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Quelle: Politische Berichte Nr. 9, 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT ⯈ H O M E

Schwarz-Gelb in NRW:

01 „Modernisierungspartnerschaft“ mit Rolle rückwärts – Landespolitik orientiert sich wieder stärker an Kapitalinteressen

02 Schwarz-gelb zur Kommunalpolitik.

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01 „Modernisierungspartnerschaft“ mit Rolle rückwärts

Landespolitik orientiert sich wieder stärker an Kapitalinteressen

Gut 100 Tage ist die Landtagswahl in NRW nun her. Seit dem 27.6.2017 wird das größte Bundesland wieder von einer schwarz-gelben Koalition regiert. Gerechnet hatte damit kaum jemand. Möglich wurde sie nur, weil Die Linke den Einzug in den Landtag mit 4,9 % knapp verpasste. Doch obwohl Schwarz-Gelb nur eine Mehrheit von einer Stimme hat, liefen Koalitionsverhandlungen und Regierungsbildung sehr schnell und geräuschlos. Mit Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) haben sich Wunschpartner gefunden, die auch vor dem Hintergrund der Bundestagswahl zeigen wollten, wie harmonisch eine Koalitionsbildung gehen kann.

Beim Personal erntete Laschet viel Kritik, weil er ausgerechnet den jahrelangen ehemaligen Rechtsanwalt von Helmut Kohl zum Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien berief. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner aus Essen ist Gesellschafter der Funke-Mediengruppe, der die WAZ als größte deutsche Regionalzeitung gehört, und war gerade erst zum Präsidenten des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gewählt worden. Massive Interessenkollisionen liegen da nahe, auch wenn Holthoff-Pförtner als VDZ-Präsident zurückgetreten ist und sich enthalten will, wenn Entscheidungen seine Firmen betreffen – von der Vorbereitung von Entscheidungen sprach er lieber nicht.

Begabte „fördern“ – Kinderarmut Randthema

Der „Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017 bis 2022“ enthält wenig Überraschendes. Er beginnt mit dem Abschnitt „Land des Aufstiegs durch Bildung“ und damit einem der umstrittenen Themen des Landtagswahlkampfes: Die grüne Schulministerin war erheblich unter Kritik wegen der Verkürzung der Schulzeit im Gymnasium von neun auf acht Jahre, der unzureichenden personellen Bedingungen bei der Umsetzung der Inklusion und der Reduzierung der gesonderten Förderschulen sowie beim ebenfalls unzureichenden „Offenen Ganztag“ in Grundschulen.

Der Koalitionsvertrag sieht die Rückkehr zum Regel-Abitur nach neun Jahren vor, allerdings mit einer Wahlfreiheit von Schulen für acht Jahre, und kommt damit der teilweise von eher elitären Argumenten gekennzeichneten Kritik eines Teils der Elternvertretungen entgegen. Er sieht ein „Schließungsmoratorium“ für Förderschulen vor und will „eine durchgehende Wahlmöglichkeit zwischen Förderschule und inklusiver Regelschule“ schaffen – d.h. die Förderschulen sollen auf Dauer bestehen bleiben, was das Gegenteil von Inklusion ist. Das Problem der mangelnden Personalausstattung für die Inklusion in den Regelschulen wird noch nicht einmal erwähnt, stattdessen sollen „Qualitätsstandards“ entwickelt werden – worauf auch immer das hinausläuft.

Im „Offenen Ganztag“ sollen mehr Plätze geschaffen werden, weil gerade in den Großstädten kaum noch alle Kinder untergebracht werden können. Das dringend notwendige Ziel, den Ganztagsunterricht zur Regel zu machen, damit die soziale Herkunft den künftigen Bildungsweg nicht völlig dominiert, findet sich in den zehn einschlägigen Zeilen jedoch noch nicht einmal ansatzweise. „Begabte Schüler“ sollen dagegen besser gefördert werden, das ist immerhin ein eigener Punkt.

