Quelle: Politische Berichte Nr. 3, März 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT

s10 Aktionen / Initiativen. Die einzelnen Beiträge:

01 Deutschland muss sich jetzt an Atomwaffenverbotsverhandlungen beteiligen

02 Entwicklungspolitik ist keine sicherheitspolitische Maßnahme!

03 – 8. März. Wir verändern. Internationaler Frauentag

04 Transparenz-Ranking 2017: Hamburg und Schleswig-Holstein vorne

05 Positive Entwicklungen in Bangladesch – aber die Krise ist noch nicht überstanden!

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01 Deutschland muss sich jetzt an Atomwaffenverbotsverhandlungen beteiligen

Stuttgart. Die Ankündigung von Donald Trump, das US-Atomwaffenarsenal ausbauen zu wollen, zeigt auf drastische Weise wie dringend notwendig ein Atomwaffenverbot ist. Die IPPNW appelliert an die deutsche Bundesregierung, sich jetzt entgegen jüngsten Verlautbarungen an den im März beginnenden UN-Verhandlungen für einen Atomwaffenverbotsvertrag zu beteiligen. Deutschlands Argument, mit einem Verbotsvertrag werde der Atomwaffensperrvertrag geschwächt, führt Trump mit seiner Ankündigung ad absurdum. Denn ein Ausbau des US-Atomwaffenarsenals würde gegen die Verpflichtung des Atomwaffensperrvertrags zur Abrüstung verstoßen. Am 27. März 2017 beginnen UN-Verhandlungen für einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen. Die Verhandlungen wurden Ende 2016 von einer großen Mehrheit der Staaten in den UN beschlossen. Die Atomwaffenstaaten USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und Israel stimmten dagegen und werden voraussichtlich nicht an den Verhandlungen teilnehmen. China hält sich seine Teilnahme noch offen. Die USA haben ihre Nato-Bündnispartner aufgefordert, gegen die Resolution zu stimmen und sich nicht an den Verhandlungen zu beteiligen. Die Bundesregierung hat letzte Woche bekanntgegeben, dass Deutschland den Verhandlungen fernbleibt. Friedensorganisationen wie die IPPNW und die Internationale Kampagne für die Abschaffung der Atomwaffen (ICAN) äußerten ihre große Enttäuschung über die Entscheidung, die noch von dem ehemaligen Außenminister Frank-Walter Steinmeier getroffen wurde. „Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Bruch der traditioneller Haltung Deutschlands, sich für Multilateralismus einzusetzen, und wirkt wie einen Angriff auf die Vereinten Nationen. Noch nie hat Deutschland UN-Abrüstungsverhandlungen so offensichtlich boykottiert,“ sagte Hall. „Deutschland muss seine Entscheidung jetzt revidieren und sich an den Atomwaffenverbotsverhandlungen beteiligen.“

www.atomwaffenfrei.de

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02 Entwicklungspolitik ist keine sicherheitspolitische Maßnahme!

Berlin. Anlässlich des G20-Außenministertreffens in Bonn und der Münchner Sicherheitskonferenz warnt der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) vor einem Missbrauch von Entwicklungszusammenarbeit für sicherheitspolitische Zwecke. „Entwicklungspolitik darf nicht für außen- und sicherheitspolitische Zwecke missbraucht werden“, betont Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Flüchtlingspolitik: Der Einsatz gegen Armut und Hunger darf nicht zum Kampf gegen Flüchtlinge missraten. Entwicklungszusammenarbeit kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Menschen ein sicheres und gutes Leben führen können, wo sie wollen. Und in den meisten Fällen ist das ihre Heimat. Aber: Entwicklungspolitik ist keine außenpolitische und sicherheitspolitische Abwehrmaßnahme.“ „Wir müssen weltweit die Kluft zwischen Arm und Reich schließen und den Klimawandel eindämmen, das stärkt auch den Frieden. Die G20 bekennt sich bereits zur Agenda 2030. Wir erwarten, dass die G20 einen deutlichen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Ziele für nachhaltige Entwicklung leistet“, so Bornhorst. Zudem müsse die G20 deutliche Signale zur Stärkung der Zivilgesellschaft setzen. „Die Zivilgesellschaft hat für die Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens eine zentrale Rolle gespielt, dies muss auch für die Umsetzung gelten.“ VENRO fordert eine Kooperation mit Afrika, die dem Kontinent faire Entwicklungschancen bietet und nicht von der Abschottungspolitik Europas geprägt wird.

venro.org/venro/venro-ueberuns/

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03 – 8. März. Wir verändern. Internationaler Frauentag

Wir leben in bewegten Zeiten: Die Wirtschaft verändert sich rasant, Unternehmen sind immer stärker vernetzt – weltweit und digital. Neue Arbeitsformen wirken sich unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen auch von Frauen aus. Dieser Wandel bietet Beschäftigten die Chance, ihre Arbeitsbedingungen besser an den eigenen Bedarf anzupassen, wenn sie darüber auch mitbestimmen können. Flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und Home-Office – davon können insbesondere Menschen mit Familienverantwortung profitieren. Dafür setzen wir uns ein! Gleichzeitig drohen Berufe wegzufallen, in denen viele Frauen arbeiten, zum Beispiel im Büro, in der Buchhaltung und in der Nahrungsmittelindustrie. Andere Berufe werden sich stark verändern, wenn neue Techniken entwickelt und eingesetzt werden. Deshalb wollen wir die Weiterbildung und Qualifizierung stärken – für alle Beschäftigten!

