Quelle: Politische Berichte Nr. 3, März 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT

s02 Brexit-Gesetz beschlossen

Am 13.3.2017 hat das britische Unterhaus das Brexit-Gesetz beschlossen, bis Ende März soll der anschaulich genannte Scheidungsantrag Großbritanniens von der EU dem Europäischen Rat vorgelegt werden, innerhalb von zwei Jahren müssen die Verhandlungen zwischen EU und Großbritannien beendet sein.

Neun Monate ist es her, dass sich mit 52% die Briten im Referendum für den Austritt Großbritanniens aus der EU entschieden haben. Allerdings: Bewohner von England und Wales mit Mehrheit, jene von Schottland und Nordirland in Minderheit. Die Erste Ministerin von Schottland will jetzt auch ausscheren aus der britischen Union und – nach 2014 (45% waren damals für schottische Unabhängigkeit) – erneut ein Referendum zur Unabhängigkeit Schottlands durchführen.

High Court und Supreme Court, die höchsten Gerichtsinstanzen, die Großbritannien kennt, haben eine Bremse gezogen gegen die Idee der Ermächtigung der Staatsführung und demokratische Kontrolle des Regierungshandelns bzw. der Abwicklung bestehender Verträge eingefordert. Unterhaus und Oberhaus müssen beteiligt werden und haben jetzt in bereits mehreren Sitzungen Bedingungen gestellt und Gestaltungsmaßgaben gefordert. In den Einwänden aus der Unterhausdebatte und verstärkt noch in den „Bis-hierher-und-nicht-weiter“-Beschlüssen des Oberhauses kommt Respekt vor Demokratie und Menschenrechten zum Ausdruck: Bevor ein Austrittsabkommen dem Europäischen Parlament vorgelegt würde, muss es nun von den britischen Parlamentariern abgestimmt werden und nicht einfach den Ministerien überlassen werden; im Falle einer Nichteinigung mit der EU sollen die Parlamente über den Abbruch der Verhandlungen durch die Regierung entscheiden; Aufenthaltsrechte für EU-Bürger sollen einseitig durch die britische Regierung zugesichert werden.

Es wäre wohl wirklich wichtig, dass die EU ihrerseits eine Politik des Entgegenkommens verfolgt, wobei die Frage der Freizügigkeit und der (Aufenthalts)rechte britischer Bürger sich anbietet. An der Findung konzilianter Wege hängt am Ende auch die Gestaltung der EU-Außengrenze, die zwischen Irland und Nordirland verlaufen wird. Dies wird Auswirkungen auch auf alle anderen Grenzfragen der EU haben.

Eva Detscher