Zum Thema „Kinderarmut“ gibt es wenige, unverbindliche Zeilen. Die „strukturelle Unterfinanzierung der Kindertagesbetreuung in NRW“ will schwarz-gelb beseitigen – das wäre dringend, bereitet der Landesregierung für den Haushalt 2018 aber schon erhebliche Kopfschmerzen. Konkreter wird es, wenn es unter dem Stichwort „Vereinbarung von Familie und Beruf“ um die Ausweitung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten geht, ein Anliegen was auch von Unternehmen immer wieder deutlich vorgetragen wird. Langfristig hat Schwarz-Gelb das rot-grüne Versprechen zu beitragsfreien Kitas übernommen.

Deutliche Kritik gibt es in der Öffentlichkeit für die Absicht, an den Unis wieder Studiengebühren einzuführen, wofür sich die FDP immer ausgesprochen hat. Allerdings sollen sie nur von Nicht-EU-Bürgern erhoben werden, die so eindeutig diskriminiert werden. Die Prognose, dass dadurch 100 Mio. Euro jährlich in die Kassen der Unis gespült würden, wird von der Presse als viel zu optimistisch eingestuft.

„Entbürokratisierung“ und Digitalisierung

32 der 120 Seiten im Koalitionsvertrag hat allein das Kapitel „Land der Innovation und einer starken Wirtschaft“. Ein wichtiges Ziel der neuen Landesregierung wird hier formuliert: „Nach seiner Wirtschaftsleistung wäre NRW die siebtgrößte Volkswirtschaft in der Europäischen Union … NRW konnte seine wirtschaftlichen Kräfte in den vergangenen Jahren aufgrund bürokratischer Hürden und Fesseln jedoch nicht umfassend entfalten und wurde dadurch von der Wachstums- und Wohlstandsentwicklung in den anderen Ländern abgekoppelt. Diesen Rückstand holen wir gemeinsam auf … Unser Leitbild ist die soziale Marktwirtschaft … In diesem Sinne werden wir die Menschen und Unternehmen von überbordender Bürokratie befreien, Investitionen wieder beflügeln und die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft durch eine forschungs- und gründerfreundliche Innovationspolitik unterstützen …“

Was als „Entbürokratisierung“ daherkommt, ist tatsächlich eine Rolle rückwärts. Konkret benannt werden Änderungen beim gerade erst beschlossenen Landesentwicklungsplan, z.B. die Überprüfung der Regelungen zum Flächenverbrauch, Maßnahmen zur Vereinfachung des Baurechts, die Abschaffung der „Hygieneampel“, die dem Verbraucherschutz bei Gaststätten und Restaurants dient, die Aufweichung der Ziele des Vergabegesetzes und seine Beschränkung ausschließlich auf die Einhaltung der Tariftreue, die „Rückabwicklung“ des Landesklimaschutzgesetzes, die Genehmigung von mehr Ladenöffnungen an Sonntagen usw. – alles Punkte, die die Kapitalverbände seit längerem einfordern. „Das Leitbild der allgemeinen Gesetzgebung wird sein, dass sich NRW an den unkompliziertesten Lösungen in Deutschland orientiert“, heißt es weiter, und es macht deutlich, dass die neue Landesregierung auch hier nicht viele eigene Ideen hat.

Das zentrale Wirtschaftsprojekt der neuen Landesregierung ist die Förderung der Digitalisierung, und zwar sowohl in der Verwaltung, die im Land schon 2025 statt 2031 digitalisiert werden soll, als auch beim Ausbau der Infrastruktur und der Verbindung von Digitalisierung und industrieller Produktion. Anders als die Regierung von Jürgen Rüttgers (CDU) von 2005 bis 2010 setzt Laschet stärker auf die Industrie. Abgesehen davon, dass die Industrie als „Schlüsselsektor“ für das Ruhrgebiet angeführt wird, was zumindest zahlenmäßig seit langem nicht mehr stimmt, ist auch die Digitalisierung natürlich eine bundesweite Herausforderung.

