Quelle: Politische Berichte Nr. 2/2017 - Zur Gesamtausgabe als:PDFNur-TXT

s19 Hamburg: Staatsverträge / staatsbürgerliche Rechte der Muslime

Dok 1 - Christiane Schneider in der Hamburger Bürgerschaft zum Thema

Dok 2- Stellungnahme des interreligiösen Forums Hamburg: Staatsverträge sind wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog

Dok 3 - Presseerklärung der FDP

Redaktionelle Vorbemerkung. Das Regime Erdogan baut die autoritäre Demokratie der Türkei in eine nationalistische Diktatur um. Spitzelwesen, Repression und Terror bis hin zum politischen Mord treffen Menschen, die wegen Kultur-, Wirtschafts- und Verwandtschaftsbeziehungen mit der Türkischen Republik zu tun haben, denn der türkische Staat baut seine Auslandsgeheimdienste aus und nutzt dazu das weite Feld konsularischer Tätigkeit. Öffentlich ruchbar geworden ist die Strategie, in den Einrichtungen islamischer Gemeinden Geistliche als Spitzel einzuspannen und dass dieses Vorgehen gerade in diesem Bereich aufgeflogen ist, darf als Beleg für Spannungen zwischen dem türkischen Staat und den Religionsgemeinschaften gewertet werden, die andauern werden. Denn anders als von den Gläubigen erhofft, beseelt im Regime Erdogan nicht der fromme Islam den Staat, vielmehr will eine sehr weltlich interessierte Diktatur das religiöse Leben beherrschen. Wenn islamische Religionsgemeinschaften ihren Platz in einer rechtlich geordneten Gesellschaft vertraglich zu bestimmen suchen und Anerkennung finden, entsteht ein Rechtsraum, in dem Spitzelei vorkommt, aber skandalös wird. Das Problem wird sichtbar. Dabei liegt nicht auf der Hand, dass Übergriffe eines Staates auf das religiöse Leben vorliegen. Die Ereignisse lassen sich auch der Religion schlechthin, dem Islam im besonderen, der türkischen Sunna speziell usw. usf. anhängen.

Die Mehrheit aus SPD und Grünen hat in Hamburg sichergestellt, dass Anträge auf Aussetzung oder Kündigung der Staatsverträge, die die islamischen Religionsgemeinschaften rechtlos gestellt hätten, abgelehnt wurden. Die Fraktion der Linken hat den Antrag der FDP auf Kündigung der Staatsverträge zwar abgelehnt, sich aber bei dem Antrag der CDU auf Aussetzung des Vertrags mit der Ditib mehrheitlich enthalten. Wir dokumentieren 1) die Rede, in der Christiane Schneider, die religionspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, erläutert, wieso die Fraktion die Abstimmung freigegeben hat und wieso sie selbst gegen Aussetzung oder gar Kündigung abstimmt. 2) Die Stellungnahme des Interreligiösen Forums Hamburg. 3) Den Text der FDP, „Dialog auch ohne Staatsvertrag“, der ausblendet, dass eine rechtlich sichere Position beider Seiten erforderlich ist, wenn von einem demokratischen Dialog die Rede sein soll. Schließlich sei angemerkt, dass dieser schwierige Komplex in dieser Zeitschrift und auch bei der Winterschule der ArGe Thema war. (Siehe dazu auch K-H. Lechner in PB Nr. 1/2017 sowie in der Beilage zu dieser Ausgabe der PB). Bei der Jahrestagung unseres Trägervereins wird die weitere Aufarbeitung des Themas beraten. (siehe S. 21)

Dok 1 - Christiane Schneider in der Hamburger Bürgerschaft zum Thema

Vier Jahre ist der Vertrag mit den drei islamischen Religionsgemeinschaften alt – und gleich drei Fraktionen beantragen aus Anlass der ersten größeren Krise seine Kündigung bzw. teilweise Aussetzung. Ich will es gleich zu Beginn sagen: Meine Fraktion hat sich nicht auf eine gemeinsame Position verständigen können. Wir haben die Abstimmung über alle Anträge freigegeben. Dass wir uns nicht haben verständigen können, hängt mit der komplexen Problematik zusammen.

DITIB ist mit Vorwürfen konfrontiert – Vorwürfe, die die Störung des interreligiösen Friedens und des friedlichen interkulturellen Zusammenlebens betreffen und teilweise von strafrechtlicher Bedeutung sind. So der Vorwurf der Spionage gegen mehrere Imame in NRW und Bayern und, ganz aktuell, die der absolut inakzeptablen antisemitischen Hetze auf Seiten einer hessischen DITIB-Gemeinde.

