Aus Politische Berichte Nr. 6/2018, S. 03b • InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

Bayerischer Kreuzerlass

Martin Fochler, München, Alfred Küstler, Stuttgart

Am 1. Juni, einen Tag nach dem Fronleichnamsfest, trat der Kabinettsbeschluss in Kraft, nach dem im Eingangsbereich von Behörden des Freistaates Bayern ein Kreuz anzubringen ist. Das für die Durchführung zuständige Innenministerium lässt verlauten, dass Hochschuleinrichtungen, Museen und Theater von dieser Pflicht ausgenommen sind und der Erlass für Behörden des Bundes sowie für Gemeindeeinrichtungen sowieso nicht gilt. Auch seien Vollzugskontrollen nicht geplant. – Bislang nicht bekannt ist, ob bzw. welcher Kostenrahmen vorgegeben wurde. Kreuze gibt es in allen Größen, vom Monument bis zum Kleinod, und zu beliebigen Preisen. Arme Amtsleitungen! Größer und/oder teurer als das des Ministerpräsidenten wäre wohl falsch. Aber zu klein und billig? Und fragt die Buchhaltung: Unter welchem Konto ist diese Ausgabe zu buchen? Eine Ausgabenziffer für sakrale Gegenstände gibt es nicht. Was man sonst noch nehmen könnte, klingt alles irgendwie lästerlich: geringwertiges Wirtschaftsgut (bis 400 Euro), Einbauten oder Büromöblierung (ab 400 Euro). Am Ende muss noch eine europaweite Ausschreibung gemacht werden …

Oppositionspolitiker gehen davon aus, dass Söders Kreuzerlass verfassungsrechtlich nicht haltbar ist und nach den Wahlen untergehen wird. Die Ansage „Kontrolliert wird nicht“ ist als Versuch erkennbar, einer rechtlichen Klärung auszuweichen. Söders Übergriff ist der Kritik der Theologie bereits verfallen und muss eine rechtliche Prüfung fürchten. Die Bewertung durch die Wählerschaft, wird sich im Oktober bei den Landtagswahlen herausstellen.