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Hunno Hochberger, ARGE RB-08/2011,
Zum Rückvergewisserungs-Zeitraum 1950–1956. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl / EGKS.
Der zweite Rückvergewisserungs-Zeitraum betrifft den Gegenentwurf zum NS-Projekt einer EWG in Gestalt der ersten Etappe der EG/EU = Montanunion bzw. EGKS-Vertrag. Die wichtigsten Bestimmungen bezogen sich vor allem auf die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bzw. die Unterbindung jeglicher Art von unlauterem Wettbewerb (z.B. Vorteilsnahme durch Dumpinglöhne). Hier wurde auch schon auf den unterschiedlichen Ausgangszustand bei den beteiligen Volkswirtschaften eingegangen.
ANMERKUNGEN: siehe ArGe RB 08/2011, S. 12 / QUELLEN:
(1) Dr. Hans Ritschl, Der Schumann-Plan: Die neue Ruhrbehörde, in: DER SPIEGEL, 12.12.1951, S. 20f. (2) Adolf Schüle, Gemeinsamer Markt und nationale Wirtschaft. Zur Auslegung von Artikel 37 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in: Abhandlung, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (des gleichnamigen Max-Planck-Instituts), Bd. 22/3, Jg. 1962, S. 461ff.