VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
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uld,PB12/1986,04 ~1kbKein Asyl für Revolutionäre.Bundesverwaltungsgericht bewertet revolutionäre Tätigkeit in der Türkei als "kriminell", Folter sei nicht aus politischen Gründen geschehen und rechtfertige kein Asyl.