VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
online-archiv www.linkekritik.de. – Originale einzusehen im Archiv der RLS.
ulb,PB09/1986,21 ~1kbVerbot politischer Betätigung für Ausländer.Münchner Verwaltungsgericht verbietet ägyptischem Staatsangehörigen aufgrund Art. 6 Abs. 3 Ausländergesetz, als Redner auf Veranstaltungen aufzutreten • Der Rechtsstaat brauche nicht zuzulassen, daß Organisationen, die . die bestehende Staatsform und Gesellschaftsordnung beseitigen wollen, durch den Zulauf von Ausländern noch gestärkt werden".