Die Landesregierung will einen „Gigabit-Masterplan“ auflegen und „Startups“ und eine „Gründerszene“ fördern. Die zu erwartenden dramatischen Veränderungen der Arbeitsbedingungen sind für Schwarz-Gelb jedoch kaum ein Thema – die wesentliche Schlussfolgerung ist: Das lebenslange Lernen muss gefördert werden. Außerdem kündigt der Koalitionsvertrag eine Bundesratsinitiative zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes an, und dabei geht es auch um die Aufhebung der Obergrenze von acht Stunden täglich.

Digitalisierung heißt aber nicht nur in der Industrie auch Rationalisierung und Wegfall der nicht so qualifizierten Arbeitsplätze. Dabei ist die Langzeitarbeitslosigkeit gerade im Ruhrgebiet seit vielen Jahren extrem hoch, weil die Deindustrialisierung bereits enorme Verluste an Industriearbeitsplätzen gebracht hat. „Arbeit“ kommt im Koalitionsvertrag ohnehin nur als Unterabschnitt des Wirtschaftskapitels vor. Die Ansätze der rot-grünen Landesregierung für einen sozialen Arbeitsmarkt sollen „einer kritischen Prüfung“ unterzogen werden. Die neue Koalition setzt auf die Integration in den ersten Arbeitsmarkt – was in vielen Fällen nicht möglich ist. Aber vielleicht geht es ja nur darum, Gründe für Sanktionen bei den Leistungen zu schaffen.

Fußfesseln, Videoüberwachung und Abschiebungen

Auch der dritte Abschnitt der Koalitionsvereinbarung geht um Themen, die beim Scheitern von Rot-Grün eine wichtige Rolle gespielt haben: „Land der Sicherheit und Freiheit“. Die Ankündigung ist eindeutig: „Christdemokraten und Freie Demokraten werden künftig eine Null-Toleranz-Politik gegen Kriminelle verfolgen, um den besonderen Charakter NRWs als tolerantes und vielfältiges Land auf Dauer bewahren zu können … Wir werden Polizei, Verfassungsschutz und Justiz in NRW deshalb für die bestehenden und die neuen Herausforderungen bestmöglich aufstellen.“ Bis 2022 sollen entsprechend jährlich 2.300 Kommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.

Auch wenn der Koalitionsvertrag verschiedentlich betont, dass „Sicherheit“ die Voraussetzung von „Freiheit“ sei, gehen manche der angekündigten Maßnahmen in Richtung Einschränkung von Bürgerrechten. So soll eine „strategische Fahndung“ eingeführt werden, eine verkappte Form der Schleierfahndung, die verdachtsunabhängige Anhalte- und Sichtkontrollen erlauben soll. Automatisierte Autokennzeichenerfassungssysteme soll es ebenso geben wie eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Die „Clankriminalität“ will die Landesregierung ebenso eindämmen wie Rockerbanden. Gesetzlich geregelt werden soll die elektronische Fußfessel für „terroristische Gefährder“.

Im Kapitel „Land des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts“ geht es schließlich um Kulturförderung – der Kulturetat soll um 50 % erhöht werden, auch zur in NRW im Bundesvergleich eher geringen Förderung kommunaler Einrichtungen – und andere Fragen. Die Landesregierung will sich im Bundesrat für ein „modernes Einwanderungsgesetz“ einsetzen, bei dem zwischen „qualifizierter Einwanderung und Flüchtlingsschutz unterschieden“ wird und u.a. ein Punktesystem für die Arbeitssuche qualifizierter Einwanderer eingeführt wird. Einwanderer werden also danach beurteilt, ob sie eine „Bereicherung“ für den Arbeitsmarkt darstellen.

