Aus Politische Berichte Nr. 04/2019, S.02 • InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

Europäische Bürgerinitiative / Recht auf Wohnen

Von Rolf Gehring, Brüssel

Die EU-Kommission akzeptierte am 12. März die Europäische Bürgerinitiative „Housing for all“. Diese Initiative zielt auf bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, um Wohnen für alle Menschen in Europa zu ermöglichen (http://www.housingforall.eu/). Zu ihren Forderungen gehören unter anderem der Zugang für alle zu erschwinglichem und sozialem Wohnungsbau, der leichtere Zugang zu EU-Finanzmitteln für gemeinnützige und nachhaltige Wohnungsbauträger, soziale Regeln für Kurzzeitvermietungen sowie eine statistische Erfassung des Wohnbedarfs auf europäischer Ebene. Die Initiative ist über die offizielle Webpage der Kommission aufzurufen (http://ec.europa.eu/citizensinitiative/public/initiatives/open/details/2019/000003/de?lg=de).

Die Initiatoren haben nun ein Jahr Zeit, um Unterschriften zu sammeln. Sollte die Vorgabe von mindestens einer Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erreicht werden, muss die EU-Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie entscheidet, ob und in welcher Form sie das Anliegen aufgreifen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Parallel dazu, ebenfalls am 12.3.19, verabschiedete das Europäische Parlament seine Entschließung für die Reform der Europäischen Bürgerinitiative. EU-Bürger sollen künftig unabhängig vom Wohnsitz eine Bürgerinitiative unterstützen können. Die EU-Kommission wird in Zukunft auch die Möglichkeit haben, nur einen Teil der Bürgerinitiative zuzulassen. Kampagnen sollen mehr Zeit erhalten, der Beginn der Unterschriftensammlung soll von den Initiatoren selbst festgelegt werden. Das EU-Parlament erklärte sich zudem bereit, in Zukunft für jede erfolgreiche Bürgerinitiative eine öffentliche Anhörung zu veranstalten, um das Anliegen einer Initiative einer größeren Öffentlichkeit bekannt zu machen, und möchte seine Rolle bei der Bewertung von Kampagnen aufwerten. Entschließung des EP: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2019-0153+0+DOC+PDF+V0//DE