Eine klare Absage erteilen wir jenen, die wieder zurück wollen zum traditionellen Familienbild mit der Aufgabenteilung: Frau am Herd, Mann in der Arbeitswelt. Wir werden unsere mühsam erkämpften Rechte und unser modernes Frauenbild verteidigen! Die Zukunft hält viele Herausforderungen bereit. Gemeinsam werden wir sie meistern und die Chancen des Wandels nutzen. Wir gestalten mit und treiben die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen weiter voran! WIR VERÄNDERN! Wir machen uns am Internationalen Frauentag stark für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen. Wir fordern: – gute Arbeit auch in Zeiten des digitalen Wandels. In der Arbeitswelt 4.0 müssen Beschäftigte ihre Arbeitszeiten mitbestimmen und auf sichere berufliche Perspektiven durch Qualifizierung und lebensbegleitendes Lernen bauen können; – den Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und die Rückkehr aus Teilzeit zur ursprünglichen Arbeitszeit – ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten.

http://frauen.dgb.de

04 Transparenz-Ranking 2017: Hamburg und Schleswig-Holstein vorne

Berlin. Am 2. März 2017 hat Mehr Demokratie das erste Transparenz-Ranking herausgegeben, das in Zusammenarbeit mit der Open Knowledge Foundation (OKF) entstanden ist. Das Ergebnis der Untersuchung: In vielen Bundesländern wird den Bürger/innen der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar ganz unmöglich gemacht. Oftmals müssen Behörden nur sehr begrenzt Auskunft geben, darunter die Landtage, Hochschulen und der Verfassungsschutz. Hinzu kommen teilweise abschreckend hohe Gebühren und lange Antwortfristen. Elf von 16 Bundesländern erhielten in der Bewertung deshalb weniger als die Hälfte der möglichen Punktzahl. Spitzenreiter im Transparenz-Ranking ist Hamburg. Das Parlament der Hansestadt hatte 2012 nach einer Volksinitiative das bundesweit erste Transparenzgesetz verabschiedet.

Damit wurde die Holschuld der Bürger/innen in eine Bringschuld der Behörden umgewandelt. Bürger/innen müssen oft nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern finden fast alle wichtigen Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal. Online gestellt sind hier etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100 000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Hinter Hamburg folgen auf den weiteren Plätzen Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Punkte bekamen diese Länder vor allem für weitgehende Informationsrechte der Bürger/innen, die nur wenige Ausnahmen zulassen. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es keine Informationsrechte. Sie teilen sich in unserem Ranking deshalb den letzten Platz.

www.mehr-demokratie.de

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05 Positive Entwicklungen in Bangladesch – aber die Krise ist noch nicht überstanden!

Bielefeld. Nach Monaten internationaler Proteste von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen weltweit, kam es zu einer Einigung zwischen Gewerkschaften, dem Arbeitsministerium und Arbeitgebern in Bangladesch, alle inhaftierten Gewerkschafter*innen frei zulassen. Die Kampagne für Saubere Kleidung begrüßt diese Einigung als einen positiven ersten Schritt, warnt aber davor, dass die Krise in Bangladeschs Textilsektor dadurch noch nicht überstanden ist. Die Einigung zwischen IndustriALL Bangladesh Council (IBC), dem Arbeitsministerium und dem Arbeitgeberverband BGMEA kam am 23. Februar 2017 zu Stande, nachdem einige internationale Bekleidungsunternehmen ihre Teilnahme an einer Konferenz der Bekleidungsindustrie (Dhaka Apparel Summit) absagten. Die Pressemitteilung, die nach dem Treffen veröffentlicht wurde, weist allerdings deutliche Schwächen auf. Sie gibt keine Auskunft darüber, ob die Strafverfahren gegen Gewerkschafter*innen eingestellt werden. Zwar wird den entlassenen Arbeiter*innen eine Neuanstellung angeboten, jedoch ohne die Zahlung des Lohnausfalls. Auch gibt es auch keinen konkreten Zeitplan, bis wann diese Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Laura Ceresna-Chaturvedi von der Kampagne für Saubere Kleidung sagt: „Wir begrüßen die Wiedereröffnung der Gewerkschaftsbüros und die geplante Freilassung aller inhaftierten Arbeiter*innen … Ohne die Garantie, dass Strafanzeigen eingestellt werden, bleibt die Ausübung der Gewerkschaftsrechte in Bangladesch weiterhin problematisch. Wir … sind weiterhin auf den Druck der internationalen Gemeinschaft und Unternehmen angewiesen.“ Gisela Burckhardt von Femnet, Mitglied der Kampagne für Saubere Kleidung, fügt hinzu: „Außerdem sollte die EU überprüfen, ob Bangladesch noch zu Recht zollfrei seine Waren auf den europäischen Markt unter dem ,Everything but Arms Agreement‘ (EBA) exportieren darf, obwohl es die Menschenrechte nicht einhält. Auch die deutsche Bundesregierung sollte alle Fördergelder an den Verband der Bekleidungsexporteure Bangladeschs (BGMEA) einfrieren, bis sich die Situation verbessert hat und Gewerkschaften ungestört arbeiten dürfen.“

www.saubere-kleidung.de

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