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Karl-Helmut Lechner.,PB12/2012,18Bundesarbeitsgericht entscheidet zumStreikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Geht Verdi in die Falle?Die Kirchen und ihre Verbände sind nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. November 2012 die „wohl glücklichsten Verlierer seit langem“, so die FAZ in ihrem Bericht. Denn die Klagen der frommen Einrichtungen gegen gewerkschaftliche Streikaufrufe sind zwar abgewiesen worden. Zugleich aber haben die Erfurter Richter mit einer auch von den Kirchen selbst so nicht erwarteten Deutlichkeit den „Dritten Weg“ – den Weg ohne Streikrecht – im kirchlichen Arbeitsrecht bestätigt.