Des Weiteren will die Landesregierung eine „NRW-Integrationsstrategie 2030“ entwickeln. Die Integrationspolitik soll „verbindlicher“ werden – Anforderungen an Migranten und Flüchtlinge werden als „Bringschuld“ formuliert. Passend dazu soll ein „Arbeitsstab Rückkehrmanagement“ eingerichtet werden, Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern sollen beschleunigt werden – was in aller Regel ohne Kooperation mit den Aufnahmestaaten gar nicht möglich ist.

Was die Landesregierung unter Integration versteht, wird auch daran deutlich, dass sie sich zum Ziel setzt, „… der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler … wieder mehr Aufmerksamkeit (zu) widmen … Die Patenschaften für die Siebenbürger Sachsen und Oberschlesier sollen wiederbelebt werden.“ Man kann gespannt darauf sein, wie deutschtümelnd das wird, zumal auch die Errichtung eines zentralen Migrationsmuseums weiterverfolgt werden soll, in dem auch diese geschichtlichen Kapitel aufgearbeitet werden sollen.

Wolfgang Freye, Essen

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02 Schwarz-gelb zur Kommunalpolitik

Der Abschnitt „Kommunen“ findet sich im Koalitionsvertrag der selbsternannten „NRW-Koalition“ im Kapitel „IV. Land der vielfältigen Regionen“ neben den weiteren Abschnitten „Bauen und Wohnen“, „Umwelt-, Natur und Klimaschutz“, „Verbraucherschutz“ sowie „ländliche Räume“.

Insbesondere für linke Kommunalpolitik interessante Aspekte des Abschnitts „Kommunen“ werden zunächst kurz zusammengefasst und in einem zweiten Abschnitt einer ersten Analyse unterzogen.

Der Abschnitt wird eingeleitet mit einem Bekenntnis der Koalitionsparteien zur Gleichheit der Lebensverhältnisse und Chancen in Stadt und Land sowie „verlässlichen Rahmenbedingungen für Finanzen und Gestaltungsmöglichkeiten“ der diversen kommunalen Akteure in NRW. Dabei sei es „oberste Maxime“ der Kommunalpolitik, „staatliches Handeln gemäß dem Subsidiaritätsprinzip so bürgernah wie möglich zu gestalten.“

Im Unterabschnitt „Kommunale Selbstverwaltung“ findet sich zunächst die erste von mehreren neuen Institutionen, die Union und FDP rund um kommunalpolitische Themenfelder einzuführen gedenken. Bei dieser ersten handelt es sich um ein Konsultationsverfahren zwischen Landesregierung und Kommunen, insbesondere zu Gesetzgebungs- und Verwaltungsprozessen. Die kommunale Selbstverwaltung solle gestärkt werden und Kommunen sollen größere Entscheidungsspielräume erhalten.

Die Koalitionsparteien halten fest: „Insbesondere bei den steigenden Soziallasten der Kommunen ist ein breites Engagement des Landes und des Bundes erforderlich, um finanzielle und organisatorische Freiheiten für die Städte und Gemeinden zu erreichen.“ Dafür solle eine „Transparenzkommission zur Aufgabenkritik, zum Bürokratieabbau und zur Standard-Überprüfung“ eingerichtet werden. Eine Unterarbeitsgruppe „Soziallasten“ wiederum solle zum Zweck des Bürokratieabbaus mittels eines Ländervergleichs klären, weshalb die kommunalen Haushalte NRWs besonders belastet seien.

Außerdem wolle man im Bundesrat erwirken, dass der Bund sich dauerhaft in größerem Ausmaß an den kommunalen Soziallasten beteiligen möge und Standarderhöhungen nur bei vollem Kostenausgleich vorgenommen werden sowie Doppelstrukturen zwischen Unterhaltsvorschussstellen sowie Jobcentern entfallen sollen. Hinsichtlich der Unterhaltsvorschussleistungen wollen Union und FDP außerdem den Kostenanteil der Kommunen absenken und den Prozess deutlich zentralisieren.

