Aus Politische Berichte Nr. 6/2018, S. 02b • InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

EGÖD verklagt EU-Kommission

Hanne Reiner, Berlin

Im März 2015 kündigte die Europäische Kommission einen Neubeginn des sozialen Dialogs an. Bisher waren die Beschäftigten in den Zentralregierungen vom sozialen Dialog ausgeschlossen. Nach schwierigen, aber letztendlich erfolgreichen Konsultationen unterzeichneten der Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst* (EGÖD) und die Europäische Union unabhängiger Gewerkschaften (CESI) mit dem Arbeitgeberverband EUPAE im Dezember 2015 ein Abkommen, das einen allgemeinen Rahmen gemeinsamer Mindeststandards für die Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten in den Zentralregierungen in Angelegenheiten, die sie unmittelbar betreffen (z.B. Arbeitszeit, Gesundheit, Umstrukturierung), festlegt. Um wirksam zu werden, muss die Kommission das Abkommen in eine Richtlinie zur Annahme im Europäischen Rat umsetzen.

Nach monatelanger Verzögerung teilte die Kommission mit, dass sie dem Rat keinen Vorschlag für eine Richtlinie vorlegen wird. Die Kommission sieht hier einen „Spielraum“ für sich, den die Gewerkschaften verneinen. Aus diesem Grund beschloss das EGÖD-Exekutiv-Komitee im Mai, die Europäische Kommission zu verklagen. „Vier Monate nach der Verkündung der europäischen Säule sozialer Rechte hat die Kommission ihr eigenes Engagement für den sozialen Dialog und die Rechte auf Information und Konsultation untergraben“, bedauerte der Generalsekretär des EGÖD, Jan Willem Goudriaan.

Quelle: https://www.epsu.org/ * Der EGÖD ist der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst und das größte Mitglied des EGB. Er vertritt 8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in mehr als 260 Gewerkschaften.