immer wieder Fremdfirmen involviert

Die Linke reicht eine Anfrage im Gemeinderat ein – die Kommune muss der BASF auf Augenhöhe begegnen

Das Explosionsunglück am 17. Oktober im Landeshafen der BASF SE in Ludwigshafen hat mittlerweile ein viertes Todesopfer gefordert. 30 Menschen wurden verletzt, acht davon schwer. Die Explosion hatte sich im Bereich einer Rohrleitungstrasse zugetragen. Die BASF ließ lange Zeit offen, welche Stoffe in Brand geraten waren.

Inzwischen haben die Ermittlungsbehörden bekanntgegeben, dass der Arbeiter einer Fremdfirma ein leeres Rohr öffnen sollte, dabei aber tragischerweise ein benachbartes mit „Raffinat“ (also einem flüssigen Kohlenwasserstoff aus Erdöl) beaufschlagtes Rohr erwischt habe. Der Handwerker kann noch nicht vernommen werden, da er schwerstverletzt im Krankenhaus liegt.

Was jetzt für den Staatsanwalt gut ist, hätte vorher schon dem ­Schlosser geholfen

Zur Vermeidung solcher Tragödien gibt es längst Gesetze, z.B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSiV), die aber auch eingehalten werden müssen.

Das sähe dann bei der Reparatur innerhalb einer Rohrleitungstrasse mit 38 Rohrleitungen etwa so aus: Die Nachbarrohrleitungen werden auf Risiken hin überprüft und bei hohem Risiko geschlossen und auch gereinigt wie die zu reparierende. Mindestens aber überprüft ein zweiter Mitarbeiter, ob die Leitung, die geöffnet werden soll, auch die richtige ist. (Vier-Augen-Prinzip). Es müssten in erreichbarer Nähe Druckanzeiger in allen Rohrleitungen den Status der Leitung anzeigen; die Leitungen müssen ausnahmslos mit Kennzeichnung des Inhalts beschriftet sein, usw. usf.

Dies alles umfasst die Arbeitsvorbereitung: Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisung, ggf. Koordination zwischen Auftraggeber und Fremdfirmen, Information über im Bereich befindliche Gefahrstoffe, Überprüfung, Freigabe zur Arbeit. Dies alles ist so auch ganz genau in der BetrSiV verankert. Gefährdungsbeurteilungen müssen auch denkbare Störungen und mögliche Irrtümer umfassen. Schon jetzt zeichnet sich ab: Es wurde von der BASF nicht so gehandelt, wie vorgeschrieben. Sonst wäre das Geschehen nach jetzigem Kenntnisstand nicht eingetreten.

Wie kann es beispielsweise sein, dass nicht sofort nach dem Brand- und Explosionsereignis eindeutig feststand, mit welchen Medien die Leitungen der Rohrtrasse beaufschlagt waren? Wie kann es sein, dass selbst die werkseigene Feuerwehr in die Situation gerät, von der Dimension des Ereignisses überrascht zu sein und über die bereits brennenden und möglicherweise noch in Brand geratenden Stoffe nicht informiert zu sein? Dies widerspricht in krasser Weise dem Geist und dem Buchstaben aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Drei der zu beklagenden Todesopfer gehörten der Werksfeuerwehr der BASF an.

Was die BASF zur Sicherheit eines Fremdfirmenhandwerkers nicht veranlassen wollte, der ein Rohr mit dem Winkelschleifer öffnen und dann wohl auch ein Ersatzteil einsetzen und schweißen sollte, das muss sie jetzt für die Staatsanwaltschaft veranlassen: „‘Es müssen alle Maßnahmen getroffen werden, damit keine Gefahr für Leib und Leben meiner Ermittler besteht‘, so Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Es dürften weder Gase noch andere brennbare flüssige oder feste Stoffe in der Umgebung vorhanden sein, wenn die Fachleute ihre Trennschleifer ansetzen. Die technischen Vorarbeiten, bei denen unter anderem die Leitungen gründlich gereinigt werden, würden von der BASF in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erledigt, so Ströber.“ (MM 26.10.2016) Der Staatsanwalt verfügt also während der Arbeiten eine Teilstilllegung der Rohrtrasse und damit einiger Betriebe.

„Die wirtschaftliche Dimension ist jetzt vollkommen uninteressant“ – zu spät!

