Aus Politische Berichte Nr. 6/2018, S. 10 • InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

Thema: Polizeiaufgaben

01 Einleitung

02 dok Nein zum neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz — Kein Angriff auf unsere Freiheits- und Bürger*innenrechte!

03 dok NRW: Protestbündnis ruft zu Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz auf

dok: Kommunale Politik - Ulli Jäckel, Hamburg - Thema: Bürger- und Menschenrechte

04 Antrag: Kennzeichnungspflicht für Polizei stärkt den Rechtsstaat: Hamburg.

05 G20-Fahndung: Polizei Hamburg setzt schlechte Maßstäbe.

06 Die Linke lehnt Videoüberwachung in Nierstein ab:

07 Die Linke.Stuttgart verurteilt den übertriebenen Einsatz der Polizei in Wörth um die Proteste gegen den Naziaufmarsch in Kandel zu verhindern.

08 Polizeiverordnung darf sich nicht verschärfen: Chemnitz.

09 Kein Einsatz von Elektroschockern! Offenbach.

10 Unzulässige Zuverlässigkeitsüberprüfung: Frankfurt a.M.

11 Gesetzentwurf der Volksinitiative für mehr Videoüberwachung unzulässig: Berlin.

12 Pilotprojekt mit Elektroschockwaffen ist lebensgefährlich: Bremerhaven.

13 Nein zu PR-Maßnahme, Racial Profiling und dem neuen Landespolizeigesetz: Essen.

14 Wegen Anti-IS-Fahne: Polizeiübergriffe auf 1. Mai-Demo des DGB. Hannover:

15 Auf einer Kundgebung gegen das neue Polizeigesetz in Aachen

01

Einleitung

Martin Fochler, München. Die bayerische Staatsregierung, angeführt von Markus Söder, will die bayerischen Landtagswahlen am 14. Oktober 2018 zum Plebiszit für den autoritären Staat machen. Für bürgerrechtlich orientierte Wählerinnen und Wähler wird entscheidend: 1. Muss die CSU koalieren? und wenn ja, 2. Mit wem? In der Bevölkerung populär wäre laut Umfragen eine Koalition aus CSU und Grünen. Für Gewerkschaften, Genossenschaften und Sozialverbände bleibt die in den Umfragen auf 13% (Landtagswahlen 2013: 20,6%) gefallene SPD als Repräsentant im Landtag wichtig. In dieser Konstellation hat es die bayerische Linke schwer. Ihre positive Rolle in den sozialen und bürgerrechtlichen Bewegungen wird anerkannt und führt zu Mitgliedergewinnen und Zuspruch bei öffentlichen Auftritten. Aber die Präferenzen für die Wahlentscheidung …: Umfragen stehen bei mageren 2%. Da für die gleichzeitigen Wahlen zu den Bezirkstagen und für die im Frühjahr 2020 anstehenden Kommunalwahlen die Fünf-Prozent-Klausel nicht gilt, wird sich der Einsatz der Freunde und Mitglieder der Partei in diesem Wahlkampf trotzdem lohnen. Wir dokumentieren den Bündnis-Aufruf von www.nopagby.de, aus dem sich eben auch langfristige Aufgaben linker Politik ablesen lassen.

München, 10. Mai 2018. Nach großen Demonstrationen in verschiedenen Städten Bayern gehen in München 40 000 Bürgerinnen und Bürger für die Grund- und Bürgerrechte auf die Straße. Nachdem die CSU-Landtagsfraktion das Gesetz trotzdem durchgezogen hat, wird nun eine verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes gefordert. – Abb. (PDF): . (PDF): .: Logos der Unterstützerorganisationen, entnommen bei https://www.nopagby.de

Abb. (PDF): . (PDF): logos der beteiligten Organisationen, Linken-Transparent: Sozialer Freistaat stzatt Polizeistaat.

02

dok Nein zum neuen Bayerischen Polizeiaufgabengesetz — Kein Angriff
auf unsere Freiheits- und Bürger*innenrechte!

