Ein Gesetz zum Urlaubsanspruch für Angestellte in der Industrie und im Handel.
Ein Monat Urlaub für Angestellte, die überwiegend geistige Tätigkeiten ausübten, und acht bis 15 Tage für Arbeiter, die körperliche Arbeit ausführten. 1933 wurde das Urlaubsrecht eingeschränkt.