Die neugegründete Gewerkschaftsorganisation und die Dänischen Arbeitgeber (sowie der Technikerverband?) einigen sich nach dreimonatiger Aussperrung auf eine Vereinbarung. Die Arbeitgeber insitierten auf ihr alleiniges Recht die Arbeit zu regulieren und zu verteilen. Im Gegenzug waren sie bereit das Recht der Gewerkschaften anzuerkennen, kollektiv die Interessen ihrer Mitglieder (der Beschäftigten) zu vertreten.
Die Vereinbarung war grundlegend für die künftigen Regulierungen des dänsichen Arbeitsmarktes im Bereich der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen.