Politische Berichte Nr. 4/2020 (PDF)11
Aus Kommunen und Ländern

Freiburger Bürger gründen Dachgenossenschaft

Hardy Vollmer, Freiburg

Im Freiburger Mieten-Manifest von 2019 heißt es: „Seit dem 19. Jahrhundert galten Genossenschaften als eine gute Alternative auch zum privatwirtschaftlichen Wohnungssektor. Diese demokratischen und sozialen Ideale gilt es wieder zu aktivieren. Gerade Genossenschaften müssen vorbildliche Mietverhältnisse schaffen. Sie dürfen nicht länger an der Mieterhöhungsspirale mitdrehen. Dies gilt einerseits für die bestehenden großen Wohnbaugenossenschaften, die sich in den letzten Jahren häufig nicht mehr erkennbar von profitorientierten Wirtschaftsunternehmen unterschieden, andererseits müssen zur Bewältigung der großen Wohnungsnot neue von allen Mieter*innen mitzugestaltende Genossenschaften gegründet werden. In der besten demokratischen Tradition unserer Stadt … könnte die Bürgerschaft durch eigene Kapitaleinlagen und persönliches Engagement eine „neue soziale Wohnbaugenossenschaft für Alle“ (Arbeitstitel) gründen, um den großen Bedarf sozial nachhaltiger Wohnanlagen zu schaffen.“1

Das Freiburger Mieten-Manifest wurde beschlossen vom Freiburger Mietenbündnis, einem Zusammenschluss verschiedener Organisationen, die sich für einen verstärkten Aufbau von preisgünstigem Wohnraum einsetzen. Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlen gerade in diesem Wohnungsmilieu in Freiburg an die 20 000 Wohnungen. Entsprechend breit und intensiv wird in der Stadt schon seit Jahren über die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert, diesem Missstand abzuhelfen. Die Antwort der Stadtverwaltung lag in der Ausweisung von neuen Baugebieten, darunter als Schwerpunktprojekte der Bau eines neuen Stadtteils (Dietenbach) mit geplanten 6900 Wohnungen und das sogenannte Gebiet Kleinescholz mit 1 000 Wohnungen. Die Ausschreibung solcher Großprojekte führt allerdings nicht zwangsläufig zu preisgünstigem Wohnraum. Im Gegenteil. Profitorientierte Immobilienfirmen stehen zuhauf bereit bei solchen Projekten ihren Reibach zu machen. Hier mussten also Haltepunkte und Schranken gesetzt werden. Der Gemeinderat beschloss dazu zwei gravierende Maßnahmen: 1. Für alle Neubaugebiete gilt, dass 50% der Wohnungen in den Bereich des sozialen Mietwohnungsbau fallen müssen und 2. – sozusagen noch als i-Tüpfelchen obendrauf – werden in dem Gebiet Kleineschholz profitorientierte Immobilienfirmen ausgeschlossen.

Wer soll das alles bauen?

Das Geschrei war nach diesen Beschlüssen in den bekannten Milieus entsprechend groß, die schon Angriffe auf das Privateigentum voraussahen, wenn private Immobilienfirmen von lukrativen Geschäften ausgeschlossen werden. Die Mehrheit der Stadtgesellschaft sieht dem aber entspannt entgegen, hat doch Freiburg mit dem eigenen Wohnungsunternehmen „Freiburger Stadtbau“ (FSB) ein geeignetes Instrument, um solche Großbauprojekte zu stemmen. Zumal der Gemeinderat in seiner Sitzung im Mai den sozialen Charakter der FSB noch gestärkt hat (siehe dazu letzte Ausgabe der PB). Tatsächlich baut die FSB auch einen erheblichen Teil der geplanten Wohnungen, aber es reicht nicht für alle. Der Ruf nach sozial orientierten Wohnungsunternehmen wurde lauter. Genossenschaften scheinen nun die Antwort der Stunde zu sein. Dementsprechend stellte dann ein illustres Bündnis aus SPD, FDP und Freien Wählerinnen einen Prüfauftrag an die Verwaltung, ob nicht die Gründung einer städtischen Wohngenossenschaft möglich sei. Aufgabe dieser „Freiburg Genossenschaft“ soll sein, bis zu 1 000 geförderte Wohnungen im geplanten Dietenbachgebiet zu bauen und zu betreiben. Vorausgesetzt wird dabei:

1. Bevorzugte Grundstücksvergabe an die städtische Genossenschaft ohne Ausschreibung. 2. Das erforderliche Eigenkapital von 20%, welches die zukünftigen Mieter aufbringen müssen, soll aus dem sogenannten G15-Förderdarlehen der baden-württembergischen L-Bank kommen, das eigens zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen vergeben wird. 3. Die Mieter müssen in der Lage sein, auch die dazugehörigen Genossenschaftsanteile zu finanzieren.

