Aus Politische Berichte Nr. 8-9/2018, S.02 InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

Frankreich: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Flüchtlingshelfern

Matthias Paykowski Karlsruhe

Anfang Juli hat das französische Verfassungsgericht die Rechte von Menschen gestärkt, die sich für Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis einsetzen. Es erklärte das sogenannte „Solidaritätsdelikt“ für verfassungswidrig.

In Artikel L. 622-1 des Einwanderungsgesetzes heißt es: „Personen, die direkt oder indirekt Beihilfe zur Einreise, Weiterreise im Inland oder Aufenthalt von illegal eingereisten Ausländern leisten, werden mit maximal fünf Jahren Haft und 30 000 Euro Geldbuße bestraft.“ Mit diesem Artikel wurden immer wieder Flüchtlingshelfer verurteilt. Seit Beginn dieses Jahres wurden 17 Verfahren eröffnet und zwei Helfer verurteilt. Grundlage ist das Gesetz Ceseda, Abkürzung für „Gesetz zur Einreise und Aufenthalt von Ausländern und Asylbewerbern“. Das Gesetz geht auf eine Verordnung von 1938 zurück.

2012 wurde Artikel L. 622-4 hinzugefügt, der den Tatbestand unter zwei Bedingungen straffrei stellt: Erstens darf der Helfende keinerlei direkten oder indirekten Vorteil aus seiner Tat ziehen. Zweitens muss sich die Hilfe auf rechtliche Beratung, Ernährung, Unterbringung und medizinische Versorgung beschränken und ausschließlich darauf abzielen, menschenwürdige und zumutbare Lebensbedingungen zu sichern. Diese Straffreiheit betrifft aber nur Beihilfe zum Aufenthalt, nicht die Beihilfe zur Ein- oder Weiterreise. Damit hat das Verfassungsgericht nun Schluss gemacht: es begründet sein Urteil prinzipiell, mit dem Grundsatz der Brüderlichkeit (Fraternité). Das Parlament ist aufgefordert, eine neue Regelung zu erarbeiten.

Quelle: es lohnt sich ausführlicher nachzulesen bei: https://info.arte.tv/de/das-solidaritaetsdelikt-politische-waffe-gegen-fluechtlingshelfer

Abb.(nur im PDF): Demosntrationsfoto