Die CSU und die Staatsregierung rüsten die bayerische Polizei auf. Nicht nur mit Waffen und Granaten, wie in der Vergangenheit, sondern vor allem mit Gesetzen. Im August 2017 wurden durch das sogenannte Gefährdergesetz die Befugnisse der Polizei bereits extrem ausgeweitet. Mit der Neuordnung des Polizeiaufgabengesetzes will die CSU jetzt noch viel weiter gehen.

Das wurde bereits 2017 eingeführt:

• Der Begriff der „drohenden Gefahr“ als Eingriffsschwelle

• Die elektronische Fußfessel

• Die Polizei darf Personen in eine präventive „Unendlichkeitshaft“ nehmen – da diese Ingewahrsamnahme in Dreimonatszyklen immer wieder durch zuständige Richter*innen, verlängert werden kann.

• Die Polizei kann Kontaktverbote, Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote aussprechen.

Das soll jetzt eingeführt werden:

• Abhören von Telefonen und Öffnen von Post auch ohne Anzeichen einer Straftat

• Einsatz von V-Leuten – Freunde und Nachbarn können als Polizeispitzel für verdeckte Ermittlungen eingesetzt werden.

• Verschlechterung des Schutzes von Berufsgeheimnisträger*innen wie Journalist*innen oder Jurist*innen – Quellen und Mandant*innen sind nicht mehr umfassend geschützt

• Durchsuchen sogenannter Cloud-Speicher und Mitwirkungspflicht von Dritten beim Entschlüsseln von Daten (z.B. durch Herausgabe von Schlüsseln und Codes)

• Einsatz von Drohnen und Bodycams

• Automatisierte Videoüberwachung, etwa mit intelligenter Mustererkennung

• Online-Durchsuchung mit einem direkten Zugriff der Polizei auf private Computer

• Einsatz von Staatstrojanern (Spionagesoftware, die Informations- und Kommunikationsdaten abgreifen und verändern kann)

• DNA-Analyse als erkennungsdienstliche Maßnahme um Rückschlüsse auf Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie andere biogeographische Daten zu ziehen.

Damit wird die bayerische Polizei zunehmend mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut und entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Viele dieser Maßnahmen dürfen bereits seit August 2017 auch ohne konkreten Tatverdacht angewendet werden. Es genügt bereits eine sogenannte drohende Gefahr, das heißt die Möglichkeit, dass jemand zur Täter*in werden könnte, um vielfältige, massiv in die Bürgerrechte einschneidende Überwachungsmaßnahmen zu rechtfertigen.

Diese schweren Grundrechtseingriffe richten sich nicht nur gegen tatsächliche oder vermeintliche Terrorist*innen, sondern können gegen alle Menschen, soziale Bewegungen, Proteste oder Streiks gerichtet werden. Zusammen mit den bereits 2017 beschlossenen Änderungen am Polizeiaufgabengesetz wird die bayerische Polizei damit zu einer Überwachungsbehörde, die zum Beispiel Menschen in einen immer wieder verlängerbaren Gewahrsam nehmen darf. Gegen diese Eingriffe in unsere Grundrechte klagen bereits mehrere Organisationen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Übertragung geheimdienstlicher Aufgaben und Befugnisse auf die Polizei widerspricht dem sogenannten Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei.

Seit 1945 hat es in Deutschland keine Ausweitung polizeilicher Befugnisse in dieser Größenordnung gegeben! Trotz der vehementen Kritik halten CSU und die CSU-Staatsregierung an ihren Plänen fest, wollen die nächsten Änderungen und Verschärfungen nun schnell mit ihrer Mehrheit im Landtag beschließen.

Andere Bundesländer planen ähnliche Polizeigesetze nach dem Vorbild Bayerns. Deshalb müssen wir in Bayern ein lautes und wahrnehmbares Zeichen gegen den Überwachungsstaat und eine allmächtige Polizei setzen. Wir, das sind ein breites Bündnis aus Personen und Organisationen, die NEIN! sagen zu einem Polizeiaufgabengesetz, das Bayern nicht sicherer macht, sondern nur undemokratischer und unsicherer.

