Quelle: Politische Berichte Nr. 3, März 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT

s02 Bayern - Volksbegehren gegen Ceta nicht zugelassen.

Am 16. Juli 2016 hatte das Bündnis „Volksbegehren gegen Ceta“ mit der Unterschriftensammlung begonnen, dessen Ziel war, die Landesregierung Bayerns auf ein Nein im Bundesrat festzulegen. Bereits am ersten Tag war die erforderliche Zahl von Unterschriften mit 50 000 weit übertroffen. Das bayerische Innenministerium entwickelte dann die Auffassung, dass der Gegenstand des Begehrens nicht zulässig sei. So ging die Sache zur Entscheidung vor den bayerischen Verfassungsgerichtshof, der am 15. Februar 2017 dem Innenministerium recht gab. Die Initiatoren des Volksbegehrens betonen, dass sie im Fall der Zulassung einen klaren Sieg erzielt hätten, und raten nun: „Tragen wir Ceta in den Bundestagswahlkampf.“ Allerdings „Da es unser Volksbegehren nicht geben wird, werden wir das Büro auflösen, das dieses Projekt in den letzten Monaten vorbereitet und durchgeführt hat.“

Nach den Ereignissen des letzten Jahres – Österreich-Wahl, Brexit, Trump-Wahl, Le-Pen-Aufschwung – wird sich im Bundestagswahlkampf herausstellen müssen, wie der linken und ökologischen Kritik eine Abgrenzung vom nationalistischen Protektionismus gelingt. Die SPD jedenfalls hat mit der Schulz-Nominierung Position bezogen. Dieser Kandidat wird sich weder gegen den Inhalt des Abkommens aussprechen noch die Kompetenz der EU bestreiten, es zu beschließen.

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de, https://www.volksbegehren-gegen-ceta.de Martin Fochler