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s02 NPD-Verbot wäre eine klare Absage an den Rechtsextremismus

Zum Redaktionsschluss ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über den Antrag auf ein Verbot der NPD nicht bekannt. Da die NPD bei den letzten Wahlen erhebliche Einbußen erlitten hat und weil ihre innere Organisation zerrüttet ist, gewinnt in der Öffentlichkeit das Argument Gewicht, dass ein Verbot diese Partei nur aufwerten könne. Dazu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren den Verbotsakzent verschoben hat und der Meinung ist, dass von einer Organisation eine unmittelbare Gefahr ausgehen müsse. Sollte das Verbot durch das Bundesverfassungsgericht verworfen werden, wäre das eine Verharmlosung vor allem des militanten Teils der extrem rechten Kräfte. Denn neben der AfD hat sich inzwischen eine Nazi-Schlägertruppe herauskristallisiert. Hier arbeiten NPD, Kameradschaften und Hogesa eng zusammen. Ein Verbot der NPD würde auch der Polizei helfen, Nazi-Demonstrationen einfacher zu verbieten. Immer wieder lehnen Gerichte polizeiliche Verbote ab und begründen dies mit dem Versammlungsrecht. Urteile des Bundesverfassungsgerichts schlagen auch immer wieder inhaltlich Pflöcke ein. Gerade die wären jetzt ganz wichtig, um rechtlich zum Beispiel gegen Volksverhetzung von Rechtsextremen vorgehen zu können. Oft können die Verherrlichung des Nationalsozialismus oder Hassreden juristisch oder im Rahmen des Versammlungsrechtes schwer bekämpft werden, weil das wichtige NPD-Urteil seit vielen Jahren aussteht. Jörg Detjen, Köln

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