Dafür demonstrieren wir am 10. Mai 2018 ab 13 Uhr auf dem Marienplatz in München. Wir rufen alle Demokrat*innen und Verteidiger*innen eines demokratischen, rechtsstaatlichen Bayerns auf, mit uns ihre Stimme gegen das neue Polizeiaufgabengesetz zu erheben.

Das Bündnis „noPAG – NEIN! zum Polizeiaufgabengesetz Bayern“ fordert den Bayerischen Landtag auf, die geplanten Änderungen am Polizeiaufgabengesetz nicht zu beschließen und die im August 2017 beschlossene Einführung der „drohenden Gefahr“ und der theoretisch möglichen unendlichen Haft zurückzunehmen.

www.nopagby.de,

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dok NRW: Protestbündnis ruft zu Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz auf

In Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen das neue Polizeigesetz. Das Bündnis kritisiert, dass das Gesetz grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und die Gewaltenteilung aushebeln würde. Es ermögliche zudem ausufernde Überwachung und schränke Freiheitsrechte ein. Das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ will den Gesetzgebungsprozess deshalb mit Veranstaltungen, Aktionen, einer großen Demonstration stoppen. „Wir wollen mit unseren Aktionen ein klares Zeichen für den Erhalt unserer Freiheits- und Bürgerrechte setzen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Polizei künftig auf der Basis von Vermutungen Computer hacken oder freiheitsentziehende Maßnahmen präventiv und ohne anwaltlichen Beistand vollziehen kann. Das ist eindeutig grundrechtsfeindlich“, so Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses. „Wir laden alle Menschen ein, gemeinsam mit uns ihre Stimme gegen diese Grundrechtseingriffe zu erheben – denn es sind wir alle, die davon betroffen sind.“ Unter dem Motto „#NoPolGNRW“ arbeiten Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus, aus Verbänden und politischen Parteien, GewerkschafterInnen, JuristInnen und interessierte Einzelpersonen gemeinsam an einer Verhinderung des Gesetzes, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll. Unter anderem plant das Bündnis deshalb eine Demonstration am 7. Juli 2018 in Düsseldorf und ruft zur Beteiligung auf. Aus Sicht des Bündnisses stellt das neue Polizeigesetz eine Verletzung demokratischer Grundrechte dar. Wie das bayerische Polizeiaufgabengesetz dreht sich auch der nordrhein-westfälische Gesetzesentwurf um die Einführung des Rechtsbegriffes der „drohenden Gefahr“. Dieser soll der Polizei ermöglichen, vermeintlich verdächtige Personen sowie deren soziales Umfeld auch ohne konkrete Hinweise auf eine geplante Straftat zu überwachen, ihnen Aufenthalts- und Kontaktverbote auszusprechen und sie sogar in Präventivgewahrsam zu nehmen. Außerdem soll die Polizei im Rahmen sogenannter „strategischer Fahndungen“ zukünftig ohne jeglichen Verdacht alle Menschen an öffentlichen Orten nach ihrer Identität befragen und kontrollieren dürfen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Ausweitung der öffentlichen Videoüberwachung sowie die Einführung von Tasern und elektronischen Fußfesseln vor. „Mit solchen Maßnahmen stellt das neue Polizeigesetz uns alle unter Generalverdacht“, so Sabine Lassauer, Sprecherin des Bündnisses. „Es beschädigt unsere Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, die Freiheit der Person und die Bewegungsfreiheit. Damit ist es klar verfassungswidrig und tritt die Rechtsnorm ‚im Zweifel für den Angeklagten‘ mit Füßen. Das Land NRW begibt sich so auf den Weg in einen Polizei- und Überwachungsstaat, der seinen BewohnerInnen prinzipiell misstraut. Und jede/r kann davon betroffen sein“.

https://perspektive-online.net/2018/05/nein-zum-neuen-polizeigesetz-in-nrw/

Abb. (PDF): . (PDF): aktionsfoto Am 26.4. demonstrierten in NRW das erste Mal gegen das jetzt neu geplante Polizeigesetz, welches die Einführung von mehr Überwachungsmöglichkeiten und deutlich mehr Polizeibefugnissen bedeutet.

