Das Gesetz vom 27. April 1956 zu den zulässigen Bedingungen eines Schwangerschaftsabbruchs führte die Abtreibung auf Wunsch ein. Dieses Gesetz wurde 1993 geändert, indem das Abtreibungsrecht nur auf bestimmte Fälle beschränkt wurde: z.B. Gefährdung der Gesundheit der Frau, wahrscheinliche Behinderung des Fötus und Schwangerschaft, der eine Straftat zugrunde liegt. Das polnische Abtreibungsgesetz ist eines der strengsten in ganz Europa.