Das sind schwerwiegende Vorwürfe. Aber wer deshalb den Vertrag auf Eis legen oder gleich ganz kündigen will, der sollte sich auch die Mühe machen darzulegen, inwieweit der betroffene Vertragspartner, nämlich der DITIB-Landesverband, dieser Verletzungen begangen oder sie gebilligt hat. Das ist nach meiner Auffassung rechtsstaatlich geboten. Und der sollte vor allem auch, so meine ich, die Konfliktregularien aus Art. 12 und 13 nutzen, die der Vertrag vorsieht.

Die drei Anträge erheben keine konkreten Vorwürfe gegen den Vertragspartner DITIB Hamburg.

Aber es ist tatsächlich sehr viel komplizierter. Das hängt mit der Verfasstheit von DITIB und mit der politischen Entwicklung in der Türkei zusammen. Der bundesweite Islam-Verband DITIB und seine Mitgliedsverbände sind seit je eng mit der türkischen Regierung verflochten. Er untersteht der dauerhaften Leitung, Kontrolle und Aufsicht des staatlichen Präsidiums für Religiöse Angelegenheiten der Türkei, das dem türkischen Ministerpräsidentenamt angegliedert ist. Die Imame werden aus der Türkei entsandt und sind de facto Beamte des türkischen Staates. Ich führe die Verflechtungen nicht weiter aus. Die Problematik war beim Abschluss der Verträge bekannt. Aber sie hat sich erheblich verschärft, und zwar

in dem Maße, wie Erdogan die Türkei in eine autoritäre Demokratie und auf den Weg zu einer Diktatur bringt;

in dem Maße, wie das Regime Erdogan türkisch-stämmige MigrantInnen in Deutschland für nationalistische Mobilisierung und DITIB für die Verfolgung Andersdenkender in Anspruch nimmt.

Über DITIB-Moscheen reicht Erdogans langer Arm bis nach Deutschland. Die Anwerbung von Imamen – Geistlichen! – für geheimdienstliche Tätigkeit ist ein ungeheuerlicher Vorgang.

Das muss von den vielen tausend MigrantInnen hier in Hamburg, die in Opposition zu Erdogans Politik stehen, deren Freunde, Bekannte und Verwandte, deren politische VertreterInnen in der Türkei in existenzielle Not, ins Gefängnis oder auch ums Leben gekommen sind, als ernsthafte Bedrohung verstanden werden. Das ist in der Tat eine ernsthafte Bedrohung. Deshalb sagt meine Fraktion, und das einhellig:

Das geht überhaupt nicht. Die alevitische oder kurdische Community, türkisch-stämmige Oppositionelle oder Andersgläubige müssen sich in Hamburg vor Erdogan sicher fühlen können. Sie dürfen nicht Angst haben müssen, dass Erdogans verlängerter Arm sie bedroht. Deshalb muss DITIB nachprüfbar Garantien schaffen, dass von ihren Moscheen keine Bedrohung Andersdenkender und Andersgläubiger ausgeht. DITIB muss – auch hier in Hamburg – einen Schnitt machen und sich aus dem organisatorischen und politischen Einfluss durch das Regime Erdogan lösen. Das ist zugegeben nicht leicht, aber unverzichtbar.

Niemand von uns will jetzt den Vertrag kündigen. Doch einige wollen, dass die FHH DITIB jetzt die gelb-rote Karte zeigt, ähnlich wie es die CDU will, allerdings nicht mit der Absicht der politischen Instrumentalisierung.

Ich gebe aber zu bedenken, dass Verträge geschlossen werden für den Belastungsfall. Für mich hat der Vertrag, gerade auch mit seinen Konfliktregularien, eine große Bedeutung, weil er die durch die Verfassung garantierte Religions- und Bekenntnisfreiheit vertraglich ausformuliert und damit die staatsbürgerlichen Rechte der Muslime in Hamburg anerkennt. Wenn wir hier und heute den Weg der Aussetzung oder Kündigung beschreiten, dann hätte das, so ist meine Befürchtung, in diesen Zeiten des drohenden weltweiten Kulturkampfes eine verheerende Wirkung.

Dok 2 - Stellungnahme des interreligiösen Forums Hamburg: Staatsverträge sind wichtiger Beitrag zum gesellschaftlichen Dialog

Mit Sorge nimmt das Interreligiöse Forum Hamburg die gegenwärtige Diskussion um das Verhältnis zwischen Stadt und Religionsgemeinschaften auf.

Ausgelöst u.a. durch politische Entwicklungen in der Türkei, die im Interreligiösen Forum kritisch diskutiert und von nicht wenigen auch als Gefährdung der Religionsfreiheit gesehen werden, erheben sich nun Stimmen, die Verträge zwischen Stadt und muslimischen Religionsgemeinschaften grundsätzlich infrage zu stellen.

