VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
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PB-Redaktion,PB23/1983,22 ~2kbDie Rechtslage: Verbot faschistischer Veranstaltungen ist zwingend! Das Gericht: "Unerheblich"!Gericht wies Beweisantrag zum Verbot aller faschistischen Betätigung zurück • Bezug auf Art.139 GG und fortgeltende Bestimmungen des Potsdamer Abkommens sowie das Kontrollratsgesetz vom 30.11.1945.