Nur-Text, aus:  Politische Berichte Nr. 11/2016 – KLICK zur PDF-Ansicht

 

s13 Grundstücksverkauf nur noch nach Konzept

Köln. Der Rat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass städtische Grundstücke nur nach Konzept veräußert werden sollen. Nur der Investor, der ein gutes Konzept vorlegt, soll auf dem Grundstück bauen dürfen. Der Kaufpreis soll nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Grundstücke sollen in erster Linie an Investoren vergeben werden, die Wohnungen für bestimmte Zielgruppen realisieren wollen, zum Beispiel für Studierende, Geflüchtete oder behinderte Menschen. Es soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Der Beschluss ist gut, aber nicht konsequent und konkret genug. Deswegen hat Die Linke einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser ist abgelehnt worden. Die linken Kriterien werden im Folgenden dokumentiert. Sie können zum Teil in der Beratung um die einzelnen zu verkaufenden Grundstücke eingebracht werden:

Unsere Forderungen sind:

Die Vergabe muss nach Konzeptqualität und nicht nach Preis erfolgen!

Der Verkauf städtischer Grundstücke in Konzeptvergabe erfolgt immer zum Verkehrswert. Über die Vergabe entscheidet allein die Qualität des Konzeptes. Eine Konkurrenz von Bewerbern über die Höhe des Gebotes soll ausgeschlossen werden. Ein gutes städtebauliches Konzept und das Ziel, möglichst hohe Einnahmen durch Grundstücksverkäufe zu generieren, stehen miteinander in Konflikt. Um die Ziele zu erreichen, sollte die Stadt diesen Zielkonflikt aufheben und die Flächen zu einem Festpreis veräußern. Die Stadt München hat diesen Wechsel in ihrem Modell der Konzeptvergabe 2013 vollzogen.

Der Verkauf von städtischem Grund muss an Bindungen geknüpft werden! Die Stadt Köln hat beim Verkauf städtischer Grundstücke die Möglichkeit, mit dem Käufer Bindungen zu vereinbaren, die dinglich gesichert werden. Diese Bindungen dienen der Durchsetzung städtebaulicher und wohnungspolitischer Ziele.

Es ist nur der Bau von Mietwohnungen zulässig. Sie müssen für mindestens 40 Jahre Mietwohnungen bleiben. Eigenbedarfskündigungen sind unzulässig. Erst- und Wiedervermietungsmiete werden bei nicht geförderten Mietwohnungen an den Mietspiegel gekoppelt und dadurch begrenzt. Die Möglichkeit zur Mietanpassung wird an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und dadurch begrenzt. Somit kann er reicht werden, dass Wohnraum dauerhaft preiswert bleibt.

Baugruppen brauchen eine Chance im Vergabeverfahren!

Der Beschluss sieht vor, dass die Konzeptvergabe außerhalb des Geschosswohnungsbaus erst bei Projekten ab zehn Wohnungen Gültigkeit haben soll. Die Erfahrung zeigt, dass Baugruppen oft weniger als zehn Einheiten verwirklichen. Des halb fordern wir die Konzeptvergabe ab acht Wohneinheiten.

Effektiv und flächensparend bauen!

Die für Wohnungsbau geeigneten Flächen in Köln sind begrenzt. Es ist daher notwendig, die verfügbaren Flächen möglichst gut zu nutzen. Für starken Flächenverbrauch sorgen zum Beispiel Luxuswohnungen, in denen wenige Personen große Wohnflächen besetzen. Daher ist eine Begrenzung der Wohnfläche nötig und auch durch die Gesetze im Baurecht möglich.

Die Konzeptvergabe muss auch von städtischen Unternehmen angewendet werden!

Wenn städtische Unternehmen Grundstücke veräußern, dann muss dies ebenfalls im Rahmen der Konzeptvergabe geschehen. Denn große Teile der potentiellen Bau gebiete sind in Besitz des Stadtwerkekonzerns, so zum Beispiel die zur Entwicklung anstehenden Flächen im Deutzer Hafen. Die Konzeptvergabe kann somit dazu bei tragen, städtebauliche Fehlentwicklungen, wie beispielsweise auf der ehemaligen HGKFläche im Rheinauhafen, künftig zu verhindern.

Michael Weisenstein (Platzjabbek, Köln)

 

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