Politische Berichte Nr.05/2023 (PDF)02b
Blick auf die Medien

Eine neuartige Konstruktion: „BSW – Verein für Vernunft und Gerechtigkeit“

Martin Fochler, München. Die Gründung eines Vereins durch sieben Leute hat bundesweit die Medien beschäftigt. Obwohl Sahra Wagenknecht nicht zu den Mitgliedern zählt, geht es offensichtlich um das mit ihrem Namen verbundene Parteiprojekt (die Abkürzung „BSW“ könne man mit „Bündnis Sahra Wagenknecht“ übersetzen).

In der „Tagesschau“ vom 7. Oktober hieß es unter Berufung auf Medienberichte, die Gründung werde als Vorbereitung einer Parteigründung gewertet, der Verein könne „die Tätigkeit bestehender politischer Parteien oder die Gründung politischer Parteien unterstützen und durch den Einsatz auch der materiellen Mittel des Vereins fördern“. Weiter heiße es in der Satzung, „sehr viele Menschen im Land hätte das Vertrauen in die Politik verloren und fühlten sich durch keine der vorhandenen Parteien mehr vertreten.“

Niemand zweifelt, dass der Verein der Entwicklung eines Parteiprojektes dient. Das Parteiengesetz schreibt für die Konstituierung von Parteien recht präzise demokratische Regeln vor. Anders kann dagegen ein Verein über die Aufnahme von Mitgliedern frei entscheiden.

In der bundesdeutschen Parteienlandschaft zeichnet sich ein Novum ab. Es soll eine Partei gegründet werden, die faktisch von einer Hintergrundorganisation „unterstützt und gefördert“, das heißt also gesteuert wird. Diese Hintergrundorganisation wiederum würde von dem Recht auf Vermarktung des Labels Sahra Wagenknecht abhängen. Vernünftig, besser schlau, ist diese Konstruktion, wenn die durchgreifende Kontrolle der Partei von oben und hinten angesteuert wird.

Wie bekannt, müssen Listen zu Landtags- und Bundestagswahlen durch Landesverbände der Partei und nach strengen Gesetzen bezüglich Mitgliederbeteiligung aufgestellt werden. Diese Vorschriften haben den Sinn, den diktierenden Durchgriff von Parteizentralen auf die Listenaufstellung zu blockieren. Sie verdanken sich Erfahrungen in der Weimarer Republik. Andere Demokratien haben dazu andere Regelungen und auch deswegen sind die Spielregeln für die Aufstellung von Wahlen zum Europaparlament weiter gefasst.

Die Gründung einer Partei im Sinne des Parteiengesetzes, ist trotzdem unumgänglich, wenn zum Beispiel Wahlkampfkosten erstattet werden sollen. Dazu müssen Statut und Programm fixiert werden. Das Statut muss Landesverbände wenigstens vorsehen, und das Programm müsste nach Lage der Dinge als Kontrastprogramm zu Grundwerten linker Politik formuliert werden.

Vereinsregisterauszu: northdata.de/?id=5377483735564288 • Kommentar: nd-aktuell.de/artikel/1176824.linke-abspaltung-neuer-verein-bsw-koennte-wagenknecht-partei-vorbereiten.html