Frankreich: Nach dem Urteil gegen Le Pen
Matthias Paykowski, Karlsruhe. Der französischen Nationalversammlung wird am 26. Juni ein Gesetzentwurf der UDR vorliegen. UDR ist eine Abspaltung der Republikaner LR, die vor der letzten Wahl zur Nationalversammlung für ein Zusammengehen mit Le Pens RN warb. Der Gesetzentwurf „zum Schutz der Wirksamkeit der Grundrechte auf Wählbarkeit“ zielt auf das Urteil des Pariser Gerichts vom 31. März gegen Marine Le Pen sowie Funktionäre und Mitarbeiter des RN. Mit diesem Urteil werde das passive Wahlrecht ausgehebelt, bevor eine endgültige gerichtliche Entscheidung gefallen sei. Der Gesetzentwurf soll Artikel 142-26 des Strafgesetzbuches um den einen Satz ergänzen: „Das Wahlverbot und die Nichtwählbarkeit können nicht vorläufig vollstreckt werden.“
Damit wäre eine Verurteilung wie die aktuell von Marine Le Pen zukünftig nicht einfach möglich. Das Pariser Urteil verfügt als besonders schwerwiegendes Element eine sofortige fünfjährige Sperre für öffentliche Ämter. Grundlage ist das auch mit den Stimmen des RN verabschiedete Gesetz vom 15. September 2017 zur „Stärkung des Vertrauens in das politische Leben“. Artikel 131-26-2 sieht bei Veruntreuung öffentlicher Gelder den „automatischen“ Entzug der Wählbarkeit vor, in Ergänzung mit Artikel 471 der Strafprozessordnung, der eine sofortige Wirksamkeit möglich macht.
Das Gericht hat das Berufungsverfahren für das erste Halbjahr 2026 angesetzt, im Sommer 2026 soll entschieden werden. Eine Aufhebung des Urteils scheint unwahrscheinlich, Le Pens Aussichten für einen vierten Anlauf auf das Amt des Staatspräsidenten sind damit deutlich getrübt.
Die öffentliche Mobilisierung, die Le Pen und das RN gegen das Urteil versucht hatten, war schwach. Nur wenige Tausend hatten sich auf den Weg nach Paris gemacht. Wahrscheinlich auch, weil das RN mit dem Vorsitzenden Jordan Bardella über eine durchaus aussichtsreiche Alternative zu Le Pen verfügt. Es ist keineswegs ausgemacht, dass das RN geschwächt wird, wenn Le Pen nicht kandidieren kann.
Bei einer Umfrage für Le Figaro und Sud Radio testet Ifop-Fiducial zwei Indikatoren in der öffentlichen Meinung: „Den Wunsch und die Prognose einer Kandidatur … – Faktoren, die in keiner Weise die Wahlabsichten der Franzosen für 2027 widerspiegeln. Während das nationalistische Duo Jordan Bardella und Marine Le Pen beim ersten Kriterium, dem Wunsch, mit 43 % bzw. 42 % klar vorne liegt, verliert die dreimalige Präsidentschaftskandidatin beim zweiten Kriterium, der Zukunftsprognose, deutlich an Boden. Nur noch die Hälfte der Befragten (53 %) geht davon aus, dass sie kandidieren wird, was einen beeindruckenden Rückgang von 21 Punkten gegenüber der ersten Welle der Anfang März veröffentlichten Studie bedeutet. Gleichzeitig steigt Jordan Bardella … in der Prognose auf 69 % (+ 9 Punkte).“ IFOP sieht gute Chancen, Bardella „könnte sich im Laufe der Monate als der natürliche Kandidat seines Lagers herauskristallisieren“.
Bardella hat sich mit seiner Aussage, falls Le Pen nicht 2027 nicht kandidieren könne, sei er „der Kandidat von Marine Le Pen“, aussichtsreich in Stellung gebracht und gleichzeitig die Verteidigungsstrategie Le Pens für das Berufungsverfahren konterkariert, die das Gericht mit dem Trick unter Druck setzen wollte, man könne elf Millionen Wählern doch nicht ihre Kandidatin entziehen.
Quellen: Le Figaro, 28.3., 12.5., 20.5.2025; Le Monde, 4.4.2025