Einen weiteren Schwerpunkt setzen die Koalitionsparteien im Unterabschnitt „interkommunale und regionale Zusammenarbeit“. Hier wird laufend die Möglichkeit der Nutzung von finanziellen Synergieeffekten betont. Die Städteregion Aachen wird als Modell für gelungene „horizontale und vertikale freiwillige Verwaltungszusammenschlüsse“ genannt, das weiterentwickelt werde. Ferner solle über eine Bundesratsinitiative „Steuerneutralität für neue Formen der interkommunalen Zusammenarbeit“ erreicht werden und das Gesetz zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit überarbeitet werden. Mittels eines „Kompetenzzentrums“ und eines begleitenden Förderprogramms wollen die beiden Parteien interkommunale Zusammenarbeit praktisch fördern.

Mehrere Unterabschnitte befassen sich mit dem Thema Finanzen. Im Unterabschnitt Kommunalfinanzen kritisieren CDU und FDP zwar, dass der von der rot-grünen Landesregierung entwickelte „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ die Verschuldungssituation der Kommunen weder berücksichtigt noch eine Lösung hierfür geboten habe. Er solle dennoch fortgeführt und unter Berücksichtigung der Verschuldungsproblematik weiterentwickelt werden zu einer „kommunalen Kredithilfe“, ohne eine „Vergemeinschaftung kommunaler Schulden“ vorzunehmen. Ferner solle das Konnexitätsprinzip wiederhergestellt und der „Kommunal-Soli“ abgeschafft werden, ohne jedoch dadurch eine Kommune schlechter zu stellen

Im Rahmen einer Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes sollen „finanzielle Verwerfungen bei den Schlüsselzuweisungen, insbesondere durch den verstärkten Soziallastenansatz […] beseitigt“, die „Einwohnerveredelung“ als Instrument überprüft und die Kommunen ab 2020 mit „echten“ 23 Prozent an den Gemeinschaftssteuern beteiligt werden. Auch das kommunale Haushaltsrecht soll ebenso wie der nordrhein-westfälische Krediterlass überprüft werden.

Die Kommunalaufsicht wiederum wollen die Koalitionsparteien über landesweite Vorgaben einheitlicher gestalten. Der Fokus solle hierbei auf die Aufsicht über die wirtschaftliche Betätigung sowie stärker „auf betriebswirtschaftliche Aspekte“ gelegt werden. Außerdem soll die Kommunalaufsicht „von einem reaktiven System zu einem Frühwarnsystem weiterentwickelt“ und das Portfolio der Gemeindeprüfungsanstalt gestärkt werden.

Die „Steuererhöhungsspirale“ bei Grund- und Gewerbesteuer wollen Union und FDP durch das Einfrieren der fiktiven Hebesätze stoppen und durch einen runden Tisch eine dauerhafte Absenkung voranbringen. Ein regelmäßiger Gemeindefinanzbericht solle außerdem Transparenz über die finanzielle Leistungsfähigkeit der NRW-Kommunen herstellen. Zum Zwecke der Erhöhung kommunaler Investitionen setzt die Koalition auf einen Verzicht auf besondere Förderprogramme zugunsten einer dauerhaften Erhöhung der Pauschalen. Die Finanzhilfen des Bundes für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen solle „ungeschmälert“ an diese weitergegeben werden.

Als weitere Punkte finden sich noch die Absicht, den Kommunen die Einrichtung von Integrationsräten oder Integrationsausschüssen freizustellen, die Instrumente der kommunalen Bürgerbeteiligung um eine Vorprüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren zu ergänzen und die Möglichkeiten einer Stärkung von haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitikern durch eine Ehrenamtskommission im Landtag, auch unter Beteiligung unter anderem der kommunalpolitischen Vereinigungen, prüfen zu lassen. Auch solle im Hinblick auf den letzten Punkt eine Revision der Kreisordnung vorgenommen, die Abschaffung der Kreisausschüsse zurückgenommen und das erweiterte Rückholrecht des Kreistages wieder abgeschafft werden.

Peter Heumann, Köln