Text ausPolitische Berichte Nr. 1/2017 - Link zum PDF

Der folgende Artikel wurde von Manfred Coppik geschrieben und wird hier leicht gekürzt dokumentiert. Manfred Coppik war seit 2008 stellvertretender hessischer Landesvorsitzender der Partei Die Linke. Seit der Kommunalwahl im März 2016 arbeitete er für die Linke-Fraktion im Offenbacher Stadtparlament, und wechselte in den ehrenamtlichen Magistrat. Er schrieb diesen Artikel im Dezember 2015. Der Autor starb im September 2016. Rosemarie Steffens, Langen, (Hessen)

s16 Der Angriff auf die Hessische Verfassung

CDU, SPD, Grüne und FDP haben bereits vor einem Jahr mit einem gemeinsamen Antrag im Hessischen Landtag einen Verfassungskonvent zur Änderung der Hessischen Verfassung eingesetzt. Was ist beabsichtigt?

Die Hessische Verfassung ist die älteste noch gültige Verfassung in Deutschland. Sie ist am 1.12.1946 durch eine Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 78% in Kraft getreten. In der öffentlichen Diskussion wird sie heute fast nur damit zitiert, dass dort noch die Todesstrafe vorgesehen sei. Aber … der Art. 21 Abs. 1 S. 2, der durch Art. 102 Grundgesetz („Die Todesstrafe ist abgeschafft“) bereits 1949 aufgehoben wurde, müsste heute nur noch aus dem Text gestrichen werden.

Die Hessische Verfassung ist in vielen Bereichen von der damaligen Erkenntnis geprägt, dass es nie wieder Krieg geben dürfe (so im Art. 69 HV: „Der Krieg ist geächtet. Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.“) und dass Krieg und Faschismus auch etwas mit wirtschaftlicher Macht und der kapitalistischen Wirtschaftsordnung zu tun haben. Damit hat sie eine eindeutige Ausnahmestellung unter den deutschen Verfassungen.

In dem ersten Hauptteil „Die Rechte des Menschen“ befindet sich ein Abschnitt III „Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten“. Erwin Stein, CDU, … erster Kultusminister und … auch Justizminister in Hessen, sowie … 20 Jahre lang Bundesverfassungsrichter, schrieb … 1976 zum 30. Jahrestag der Hessischen Verfassung insbesondere zu diesem Abschnitt: „Von allen Nachkriegsverfassungen ist die Hessische Verfassung das erste Staatsgrundgesetz, das den Wandel von der nur liberal-humanitären zur sozial-humanitären Ordnung vollzogen hat“. Und erläutert das näher mit den Worten: „Mit der Anerkennung der sozialen Achtung des Menschen vollzieht die Verfassung die geistige Wende zum Sozialstaat und erteilt damit den Staatsorganen zugleich den Verfassungsauftrag, eine unverkümmerte freie Existenz der Menschen in den konkreten ökonomischen und sozialen Situationen zu pflegen und zu fördern. Dazu gehören vor allem: das Recht auf Arbeit und Erholung, das Recht auf soziale Gleichheit und Sicherheit, das Recht auf Schutz der Gesundheit, das Recht auf Bildung und Erziehung, vor allem die Schulgeld- und Lernmittelfreiheit, sowie das Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Fortschritt.“ Hinzufügen könnte man: Anspruch auf ein Arbeitsentgelt, das den Unterhaltsbedarf deckt, auf Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit, die Forderung nach einer einheitlichen Sozialversicherung und einem einheitlichen Arbeitsrecht.

Die sozialen Grundrechte der Hessischen Verfassung sind zwar in der Sprache ihrer Zeit geschrieben, aber vorbildlich. Es ist eine gute Verfassung.

Aus der Erkenntnis, dass der deutsche Faschismus ohne die politische und finanzielle Unterstützung der wirtschaftlich Herrschenden nicht an die Macht gekommen wäre, fordert die Hessische Verfassung noch mehr:

Jeder Missbrauch der wirtschaftlichen Freiheit zu politischer Macht ist untersagt. Vermögen, das die Gefahr solchen Missbrauchs wirtschaftlicher Freiheit in sich birgt, ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen (Art. 39 HV) .