Auf der ersten Pressekonferenz sagte der tief betroffene Werkleiter des BASF-Standortes Ludwigshafen, Dr. Uwe Liebel sinngemäß: „Es geht jetzt um die Verletzten und die Angehörigen der Toten, die wirtschaftliche Dimension ist jetzt vollkommen uninteressant“. Die „wirtschaftliche Dimension“ ist aber ganz zentral: Welche kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen wirken vor einer solchen Reparaturmaßnahme, wenn es u.U. darum geht, Produktionen zu unterbrechen oder Fremdfirmen-Koordinatoren vor Ort einzusetzen oder vielleicht gar eigenes Personal?

Spätestens hier stellt sich die Frage, warum die BASF eigentlich seit Jahrzehnten – wo es nur geht – Fremdfirmen einsetzt und nicht eigenes Personal. Die Antwort ist natürlich eine ökonomische: Die Fabrik muss „atmen“. Viel Arbeit, viele Beschäftigte in den Dienstleistungen, weniger Arbeit oder nicht immer gleichmäßig viel Arbeit, weniger Beschäftigte. Fremdfirmen setzen das „Atmen“ notfalls mit betriebsbedingten Kündigungen um – für die BASF wäre dies ein kaum durchsetzbares Unterfangen. Insofern lastet auf den Fremdfirmen-Mitarbeitern auch ein erhöhter Druck hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit und eine erhöhte Fluktuation.

Fremdfirmeneinsatz erhöht die Risiken –Problem „Fehlerkultur“

Das sind gleich zwei Einfallstore für Unfallrisiken. Erstens: Instandsetzungspersonal braucht gute Kenntnisse hinsichtlich der Gefahrstoffe, die in den Anlagen eingesetzt werden. Ja, man braucht genau wie das Produktionspersonal regelrechten Respekt vor dem Potenzial an Energie, das in den Stoffen steckt und ggf. vor deren Toxizität. Das ist eine Frage der Qualifizierung wie auch der Erfahrung. Nicht umsonst haben z.B. die inzwischen stark dezimierten Erdölraffinerien in früheren Zeiten hochbezahlte eigene Schlosser eingesetzt. Denn der Schaden, der in solchen Großanlagen durch geringfügige Fehlhandlungen erzeugt werden kann, ist unverhältnismäßig größer als die Einsparungen durch Beschäftigung von billigerem, weniger geschultem und wechselndem Personal. Zweitens: Ein großes Problem in der chemischen Industrie ist die „Fehlerkultur“. Natürlich sollte das Personal so qualifiziert sein, dass möglichst keine Fehlhandlungen passieren. Wenn aber doch, so gibt es sehr oft noch eine Möglichkeit, die Folgeschäden zu minimieren. Das setzt jedoch die Möglichkeit voraus, gemachte Fehler einzugestehen und zu melden, ohne gleich mit Repressionen, schlimmstenfalls dem Arbeitsplatzverlust rechnen zu müssen. Im vorliegenden Beispiel hätte es nach der Perforierung der falschen Leitung die Möglichkeit gegeben, die Arbeiten sofort zu unterbrechen und Notmaßnahmen zu ergreifen.

Selbst in den Kernbelegschaften ist die mangelnde Fehlerkultur ein kaum lösbares Problem. Ein prominentes Beispiel hierfür war der Störfall am frühen Morgen des 22.2.1993 (Rosenmontag) im Werk Frankfurt-Griesheim der damaligen Hoechst AG. Die Kommission Anlagensicherheit beim Bundesumweltministerium nennt diesen Störfall ein „Schlüsselerlebnis für die deutsche chemische Industrie“ (Bericht Risiko-Kommunikation 2008, S. 62). Damals trat ein gelbes klebriges Chemikaliengemisch aus einem großen Reaktor aus und kontaminierte den Stadtteil. Grund hierfür war eine plötzliche und sehr heftige Reaktion in dem Kessel. Der zuständige Arbeiter hatte zu einer bereits vorgelegten Flüssigkeit den Reaktionspartner in den Reaktor zulaufen lassen, ohne den Rührer einzuschalten. Dies bemerkte er erst, als schon sehr viel davon in dem Kessel war. Nun schaltete er den Rührer ein und setzte damit eine schlagartige Reaktion in Gang, die bei korrekter Vorgehensweise schrittweise unter Rühren und Kühlung beherrschbar stattgefunden hätte. Hätte der Mann den Rührer nicht eingeschaltet, wäre sie Situation noch zu retten gewesen. Die Angst vor dem Meister überwog wohl.