Es kamen etwa 40 Menschen vor dem Landtag zusammen und äußerten ihre Kritik. Foto/Text: www.no-polizeigesetz-nrw.de

dok: Kommunale Politik - Ulli Jäckel, Hamburg - thema: Bürger- und Menschenrechte

04

Antrag: Kennzeichnungspflicht für Polizei stärkt den Rechtsstaat: Hamburg. Bürgerschaft und Senat stehen in der Verantwortung, Mechanismen zur effektiven Strafverfolgung gegen Polizeibeamt_innen zu schaffen – spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 9. November 2017: Das Gericht schlug ausdrücklich eine individuelle Kennzeichnung vor, zum Beispiel eine Nummer. Einen entsprechenden Antrag (Drs. 21/12342) bringt die Fraktion Die Linke in die Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am kommenden Mittwoch ein.

„In acht Bundesländern gibt es die Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Polizeibediensteten, zum Teil schon seit Jahren“, erklärt dazu die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Christiane Schneider. „Die von den Polizeigewerkschaften dagegen geäußerten Befürchtungen haben sich samt und sonders nicht bestätigt. Es gibt also keinen Grund, die individuelle Kennzeichnung von Polizeibediensteten bei geschlossenen Einsätzen – wie zuletzt bei G20 – zu verweigern. Im Gegenteil: Im Fall von Ermittlungen können unberechtigte Anschuldigungen ebenso wie rechtswidrige Gewalt leichter aufgeklärt werden. Die Kennzeichnungspflicht stärkt den Rechtsstaat.“

https://www.linksfraktion-hamburg.de

05

G20-Fahndung: Polizei Hamburg setzt schlechte Maßstäbe. Die Hamburger Polizei hat heute die zweite große Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel sowie eine europaweite Zusammenarbeit mit Anti-Terror-Einheiten bei der Fahndung vorgestellt. „Die Polizei setzt hier Maßstäbe, und zwar schlechte“, erklärt dazu die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider. „Dass sie sich im europäischen Ausland in erster Linie an Anti-Terror-Einheiten wendet, zeigt, dass es ihr nicht zuletzt um eine politische Botschaft geht, nämlich die Ausschreitungen im Zusammenhang mit den G20-Protesten und damit die G20-Proteste insgesamt in die Nähe von Terrorismus zu rücken. Das ist absolut unverhältnismäßig und stigmatisierend für die Betroffenen, deren Bilder – ob sie später verurteilt werden oder nicht – für immer im Netz bleiben.“

www.linksfraktion-hamburg.de

06

Die Linke lehnt Videoüberwachung in Nierstein ab: Der Vorstoß des Niersteiner Stadtbürgermeisters Thomas Günther, den Bahnhof in Nierstein mit Kameras zur Überwachung auszustatten, gedeiht immer weiter. Die Linke sieht eines der maßgebendsten Probleme hierbei, dass die Bahnunterführung nicht nur von Reisenden und Pendlern der Bahn genutzt wird, sondern auch von Einheimischen und Touristen um an die Rheinpromenade zu gelangen … die Überwachung würde somit über ihre gesetzte Zielgruppe „hinausschießen“ und damit an Berechtigung schwer einbüßen. „Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, gerade aus Städten wie London oder Wien, dass sich Verbrechen anhand von Videoüberwachung nicht wirksam bekämpfen lassen. Wie von der Polizei in Oppenheim richtig erkannt, ist die beste Lösung zur Bekämpfung von Straftaten die Erhöhung der polizeilichen Präsenz. Diese hat in Oppenheim offenbar umgehend Wirkung gezeigt, wo seitdem keinerlei Probleme mehr aufgetreten sind“, erklärt Patrick Walter (Kreistagsmitglied, Die Linke).

