VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
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Karl-Helmut Lechner,PB04/2010,18Die Mythisierung der kirchlichen Arbeitswelt als Dienstgemeinschaft.Innerhalb der beiden großen Kirchen in Deutschland und deren Einrichtungen und Werken gilt auch weiterhin das Streikverbot.Dies bestätigte das Arbeitsgericht Bielefeld am 3. März 2010 in einem Urteil und stärkt damit den so genannten „Dritten Weg“ der Kirchen. Das Arbeitsrecht gilt auch in den Kirchen – allerdings mit Abweichungen.