„Sicherheit hat immer Vorrang“ – immer?

Allerdings hätte auch in diesem Fall eine simple Überlegung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für diesen Produktionsprozess ergeben: Zufluss des Reaktionspartners bei Rührerstillstand durch automatische Schließung des Zulaufventils unterbinden.

Auch die größten Chemiekonzerne, die über genug Kapital verfügen und die riesige Stabsabteilungen für Arbeitssicherheit unterhalten, bleiben hinter ihrer Daueraussage „Safety first“ immer wieder zurück. Wie sagte der BASF-Vorstandsvorsitzende Kurt Bock nach dem verheerenden Brandunglück: „Eines kann ich mit Gewissheit sagen: Sicherheit hat immer Vorrang bei BASF. Das leben wir alle. Jeden Tag. Klar ist nach so einem Unfall aber auch: Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden immer wieder auf den Prüfstand gestellt. Und wir werden weiter in Sicherheit investieren. Dafür setze ich mich persönlich ein.“ (BASF-Information Sonderausgabe Oktober 2016). Das ist sicher nicht ganz falsch. Denn ohne ein hohes Maß an Anlagen- und Arbeitssicherheit würde es in den 200 Betrieben der BASF in Ludwigshafen täglich krachen und knallen, der Himmel wäre dauerschwarz und die Firma bald pleite. Aber trotzdem konterkariert die Ökonomie, die Pflege der Quartalszahlen, immer wieder die Nachhaltigkeit der Sicherheitsmaßnahmen. Die Sicherheit hat eben nicht IMMER Vorrang. 99,8% Sicherheit sind eben nicht ausreichend, wie das bedauerliche Ereignis im Oktober wieder beweist.

Auch werden 100% Arbeitssicherheit nur zu erreichen sein, wenn die Arbeitsbeziehungen repressionsfrei gestaltet sind und das Thema Arbeitssicherheit kollektiv unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten angegangen wird. Dafür braucht es Arbeitszeit und somit auch Geld.

Die Kommunen Mannheim und Ludwigshafen sind „Stakeholder“ der BASF

Die Linke hat eine Anfrage in den Mannheimer Gemeinderat eingebracht. Denn die Betriebssicherheit eines solchen Chemie-Kolosses wie der BASF, immerhin des weltweit größten zusammenhängenden Chemiestandortes, muss als öffentliches Interesse wahrgenommen werden.

Die Kommission für Anlagensicherheit schreibt in ihrem schon zitierten „Bericht Risiko-Kommunikation“:

„Wären seitens der Industrie konkrete qualitative oder quantitative Aussagen zu der Sicherheit von Chemieanlagen gemacht worden, wäre die Risikokommunikation in den genannten Fällen vielleicht anders verlaufen. Im Gegensatz zu den Diskussionen über den Cumaringehalt von Zimt oder Acrylamid in Kartoffelchips ist hier ein allgemeines Desinteresse zu erkennen. Die Kommunikation über die Risiken schwerer Chemieunfälle ist schwierig, da die Rollen und Aufgaben der Stakeholder sowie ihre Wünsche nicht immer eindeutig erkennbar sind.“

Die Städte Mannheim und Ludwigshafen müssen ihre Interessen stellvertretend für die Bevölkerung eindeutig zum Ausdruck bringen und sich gegenüber einem Konzern wie der BASF in Augenhöhe positionieren. Sie können sich nicht nur auf die einschlägigen Behörden verlassen. Dazu gehört die Anforderung an den Chemiekonzern, auch den Kommunen über den Stand seiner Sicherheits-Anstrengungen regelmäßig zu berichten, insbesondere aber auch schnell, offen und umfassend über etwaige Betriebsstörungen / Störfälle, ihre Ursachen und künftige Vermeidung.

Die Linke lenkt in ihrer Anfrage den Blick auf die einzelnen Schritte, die die BetrSiV vom Anlagenbetreiber verlangt. Und sie fragt, wie oft eigentlich behördliche Kontrollen in der BASF stattfinden.

 Thomas Trüper, Mannheim

 

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