www.dielinke-mz.de

07

Die Linke.Stuttgart verurteilt den übertriebenen Einsatz der Polizei in Wörth um die Proteste gegen den Naziaufmarsch in Kandel zu verhindern. Wenn man durch polizeiliche Überprüfungen einen ganzen Zug, lang genug aufhält um so die Demonstranten von der Kundgebung fern zu halten, kann man sich auch fragen, wie ernst es die befehlshabende Polizist*innen mit der Demokratie haben. Berichte eines beteiligten Mitglieds von uns: „In Wörth hielt der Zug. Die Polizei wollte rein, wir sind jedoch schon eng gestanden, an einer anderen Stelle hätte es genug Platz gegeben. Dann hat die Polizei reingeknüppelt, die Gruppe von uns auf die Wagen getrennt … dann bestimmt eineinhalb Stunden oder länger in der Hitze im Zug quasi eingesperrt gestanden. Einzeln wurden wir rausgelassen mit Personalienaufnahme, Foto und so …“

(Quellen: Twitter bei @thisispatman, sowie Berichte von unseren Mitgliedern vor Ort) www.stuttgart.die-linke-bw.de/

Abb. (PDF): Demofotos

08

Polizeiverordnung darf sich nicht verschärfen: Chemnitz. In den vorgeschlagenen Änderungen der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Chemnitz (B-103/2018) sind einige Neuregelungen zu finden, die die Situation für Betroffene verschärft. Hierzu Susanne Schaper, Fraktionsvorsitzende: „Eine Verschärfung unserer Polizeiverordnung ist kein probates Mittel, um Probleme der Menschen im Umgang miteinander zu lösen. Da reichen die gesetzlichen Möglichkeiten – sei es im Ordnungswidrigkeiten- und im Strafrecht – aus unserer Sicht völlig aus. Gegenseitige Rücksichtnahme in der Stadtgesellschaft und Achtung der Bürgerinnen und Bürger untereinander lassen sich nicht über ordnungsrechtliche Festlegungen allein regeln.“ Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass jeder Bürger den Schutz vor Lärmbelästigung verdient. Die bisherigen Regelungen der Polizeiverordnung sind jedoch aus Sicht unserer Fraktion dafür ausreichend. Susanne Schaper: „Die neue Bestimmung würde es Veranstaltern und Gastronomen unmöglich machen, in ihren Außenbereichen kulturelle Angebote zu schaffen und für ein spezielles Flair zu sorgen. Weiterhin ist die Verschärfung gegen Kulturschaffende, Partybetreiber und Jugendclubs, die lediglich einen Raum vermieten, völlig unnötig. Diese Regelung erzeugt eine große Unsicherheit und bestärkt den Kulturverhinderungs- und Repressionsverdacht. Das steht einer Stadt, die unmittelbar vor Eröffnung ihrer Kneipenmeile steht und sich als Kulturhauptstadt bewerben will, ziemlich schlecht zu Gesicht.“

www.linksfraktion-chemnitz.de

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Kein Einsatz von Elektroschockern! Offenbach. Pressemitteilung des Stadtverordneten Sven Malsy:Die Offenbacher Polizei soll den Einsatz von Elektroschockern, kurz Tasern, testen. Die Fraktion Die Linke. kritisiert den Einsatz dieser zu Unrecht verharmlosten Waffen, die mitunter tödlich sein und schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen können. Der Stadtverordnete Sven Malsy erklärt: „Es macht mich sprachlos und wütend, wenn ich lese[1], dass nach nur einem Tag Schulung Polizeibeamte mit Elektroschockern auf die Offenbacher Bevölkerung losgelassen werden. Wie kann man nur so verantwortungslos mit Bürgerinnen und Bürgern umgehen? Elektroschocker sind tödliche Waffen. … Laut Amnesty International starben zwischen 2001 und 2008 allein in den USA 334 Menschen während oder nach dem Einsatz der Waffe[2]. Erst nach einer Anfrage der Linken im hessischen Landtag hat Peter Beuth (CDU) eingeräumt, dass der Einsatz zu tödlichen Verletzungen führen kann.“

[1] Frankfurter Rundschau 14.11.2017 [2] https://www.amnesty.ch/de/themen/weitere/taser/dok/2008/taser-bericht (abgerufen am 14.11.17)

https://die-linke-of-stadt.de

10

Unzulässige Zuverlässigkeitsüberprüfung: Frankfurt a.M. Das Frankfurter Netzwerk der Sozialen Arbeit protestiert gegen die Überprüfung aller Beschäftigten in Flüchtlingsunterkünften durch den Staatsschutz und die Polizei mittels einer sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese fordert die Stabstelle Flüchtlingsmanagement von allen Trägern im Bereich der Geflüchtetenbetreuung.

