VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
online-archiv www.linkekritik.de. – Originale einzusehen im Archiv der RLS.
Eva Detscher, PB07/2010,
21
EGMR Urteil Gäfgen: Absolutes Folterverbot und Recht auf ein faires Verfahren.
Am 1. Juni 2010 stellte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eindeutig klar, dass Gewaltandrohung bei polizeilicher Vernehmung in jedem Fall eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt.
Diese Konvention ist seit 1953 in Kraft, Artikel 3 – Verbot der Folter – im Abschnitt I – Rechte und Freiheiten lautet: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“