Quelle: Politische Berichte Nr. 10, 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT ⯈ H O M E

Klagen gegen Verbot von linksunten.indymedia erhoben

Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) (vgl. Politische Berichte 9/2017, S. 2) haben die angeblichen Betreiber der Plattform beim Bundesverwaltungsgericht Klagen erhoben und beantragt festzustellen, dass die Verbotsverfügung des BMI vom 14.8.2017 rechtswidrig ist und aufgehoben wird. Eine Klagebegründung konnte noch nicht erfolgen, da das BMI die Akten bislang nicht herausgegeben hat. Es wird wohl einige Zeit dauern, bis die Akte ihrerseits von allen rechtswidrigen Bestandteilen befreit ist. Man darf gespannt sein, wie die dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten vorliegende Akte das Konstrukt eines Vereins zum Betrieb der Plattform belegen will sowie die Betreibereigenschaft der Betroffenen. Rechtsanwalt Sven Adam aus Göttingen, einer der Klägervertreter: „Aus den uns bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das BMI die Einordnung von linksunten-indymedia.org als Verein belegen will… Das Klageverfahren und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch dazu bei der Aufklärung der Frage dienen, ob das BMI das Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals zu entledigen, welches selbst keine Straftatbestände erfüllt hat.“ Bestätigt sich die Auffassung der Kläger, dann müsste in Zukunft gegen einzelne möglicherweise strafbare Inhalte einer Internetplattform konkret vorgegangen und darüber gestritten werden, anstatt nichts zu tun und dann die ganze Plattform zu verbieten.

Michael Moos, Freiburg