„Wie es scheint, haben die Proteste des Netzwerks der Sozialen Arbeit Erfolg gehabt. Wie es aus dem Kreis der Träger heißt, ist die Stadt von ihrem Vorhaben abgerückt, sämtliche Menschen, die mit Geflüchteten arbeiten wollen, unter Generalverdacht zu stellen und per Zuverlässigkeitsüberprüfung zu durchleuchten. Nichtsdestotrotz wird Frau Prof. Dr. Birkenfeld im Rahmen des Sozialausschusses erklären müssen, was hinter dem Versuch steht, die Persönlichkeitsrechte aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Geflüchtetenhilfe mit Füßen zu treten“, erklärt Astrid Buchheim, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke. im Römer.

http://www.dielinke-im-roemer.de

11

Gesetzentwurf der Volksinitiative für mehr Videoüberwachung unzulässig: Berlin. Das „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ hat im vergangenen Jahr ein Volksbegehren mit dem Ziel gestartet, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Berlin in erheblichem Maße auszudehnen. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben dazu einen Gesetzentwurf für ein „Artikel-Gesetz für mehr Sicherheit und Datenschutz in Berlin“ vorgelegt. Die Linksfraktion Berlin hat Prof. Dr. Fredrik Roggan, Professor für Strafrecht an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, gebeten, den vorgelegten Gesetzentwurf auf seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit hin zu begutachten. Aus dem Gutachten ergibt sich, dass der Gesetzentwurf nicht im Einklang mit höherrangigem Recht steht und deshalb aus Sicht der Linksfraktion nicht zulässig ist. Mit dem Gesetzentwurf würde insbesondere die Möglichkeit von unbemerkter, also nicht öffentlich gekennzeichneter Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen. Dabei verschwimmen die Grenzen zwischen Videoüberwachung als präventive Maßnahme zur Verhütung von Straftaten einerseits und der Videoüberwachung zum Zweck der Strafverfolgungsvorsorge andererseits. Im Bereich der nicht zwingend offenen Überwachung zum Zwecke der Strafverfolgung hat Berlin jedoch keine Gesetzgebungskompetenz, sondern der Bund. An vielen Stellen bleibt der Gesetzentwurf außerdem unbestimmt, so zum Beispiel bei der Definition von Orten, an denen Videoüberwachung möglich sein soll. Damit ist der Einstieg in eine nahezu flächendeckende Videoüberwachung gemacht. Auch die Verhältnismäßigkeit wird an vielen Stellen nicht gewahrt. So wären mit dem Gesetzentwurf beispielsweise auch Tonaufnahmen möglich, mit denen Gespräche auf öffentlichen Plätzen mitgeschnitten werden könnten.

https://www.linksfraktion.berlin

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Pilotprojekt mit Elektroschockwaffen ist lebensgefährlich: Bremerhaven. Nach den Sommerferien will die Polizei Bremerhaven mit einer einjährigen Testphase des Einsatzes von Tasern beginnen. 20 Beschäftigte sollen an den Elektroschockwaffen ausgebildet werden. Die Stadtverordneten der Linken lehnen dies ab. Petra Brand, Stadtverordnete der Linken und Mitglied im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, erklärt dazu: „Die Bedenken, die in Bremen zu einer Ablehnung der Tasertestphase geführt hatten, sind für uns auch ein Jahr später nicht ausgeräumt. … Wir warnen davor, Taserwaffen zu verharmlosen und als adäquates Mittel irgendwo zwischen Schlagstock und Pistole einzusetzen. Im übrigen wären die 35 000 Euro, die diese Testphase kosten soll, sinnvoller in sozialen Projekten für Kinder und Jugendliche und für Gewaltprävention an Schulen eingesetzt.“

