Politische Berichte Nr.6/2021 (PDF)07
EU-Politik

Sozial- und Arbeitsrecht in der Rechtsprechung europäischer Gerichte

Von Rolf Gehring, Brüssel

Zwei Publikationen dokumentieren regelmäßig die Rechtsprechung des EuGHs, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrecht (EGMR) und nationaler Gerichte mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht. Dies ist zum einen der Bericht zum europäischen Arbeits- und Sozialrecht des Hugo-Sinzheimer-Institut der Hans-Böckler-Stiftung, das Urteile des EuGHs und des EGMR versammelt und zum anderen der Etuclex Newsletter des Europäische Gewerkschaftsbundes (nur in Englisch), der nationale Urteile dokumentiert. Eine Durchsicht des Reports des Sinzheimer-Instituts zeigt den Umfang, in dem die europäischen Gerichte in den genannten Rechtsbereichen Rechtsfortbildung betreiben, Einfluss auf nationale Rechtsprechung nehmen und damit auch einen Zusammenhang für Anspruchsbildung, politische Reflexion und schließlich Einflussnahme auf die weitere Ausgestaltung der europäischen Gesetzgebung fördern.

Die Bedeutung der Rechtsprechung dieser beiden Gerichte wirkt so auch beispielsweise auf die umkämpfte Revision der Europäischen Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme, die Vorlage der Kommission für einen europäischen Rechtsrahmen für Mindestlöhne oder die erhobene Forderung nach einer Umwandlung der europäischen Liste der Berufskrankheiten von einer Empfehlung in eine Richtlinie – alles Gegenstände aus dem Bereich der Sozialpolitik, für die der Vertrag der EU formal keine Zuständigkeit gibt.

Im Folgenden dokumentieren wir die Stichworte zu zwei Urteilen, die im Sinzheimer-Report (Berichtszeitraum 1. April bis 30. Juni) vorgestellt sind und eine Gesetzesinitiative in Belgien, die im Etuclex-Newsletter dokumentiert wurde.

Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 22. April 2021 – C-636/19 – CAK

Gesetz: Artikel 7 (1) und 3 (b) (i) Patientenrechte-Richtlinie 2011/24/EU, Artikel 1 (c), 2 und 24 Koordinierungsverordnung (EG) Nr. 884/2004, Artikel 56 AEUV (freier Dienstleistungsverkehr)

Stichworte: grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung – Begriff des „Versicherten“ – Erstattung der Kosten der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung – Anspruch auf Sachleistungen des Wohnmitgliedstaats durch den zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat.

Kernaussage: (1) Personen, die eine Rente nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erhalten und nach Artikel 24 der Koordinierungsverordnung Anspruch auf Sachleistungen durch ihren Wohnstaat auf Rechnung des ersten Mitgliedstaats haben, ohne in diesem Staat krankenversichert zu sein, können als „Versicherte“ im Sinne dieser Bestimmungen die Erstattung der Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in einem dritten Mitgliedstaat unter Berufung auf die Patientenrechte-Richtlinie verlangen.

(2) Eine nationale Vorschrift verstößt gegen das Unionsrecht, wenn der zuständige Träger ohne vorherige Genehmigung automatisch die Kosten für eine Krankenhausbehandlung oder eine komplexe ambulante Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat nicht erstattet, selbst wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung ansonsten erfüllt wären.

Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 20. Mai 2021 – C-879/19 – Format

Gesetz: Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a) und Artikel 14 Absatz 2 Koordinierungsverordnung (EWG) Nr. 1408/71 (ersetzt durch die Koordinierungsverordnung (EG) 883/2004)

Schlüsselwörter: Person, die gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten beschäftigt ist – Arbeit, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen ausländischen Mitgliedstaaten verrichtet wurde – Bescheinigung E 101

Kernaussage: Artikel 14 Absatz 2 der Koordinierungsverordnung (EWG) Nr. 1408/71 gilt nicht für eine Person, die für einen Arbeitgeber während eines zusammenhängenden Zeitraums von mehr als zwölf Monaten in verschiedenen Mitgliedstaaten arbeitet.

Hinweis: Geklagt hatte ein polnischer Arbeitnehmer, der über einen längeren Zeitraum für einen polnischen Arbeitgeber in Frankreich und im Vereinigten Königreich tätig war. Im Februar 2008 verweigerte die zuständige polnische Behörde die Ausstellung von E 101-Bescheinigungen (heute: A1-Bescheinigungen), die dem Nachweis dienen, dass der Arbeitnehmer auch während des Auslandsaufenthalts dem polnischen Sozialversicherungsrecht unterliegt. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber legten gegen diese Entscheidung Berufung ein, die schließlich an den EuGH verwiesen wurde.

Belgischer Gesetzesvorschlag zur verpflichtenden Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette

Im April 2021 stimmte die belgische Abgeordnetenkammer für die Prüfung eines Gesetzesvorschlags für eine verbindliche Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette.

Der Vorschlag wird derzeit von einem Fachausschuss der Abgeordnetenkammer geprüft. Der belgische Staatsrat hat seine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Gesetzestext am 27. September 2021 veröffentlicht.

Das vorgeschlagene Gesetz soll für alle Unternehmen gelten, die in Belgien niedergelassen oder tätig sind, und verpflichtet jedes Unternehmen zu einer gewissen Wachsamkeit: die Menschenrechte, die Arbeitnehmerrechte und die Umwelt zu respektieren und Umweltschäden, Menschen- und Arbeitnehmerrechtsverletzungen oder die damit verbundenen Risiken in der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu erkennen, zu verhindern, zu mindern und zu beseitigen.

Der Vorschlag sieht ferner eine umfassende Haftungsregelung für Verstöße gegen die Wachsamkeitspflicht vor, die von der strafrechtlichen Haftung bis zu kollektiven Rechtsbehelfen reicht.

Abb. (PDF): Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), 1959 eingerichtet, sollte wesentlich die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherstellen. Seine Urteile sind bindend und beeinflussen durchaus die nationale Rechtsfortbildung. Nach einer Strukturreform in 1998 wurde er ein ständig tagender Gerichtshof, Beschwerdeführer können ihre Anliegen direkt vor dem Gerichtshof einlegen. Die Zahl der Eingaben ist stetig gewachsen, vor allem nach der Aufnahme von neuen Mitgliedsstaaten 1990. Bild: Der Gerichtshof, von CherryX – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=7441737