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s16 Teilhabe statt Kostendämpfung!

Seit der Krüppelbewegung in den 70er Jahren haben Selbstorganisation von Menschen mit Behinderungen nicht mehr so viele Protestaktionen durchgeführt wie in den vergangenen Monaten. Sie protestierten gegen den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes. Ministerin Nahles hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf zahlreiche Einwände stieß. Nicht nur die Selbstorganisationen, auch Wohlfahrtsverbände und andere Organisationen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen, protestierten. Nun ist das Gesetz am 1. Dezember in zweiter und dritter Lesung mit umfangreichen Änderungen gegenüber dem ersten Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD beschlossen worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich, Die Linke stimmte dagegen. Am 16. Dezember soll es im Bundesrat abschließend beraten werden und bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Im Koalitionsvertrag hatten die Fraktionen von CDU, CSU und SPD vereinbart: „Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.“

Die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe ist schon seit zwei Jahren vom Tisch. Übrig geblieben ist die Verhinderung der „Ausgabendynamik“. Etwa zehn Prozent der Menschen in der Bundesrepublik haben eine anerkannte Behinderung. Da die Zahl der Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zunimmt, wachsen auch die Ausgaben der Eingliederungshilfe. Ein Grund für die steigende Zahl ist, dass Menschen mit Behinderungen nach der großen Euthanasie-Tötungswelle durch die Nationalsozialisten erstmals älter werden. Ein anderer Grund ist die Zunahme von psychischen Behinderungen, die verschiedene Ursachen hat: Menschen überfordernde Arbeitsbedingungen, zunehmende Armut und die Bestrebungen von Renten- und Arbeitslosenversicherung, Menschen aus ihren Kassen in die Eingliederungshilfe zu überführen.

Die Erwartung der Selbstorganisationen und der Wohlfahrtsverbände an das Gesetz waren groß. Ministerin Nahles hat das Gesetz als einen „Quantensprung für die Teilhabe“ behinderter Menschen angekündigt. Das sehen die Betroffenen anders. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit sieben Jahren von der Bundesrepublik ratifiziert. Die Erwartung war, dass insbesondere die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und in ein vorrangiges Leistungsrecht zum Nachteilausgleich überführt wird, damit der Leistungsanspruch nicht mehr vom Einkommen und Vermögen der Betroffenen – und ihrer Ehepartner – abhängt. Die Hoffnung war, dass auch Menschen mit Behinderungen ein Leben jenseits von Armut führen können. Das ist jetzt nur teilweise umgesetzt. Das Vermögen der Ehepartner soll ab 2020 nicht mehr herangezogen werden. Das anrechnungsfreie Vermögen soll im ersten Schritt von bislang 2600 Euro auf 27600 Euro steigen, ab 2020 im zweiten Schritt auf 50 000 Euro. Allerdings ist auch dies mit Vorsicht zu betrachten. Die bisherige Einkommensanrechnung wird abgelöst durch „Eigenbeiträge“, die selbst gezahlt werden müssen, wenn das Bruttoeinkommen 85% des Durchschnittsentgelts der Rentenversicherten überschreitet. Diejenigen, die außer der Eingliederungshilfe auch noch Blindengeld, Sozialhilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, bleiben in der Armutsfalle.

Verbessert haben sich einige wenige Verfahren: Es wird bundeweit eine unabhängige Beratung geben, allerdings haben Betroffene keinen Rechtsanspruch auf eine solche Beratung. Genehmigungs- und Antragsprozesse werden teilweise vereinfacht und zusammengefasst. Das Budget für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen wird jetzt bundesweit eingeführt.

Die Selbstorganisationen kritisieren, dass die 5-aus-9-Regelung nicht vom Tisch ist, sondern bis 2023 evaluiert wird. Danach sollten Behinderte auch dann keine Unterstützung erhalten, wenn sie nur in weniger als fünf Lebensbereichen beeinträchtigt sind – darunter können z.B. Menschen mit schweren Sehbehinderungen oder Blindheit einsortiert werden. Nach dem Gesetz können Unterstützungsleistungen für mehrere Personen auch gegen deren Willen zusammengefasst werden – z.B. im Freizeitbereich. Betrachten die Träger der Eingliederungshilfe die Unterbringung in einer speziellen Wohnform (z.B. in einem Heim) als zumutbar und günstiger, können auch in Zukunft Behinderte gegen ihren Willen dort untergebracht werden.

All das sind Regelungen, die grundsätzlich gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen und zum Teil mit hart erkämpften Rechten der behinderten Menschen brechen. Die Konvention hält fest, dass Menschenrechte auch für Behinderte gelten und dass sie das Recht haben müssen, so zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben, wie sie es selbst wollen. Das Gesetz ist ein Ausgabenvermeidungsgesetz und kein Teilhabegesetz. Ulrike Detjen, Köln

Kasten: Stellungnahmen von Betroffenen

Nancy Poser, Forum behinderter Juristinnen und Juristen: „Die Regierung lobt sich für Verbesserungen. Sie vergisst zu erwähnen, dass zugleich die Selbstbestimmung massiv eingeschränkt wird. Sie schweigt darüber, dass mit diesem Gesetz Menschenrechtsverletzungen wie Zwangseinweisungen in Heime weiterhin Realität sein werden.“

Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL): „Wir haben einen in meiner politischen Erfahrung noch nie dagewesenen Abwehrkampf geführt und konnten nun einige der größten Schrecken abmildern oder zeitlich verschieben.“

Ottmar Miles-Paul, ehemaliger Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz: „Ein Gesetz, durch das behinderte Menschen weiterhin bedroht werden, ins Heim abgeschoben zu werden, wie derzeit in Freiburg, ein Gesetz, das behinderte Menschen erstmalig im ambulanten Bereich zum Zwangspoolen von für sie sehr wichtigen Leistungen zwingt, und ein Gesetz, das das ehrenamtliche Engagement behinderter Menschen erschwert, weil sie nun mehr Schwierigkeiten bekommen, um die Unterstützung, die sie dafür brauchen, zu bekommen. Ein solches Gesetz kann trotz einiger unbestrittener Verbesserungen nicht unser Gesetz sein. Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht so einfach fortgeschrieben und durchgewunken werden, auch nicht im Schatten einiger Verbesserungen.“ Quelle: http://abilitywatch.de

BILD: Demonstration gegen das Bundesteilhabegesetz am 4. Mai in Berlin

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