www.dielinke-bremerhaven.de/

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Nein zu PR-Maßnahme, Racial Profiling und dem neuen Landespolizeigesetz: Essen. Mit Unterstützung der NRW-Regierung werden seit längerem immer wieder Razzien in der Nordstadt durchgeführt. Dabei gelang es Polizei und Zoll trotz massiver Aufgebote bisher lediglich, kleinere Vergehen zu ahnden. Die Essener Linke hält das Vorgehen für eine reine PR-Maßnahme. Dazu der Linke-Vorsitzende Daniel Kerekeš: „Die Polizei wird hier durch den Stadtteil gejagt, um der Law & Order-Politik der Landesregierung Show-Taten folgen zu lassen. Die Ausbeute ist bisher mehr als mager und rechtfertigt keinesfalls die eingesetzte Menge an Beamten.“ Dass genau in einem Viertel mit hohem Migrantenanteil eine derart massive Polizeipräsenz aufgebaut wird, ist für Die Linke ein Wink mit dem Zaunpfahl: ihrer Ansicht nach handelt es sich dabei um nichts weniger als Racial Profiling, das mit dem neuen Landespolizeigesetz und verdachtsunabhängigen Kontrollen noch weiter verschärft würde. „Die persönliche Freiheit im Stadtteil wird massiv eingeschränkt. Man stellt Menschen unter Generalverdacht. Das neue Polizeigesetz, das vor Kurzem im Landtag in der ersten Lesung war, wird diese Situation noch weiter verschärfen. Denn die Befugnisse der Polizei und der gesamten Exekutive werden auf das Niveau eines Polizeistaats gehoben“, so der Vorsitzende der Essener Linken abschließend. Die Linke. Essen ruft daher zu der angekündigten Demonstration gegen das neue Polizeiaufgabengesetz am 7. Juli in Düsseldorf auf.

www.dielinke-essen.de

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Wegen Anti-IS-Fahne: Polizeiübergriffe auf 1. Mai-Demo des DGB. Hannover: Auf die 1. Mai-Demonstration des DGB gab es mehrere Übergriffe durch bewaffnete Polizisten.Kurz nach dem Start des Demonstrationszugs auf dem Küchengartenplatz in Linden stürmten mehrere Polizisten auf den Block der Linken zu und rissen den Kreisvorsitzenden der Linken Region Hannover, Johannes Drücker, aus der ersten Reihe heraus und führten ihn zur Personalienfeststellung ab. Als Begründung wurde das Zeigen der Fahne der kurdischen Anti-IS-Frauenmiliz „YPJ“ genannt. Die YPJ ist in Deutschland genau so wenig verboten wie ihre Symbole. Trotzdem wurde Johannes Polizeiarrest angedroht, sollte er sich weiterhin an der DGB-Demo beteiligen. Egal ob mit oder ohne YPJ Fahne; die war ohnehin bereits von der Polizei entwendet worden. Der Polizeiangriff wurde von vielen Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern kritisch begleitet, die Demonstrationsleitung protestierte leider nicht erkennbar. Am Rande der Abschlusskundgebung auf dem Trammplatz wurden dann zwei weitere Internationalistinnen/Internationalisten von der Polizei mit brutalen Mitteln abgeführt und durchsucht, ihnen wurde offenbar vorgeworfen Luftballons mit den Buchstaben YPJ gehalten zu haben …

http://www.dielinke-hannover.de

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Auf einer Kundgebung gegen das neue Polizeigesetz in Aachen waren am 8.Mai etwa 100 Menschen. Einige Menschen blieben interessiert stehen und lauschten, schauten und fragten nach. So entspannten sich Diskussionen um die negativen Auswirkungen des Ausbaus der Polizeibefugnisse.

www.no-polizeigesetz-nrw.de

Abb. (PDF): Demofoto