Die Verwaltung prüfte und stellte dann fest, dass das Konzept nicht realisierbar sei.

1. Die Gründung einer Genossenschaft mit beherrschendem städtischem Einfluss widerspricht dem Genossenschaftsrecht. Jeder Genosse hat da nämlich eine Stimme. 2. Eine bevorzugte Grundstücksvergabe ohne Ausschreibung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Genossen dürfen nicht gegenüber einem privaten Bauverein bevorzugt werden. 3. Das Finanzierungskonzept geht nicht. Damit die Mieterinnen und Mieter Anspruch auf eine sozial geförderte Wohnung haben, dürfen sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dass dieser Kreis in der Lage sein soll, sowohl das Eigenkapital wie auch die Genossenschaftsanteile aufzubringen, hält die Verwaltung für unwahrscheinlich. Zudem hätten die angesprochenen G15-Förderdarlehen strenge Tilgungskonditionen, so dass der in Erwägung gezogene Kreis der Mieter und Mieterinnen die Kredite nie zurückzahlen könnte. Tatsächlich sei es auch bisher noch nie zu einer Vergabe von G15-Krediten gekommen.

Damit war zwar die städtische Genossenschaft vom Tisch, aber die Verwaltung hatte noch einen Vorschlag. Es sollte eine private Dachgenossenschaft gegründet werden, die auf Unterstützung durch die Stadt rechnen könnte. Das hätte u.a. den Vorteil, dass die Dachgenossenschaft sich um alle genossenschaftlichen Belange kümmert, während die Baugruppen als Verein ihr Hausprojekt innerhalb der Genossenschaft realisieren. Eigentümer der Gebäude ist die Genossenschaft bei „starker Autonomie der Bewohnerinnen“. Auf der Sitzung des Gemeinderat am 26.5. wurde die Drucksache der Verwaltung noch um folgende Arbeitsaufträge für die Verwaltung ergänzt:

– Die Verwaltung soll bei der Vergabe von Baugrund genossenschaftliche Projekte durch eine darauf zugeschnittene Vermarktungskonzeption berücksichtigen.

– Es soll eine digitale Plattform erstellt werden, mit dem Ziel Kontakte zwischen interessierten Einwohnerinnen und den Initiativen für gemeinschaftliche Wohnprojekte zu vermitteln.3

–Die Verwaltung soll sich dafür einsetzen, dass das Gesetz zu den G15-Darlehen so novelliert wird, das es sinnvoll angewendet werden kann.

Wenn auch die Stadt Freiburg keine Wohnungsgenossenschaft gründen kann, so können es deren Bürger. Und ein Teil dieser Bürger haben nun im Juli 2020 eine solche Dachgenossenschaft gegründet. Sie trägt den Namen „Wohnen für Alle“4.

Es ist zu erwarten, das es in den zukünftigen Baugebieten vermehrt zu genossenschaftlichen Wohnungen kommt mit Mieten, die ein Großteil der Bewohner Freiburgs auch bezahlen kann. Man kann nur hoffen, das mit dem genossenschaftlichen Bauen und den Projekten des Mietshäuser Syndikats im Freiburger Wohnungsmarkt solidarische Grenzen gezogen werden, an denen gewinnorientierte Immobiliengesellschaften zukünftig vermehrt abgewiesen werden.

1 https://www.mietenbuendnis-freiburg.de/mieten-manifest/ 2 https://www.linke-liste-freiburg.de/2014/11/wohnen-in-freiburg-muss-fur-alle.html#more 3 https://mitmachen.freiburg.de/stadtfreiburg/de/mapsurvey/53285 4 https://wohnenfueralle.org/

Abb. (PDF): Logo der Genossenschaft