Politische Berichte Nr.05/2025 (PDF)27a
Demokratie verteidigen

Antiziganistische Diskriminierung muss Folgen haben

Christiane Schneider, Hamburg. Ende Juli hat das Landgericht Gera eine Anklage gegen den früheren Richter und Vizepräsidenten des örtlichen Verwaltungsgerichts Bengt Fuchs abgelehnt. Der aus dem Westen zugezogene Alte Herr einer einst schlagenden Göttinger Burschenschaft hatte 2019 in einem Post in Studentenverbindungsforen Sinti und Roma u.a. als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ bezeichnet. Das Landgericht distanzierte sich zwar von den Worten, konnte aber einen Angriff auf die Menschenwürde und damit einen Anlass zur Strafverfolgung nicht erkennen. Die Staatsanwaltschaft, die Bengt Fuchs Volksverhetzung nach § 130 StGB vorwirft, legte umgehend Beschwerde ein; Organisationen der Sinti und Roma, die Thüringer Antiziganismus-Stelle und die Linke kritisierten die Entscheidung des Gerichts scharf. Fuchs war seit langem auffällig. Als Verwaltungsrichter mit Kontakten zur AfD hatte er in 1.172 Asylverfahren in gerade einmal sechs Fällen positiv für Asylsuchende entschieden, seine Quote von 0,5% lag damit weit unter dem Durchschnitt. Nach Recherchen der Antifa Freiburg und des „Spiegel“ hatte er unter dem Pseudonym „BeFuchs287“ im Netz zahllose rassistische, homophobe und frauenfeindliche Kommentare veröffentlicht. Eine Klage des Thüringer Flüchtlingsrats Ende 2023 blieb erfolglos. Dann jedoch wurde Fuchs zunächst versetzt und später ins Thüringer Justizministerium abgeordnet. Das Mitte 2024 gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren ruht bis zum Abschluss des Verfahrens.