Die Staatsverträge, welche die Freie und Hansestadt Hamburg in den vergangenen Jahren nicht nur mit der Nordkirche und dem Erzbistum Hamburg, sondern auch mit der Jüdischen Gemeinde, der Alevitschen Gemeinde und den drei islamischen Religionsgemeinschaften DITIB, Schura und VIKZ geschlossen hat, haben eine wichtige Doppelfunktion: Sie sind Anerkennung und Verpflichtung zugleich. Sie erkennen an, dass die Religion einen wertvollen Beitrag als Mittlerin zwischen unterschiedlichen Kulturen und Traditionen zu leisten vermag und erleichtern den Religionsgemeinschaften die Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie zeigen die verfassungsrechtliche Rolle der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf und verpflichten sie zugleich auf die Grundwerte unserer Gesellschaft.

Daneben bieten gerade die Verträge das Instrumentarium, auftretende Probleme und Konflikte zu bearbeiten und zu lösen. Es ist daher aus unserer Sicht nicht konstruktiv, die Kündigung solcher Verträge ausgerechnet in einer Situation zu fordern, in der diese Form des institutionalisierten Dialogs dringend gebraucht wird. Als Interreligiöses Forum Hamburg appellieren wir daher an die politisch Verantwortlichen in dieser Stadt, an den Staatsverträgen festzuhalten.

Gerade hier in Hamburg hat der Dialog der Religionsgemeinschaften untereinander und mit dem Staat zu einem bemerkenswerten und bundesweit beachteten friedlichen Zusammenleben beigetragen. Dieses Modell wurde immer von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen und sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

In diesem Geist haben wir Religionsgemeinschaften auch in unserer Neujahrsbotschaft 2017 bekräftigt: „Wir werden nicht aufhören, für die Freiheit des Glaubens und des Gewissens und für den wechselseitigen Respekt zwischen Menschen verschiedener Religion und Weltanschauung einzutreten. Wer Hass und Gewalt propagiert, hat keinen Platz in unseren Gemeinden. Nur im friedlichen Dialog, in Begegnungen und mit Argumenten können Probleme gelöst und Vorurteile abgebaut werden.“ Daran werden wir weiter festhalten.

Im Interreligiösen Forum Hamburg wirken führende Vertreter folgender Religionsgemeinschaften und Institutionen mit: Alevitische Gemeinde, Bahà’i-Gemeinden Hamburg, Buddhisten, Katholische Kirche – Erzbistum Hamburg, Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Hindus und Zentralrat der Inder, Jüdische Gemeinde Hamburg, Schura – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg sowie die Akademie der Weltreligionen der Universität Hamburg.

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Dok 3 Presseerklärung der FDP

http://www.fdp-fraktion-hh.de/dialog-auch-ohne-staatsvertrag-moeglich/

„Dialog auch ohne Staatsvertrag möglich

In der Debatte zum Hamburger Islam-Staatsvertrag und dem Antrag der FDP-Fraktion sagt die Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Katja Suding:

,Der Dialog mit und zwischen den Religionen ist wichtig und muss geführt werden. Allerdings bedarf es dazu keines Staatsvertrages. Das hat die FDP-Fraktion bereits vor vier Jahren deutlich gemacht. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus hatte die FDP 2013 dem Islam-Staatsvertrag deshalb als einzige Fraktion nicht zugestimmt. Bis heute existiert auch in keinem anderen Bundesland ein vergleichbarer Vertrag – außer in Bremen und der wird regelmäßig auf den Prüfstand gestellt.

Zudem gab es schon damals Zweifel an der Verlässlichkeit einiger Vertragspartner. Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben uns leider in dieser Auffassung bestärkt. DITIB wird verdächtigt, als verlängerter Arm des türkischen Geheimdienstes in Deutschland tätig zu sein. Aus ihren Reihen wurden zum Beispiel nicht regierungskonforme Mitbürger ausspioniert. Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) beteiligt sich wiederum regelmäßig an antiisraelischen Demonstrationen im antisemitischen Umfeld.

Gerade bei Staatsverträgen erwarten wir jedoch, dass alle Partner auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Die Vorwürfe gegen einige Vertreter der DITIB und des IZH sind so gravierend, dass die Geschäftsgrundlage des Staatsvertrages unserer Meinung nach nicht mehr ausreichend gegeben ist. Der Islam-Staatsvertrag muss daher aufgelöst werden. Wir fordern von Rot-Grün eine umfassende Klärung, wie dies möglich ist. Außer ständigen Beteuerungen, man sei im Dialog mit den Vertragspartnern, gab es bislang keinerlei greifbare Ergebnisse. Das ist zu wenig. Hier muss endlich etwas passieren.‘“

www.linkekritik.de