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Nr.3/2020, S.10b

wir berichteten ...

NRW Kommunalwahl wird voraussichtlich nicht verschoben

Thorsten Jannoff, Gelsenkirchen. Der NRW-Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen entschieden, die Kommunalwahl am 13. September nicht aufgrund der Pandemie zu verschieben. Die Frist für die Aufstellung der Kandidaten ist aber um elf Tage vom 16. auf den 27. Juli verlängert worden, da sich die Kandidatenaufstellungen deutlich schwieriger gestalten wird. Außerdem ist die Quote für die nötigen Unterstützerunterschriften gesenkt worden für diejenigen, die nicht in den Kreistagen, im Landtag oder im Bundestag vertreten sind. Es werden nur noch 60 Prozent der zuvor nötigen Unterschriften gebraucht. Kleinere Parteien, u.a. die DKP, Wählergemeinschaften und unabhängige Kandidaten haben generell gegen die Quote bzw. den Wahltermin geklagt, da sie ihre Rechte wegen der Pandemie beeinträchtigt sehen. Die Linke NRW hat auf eine Klage verzichtet, fordert aber eine Verschiebung der Wahl in das nächste Jahr.* Rechtsexperten halten die Möglichkeit für gering, dass sich der Verfassungsgerichtshof für eine Wahlverschiebung entscheidet, halten aber Nachbesserungen bei der Quote für möglich. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen die Nichtverschiebung und haben der Landesregierung einen Fragenkatalog vorgelegt, wie eine ordnungsgemäße und nicht anfechtbare Wahl durchgeführt werden kann.

* Siehe auch Hans Decruppe, PB02/2020, S.12, Corona-Krise und Auswirkungen. Folgen und Folgerungen für die kommunale Eben, www.linkekritik.de/fileadmin/pb/2020/pb20-02-i.pdf#page=12