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Wolfgang Gehring,PB04/2020,17Arbeitszeiterfassung: Schon jetzt Pflicht der ArbeitgeberMit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung“ einzurichten. Bisher galt das nur für bestimmte, u.a. im Mindestlohngesetz genannte Branchen und die Arbeitszeit oberhalb von acht Stunden (§ 16 Arbeitszeitgesetz).