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Katalog-Titel:20100331_Fortmann_Luhmann_Das Recht
Vergebene Stichworte / Kategorien: Fortmann, Christian •  Luhmann, Niklas •  xxx-Kurs Philosophie/Kulturw. •  xxxArGe-B

<x>Christian Fortmann</x> in: ARGE RB-04/2010, S. 6-9. <x>Luhmann über "Das Recht der Gesellschaft".</x> Bei der Befassung mit dem Recht, sei diese rechtfertigend oder kritisch, stehen gemeinhin die Gehalte der Kodifizierung im Zentrum des Interesses. Dies bezieht sich auf die verschiedenen umfassenden Rechtsgebiete - öffentliches, Straf- und Privatrecht - ebenso wie auf die einzelne Normierung: auf was für ein Verhalten ist eine Obligation ge- oder verbietend gerichtet; worin bestehen mögliche Sanktionen. Es ist ein Vorzug der Luhmannschen Untersuchung, die Aufmerksamkeit auf die formelle Seite des Rechts zu lenken, die gesellschaftlichen Funktionen des Rechts nicht zuerst als je inhaltlich bestimmtes Regulativ zu betrachten, sondern unter der spezifischen Art und Weise, wie solcher Inhalt unter der Bedingung des Rechts und eines das Recht bearbeitenden Rechtssystems reguliert wird.

QUELLE:
Niklas Luhmann, Die Funktion des Rechts, in: Das Recht der Gesellschaft, 1995, Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft Nr. 1183



Publiziert am: 31. 03. 2010 Katalogisiert am: 7. 05. 2015

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