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Nr.1/2020, S.03

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Blick auf die Medien.

Endlich braucht keiner mehr das Wort „Brexit“ Schweiz: Ja zur Antidiskriminierung, nein zu Wohnungsbauquoten Frankreich: Streiks und Proteste gegen Rentenreform Wahlumfragen Thüringen /Hamburg München: 17 Listen

Frankreich: Streiks und Proteste gegen Rentenreform

Le Monde, /M. Paykowski. Die Änderungen des französischen Rentensystems sind seit Anfang Februar in der Nationalversammlung. Vor allem in den öffentlichen Diensten, im Transport-, Bildungs- und Gesundheitswesen sowie bei der öffentlichen Sicherheit werden seit Anfang Dezember Streiks und Protestaktionen gegen die Gesetzesänderungen durchgeführt. Die Gewerkschaften sehen historische Errungenschaften bedroht. Beteiligung und Intensität haben nachgelassen, auch der Rückhalt in der Öffentlichkeit. Und es sieht nicht danach aus, dass politische Kalküls und Hoffnungen aufgehen: dass durch die Streiks und Aktionen die Rücknahme des Gesetzes erzwungen werden könnte wie 1995 bei Juppé; dass durch Einschluss etwa der Gelbwestenbewegung (bzw. was noch davon übrig ist) die außerparlamentarische Bewegung die Regierung gar zum Rücktritt zwingt („Macron démissionne“ – „Macron tritt ab“) und dass sich Gewerkschaften und politische Parteien auf der Linken in dieser Auseinandersetzung politisch erholen. Eine Mehrheit befürwortet eine Reform des aus 42 Spezialregimes bestehenden Rentensystems, aber eine deutliche Mehrheit misstraut der Umsetzung durch die Regierung.

Der derzeitige Stand: Wer ab 2022 neu in den Arbeitsmarkt eintritt, zahlt in das neue System ein. Ab 2025 wird die Rente nach dem neuen System ausgezahlt, für Jahrgänge ab 1975. Das Eintrittsalter von 62 Jahren bleibt bestehen. Den Anspruch auf volle Rente erst ab 64 Jahre hat die Regierung zurückgenommen. Mit finanziellen Anreizen wird Weiterarbeiten bis 64 Jahre aber gefördert. Das Umlageverfahren, das sich bisher nach der Mindestbeitragsdauer richtet, wird zu einem Punkteverfahren und dabei auch Ausbildung, Mutterschaft und Unfall erfasst, bis zu einem Einkommen von 120.000 Euro. Darüber muss für das Alter privat vorgesorgt werden. Ab 2022 soll eine Mindestrente von 1000 Euro gezahlt werden. Voraussetzung ist hier, dass das Alter von 64 Jahren erreicht ist. Wer körperlich schweren Tätigkeiten nachgeht oder sehr früh in den Arbeitsmarkt eingetreten ist oder viele Nachtschichten leisten musste, soll zwei Jahre früher in Rente gehen dürfen. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben bis Ende April Zeit, gemeinsame Vorschläge zur dauerhaften Finanzierung des Rentensystems vorzulegen, die verhindern sollen, dass das von der Regierung für 2025 prognostizierte Defizit von zehn Milliarden Euro eintritt.