Mit dem Sozialisierungsartikel 41, der bei einer gesonderten Abstimmung der Bevölkerung mit 74 % angenommen wurde, sollte der Bergbau, die Eisen- und Stahlerzeugung, die Energiewirtschaft und die Eisenbahnen in Gemeineigentum überführt und Großbanken und Versicherungen unter staatliche Aufsicht gestellt werden.

In allen Betrieben sollten die Arbeitnehmer gleichberechtigt mitbestimmen (Art. 37 Abs. 2 HV).

Die Wirtschaft des Landes sollte dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs dienen. Zu diesem Zwecke sollte das Gesetz Maßnahmen anordnen, die erforderlich sind, um die Erzeugung, Herstellung und Verteilung sinnvoll zu lenken und jedermann einen gerechten Anteil an dem wirtschaftlichen Ergebnis aller Arbeit zu sichern und ihn vor Ausbeutung zu schützen. Nur in diesem Rahmen sollte die wirtschaftliche Betätigung frei sein. In den Wirtschaftslenkungsorganen sollten Gewerkschaften und Unternehmensvertreter gleiche Mitbestimmungsrechte haben. (Art. 38 HV)

Die Aussperrung wurde für rechtswidrig erklärt. (Art. 29 Abs. 5 HV)

In der verfassungsgebenden Landesversammlung stimmten SPD, CDU und KPD für diese Verfassung, nur die LDP als Vorgänger der FDP war dagegen.

Von alledem ist nur wenig umgesetzt worden. Nicht, weil es inhaltlich grundgesetzwidrig wäre, sondern weil für die erforderlichen Einzelgesetze die Regelungskompetenz ab 1949 den Ländern nach und nach entzogen wurde. Trotzdem behalten diese Bestimmungen ihre rechtliche Bedeutung, sei es als Programmsätze, sei es als Auslegungshilfe, weil das Grundgesetz sich zwar zum Sozialstaatsprinzip bekennt, dieses aber nicht explizit konkretisiert. Und schließlich bezieht die Verfassung in einem historischen Kontext Stellung zu wirtschaftsethischen und gesellschaftspolitischen Fragen.

Nun soll ein Konvent die Verfassung ändern. Einen konkreten Änderungsbedarf melden CDU, SPD, Grüne und FDP in vier Punkten an:

• Stärkung der Anerkennung des Ehrenamtes

• Abschaffung der Todesstrafe

• Überprüfung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Volksbegehren und Volksentscheiden

• Überprüfung der Regelung zum passiven Wahlalter

Über die Bedeutung des Ehrenamtes mag man streiten, die anderen Punkte dürften in der Tendenz problemlos auch von der Linken unterstützt werden.

Also kein Grund zur Sorge würde man meinen, wenn da nicht die Frage aufkäme, wozu es dann eines Verfassungskonvents mit mehrjähriger Beratungszeit und einem „Beratungsgremium Zivilgesellschaft“ bedarf. … Die verfassungsrechtlichen Änderungen könnten problemlos einvernehmlich erarbeitet und mit breiter Mehrheit, wenn nicht gar einstimmig, im Landtag verabschiedet und der hessischen Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden. …

Die Antwort gibt uns der eigentliche und wesentliche Satz, mit dem der Auftrag des Verfassungskonvents beschrieben wird: … „die Hessische Verfassung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten und Vorschläge für ihre zukunftsfähige Gestaltung zu unterbreiten.“ Dabei ist der Verfassungskonvent zwar nicht an die Vorschläge der Enquete-Kommission 2005 gebunden, soll aber seine Arbeit „auf dem Bericht der Verfassungsenquete von 2005 aufbauen“:

… von kleineren Punkten wie dem Gottesbezug in der Präambel abgesehen, betrafen die vorgeschlagenen Änderungen vor allem die Regelungen im Abschnitt „Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten“, so unter anderem:

Gestrichen werden sollten

Die Androhung jeglicher Sanktionen für den Missbrauch der wirtschaftlichen Freiheit zu politischer Macht;

• Alle Lenkungsmaßnahmen des Staates im Wirtschaftsbereich;

• Schutz vor Ausbeutung;

• Alle Mitbestimmungsrechte der Betriebsvertretungen und der Gewerkschaften;

• Forderungen nach einheitlicher Sozialversicherung und einem einheitlichen Arbeitsrecht;

• Der Sozialisierungsartikel 41, stattdessen wird in einem neuen Artikel 38 Abs. 2 S. 1 die Marktwirtschaft als einzig verpflichtende Wirtschaftsordnung festgelegt.

• Das Aussperrungsverbot wird drastisch eingeschränkt;

Mit diesem letzten Vorschlag fällt der Entwurf der Kommission 2005, auf dem aufgebaut werden soll, hinter das Grundgesetz zurück, das in seinem Art. 15 die Option der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und damit eine Abkehr vom Kapitalismus verfassungsrechtlich offen hält.

… Die Vorschläge von 2005 trugen weitgehend die Handschrift der CDU, aber auch die Grünen begrüßten, dass der „Staatsdirigismus in der Wirtschaft“ beseitigt wird. Auch die FDP-Fraktion erklärte, dass die Änderungen im Bereich der Wirtschaftsverfassung besonders wichtig seien. Der Vorschlag sei aus liberaler Sicht nur ein Minimum dessen, was hätte verändert werden müssen. Nur die SPD erklärte, dass sie die vorgelegten Ergebnisse nicht akzeptieren könne. Sie kritisierte insbesondere das Verfahren, das für die Öffentlichkeit weder nachvollziehbar noch transparent gewesen sei, wies aber auch darauf hin, dass mit dem vorliegenden Ergebnis die für die Hessische Verfassung typische soziale Verpflichtung des Eigentums und die notwendige Begrenzung der wirtschaftlichen Macht nicht etwa zeitangemessen übersetzt, sondern erinnerungslos gestrichen wird. Die SPD verlangte weitere Beratungen und ein Aussetzen der Beschlussfassung. Dadurch ist es damals zu den geplanten Verfassungsänderungen nicht gekommen.

Wenn die SPD nunmehr bereit ist, in einer Koalition der Willigen auf der Grundlage der damaligen Ergebnisse weiter zu arbeiten, dann wird es nun die Aufgabe der Linken sein, das antifaschistische historische Erbe und den sozialen Impetus der Hessischen Verfassung zu bewahren. Die Linke hat im Landtag den Antrag eingebracht, die sich aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission 2005 ergebende Intention der Verfassungsüberarbeitung zu ändern und in Richtung auf Ausbau der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte sowie Stärken von individuellen und kollektiven Partizipationsmöglichkeiten durch erweiterte demokratische Beteiligungsformen in Staat und Gesellschaft zu orientieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Das macht deutlich, in welche Richtung es gehen soll. Dies konnte Die Linke nicht mittragen.

Jetzt wird es Aufgabe der Linken sein, in den Beratungen des Verfassungskonvents* darauf hinzuwirken, dass der soziale Impetus der Hessischen Verfassung einschließlich der darin enthaltenen antikapitalistischen und sozialistischen Option erhalten bleibt. In Anbetracht der Übermacht der Koalition der Willigen wird das sehr schwer sein und Erfolge nur zeitigen, wenn es gelingt, gesellschaftliche Kräfte, insbesondere in den Gewerkschaften, zu mobilisieren, um dem Angriff auf die Hessische Verfassung entgegenzutreten.

* Die Beratungen sollen in dieser Legilaturperiode, vielleicht schon im Lauf des Jahres 2017 abgeschlossen werden. Dokumentation der Debatte siehe https://hessischer-landtag.de/content/verfassungskonvent

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