Politische Berichte Nr. 4/2020 (PDF)10c
... wir berichteten

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: „Bereits vorhandene bundesgesetzliche Normen versperren die Möglichkeit landesgesetzlicher Regelungen“.

Martin Fochler, München. Das von der SPD, der Linken, dem Deutschen Mieterbund, dem Mieterverein München, dem DGB Region München und dem Bündnis „#ausspekuliert“ initierte, von einer Vielzahl sozialer Initiativen unterstützte und in der Bevölkerung populäre Volksbegehren #6 Jahre Mietenstopp wurde auf Antrag des Innenminsteriums dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt und von diesem am 16. Juli mit Mehrheit (drei Gegenstimmen) für unzulässig erklärt. Hauptargument siehe Überschrift. Damit ist nach Gesetzeslage das Zulassungsverfahren „beendet“. Die Initiatoren reagieren lakonisch: „…werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht.“ Der Bundestagswahlkampf beginnt. Wird es eine länder- und parteiübergreifende Initiative zur Regulierung des Wohnungsmarktes geben?

https://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

Abb. (PDF): Logo Mietensop, https://mietenstopp.de/