Suche: |
Steven Kunz,PB01/2016,12BuGa-Klage: verloren und doch gewonnen.Am 21. Dezember 2015 konnte man in der Rhein-Neckar-Zeitung und dem Mannheimer Morgen (MM) lesen, dass die von zwei Einzelpersonen, mit Unterstützung der „Bürgerinitiative Mannheim 23 – keine BuGa 2023“, beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) eingereichte Klage gegen die Bundesgartenschau (BuGa) gescheitert ist. Schon die sogenannte formelle Prüfung des VG hat ergeben, dass die Klage unzulässig ist.
Steven Kunz,PB10/2015,12Die BuGa und der Wohnungsbau.Die BuGa ist keine stadtplanerische Konzeption zur Gestaltung von 300 Hektar (mit Coleman 500 Hektar) Konversionsfläche, sondern nur ein Wohnungsbauprogramm für Reiche, für das auch noch eine totale Landschaftszerstörung hingenommen wird. Das behaupten BuGa-Gegner. Ist das so? Eine Betrachtung.