Eva Detscher, in: ArGe RB-15/2015, S. 3. Gabriele Britz: "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" - so lautet der erste Halbsatz des 2. Artikels des Grundgesetzes (Art. 2 I GG). Wie verträgt sich dieses Grundrecht mit der auf dem Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) beruhenden Weisungsgebundenheit des Dienstgebers (Arbeitnehmers)? Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht, entwickelt in ihrer Studie "Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung. Eine Rekonstruktion des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I GG" dieses Grundrecht methodisch zunächst als allgemeine Handlungsfreiheit. Diese "äußere" Freiheit sei für sich genommen aber unvollkommen. Nicht die Freiheit der Handlung, sondern die Entfaltungsfreiheit des handelnden Menschen und seine Fähigkeit zur eigenen Selbstbestimmung und andere menschenspezifische Eigenschaften stehen unter Grundrechtsschutz: "Mit der realisierenden Entfaltungsdimension schützt Art. 2 I GG äußere Verhaltensfreiheit. Mit der konstituierenden Entfaltungsdimension schützt Art. 2 I GG die eigene Selbst-Wahl." Im weiteren Verlauf arbeitet die Autorin die komplizierte Rolle des Staates für die Gewährleistung dieses Grundrechts heraus und zeigt auch die Grenzen der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten auf.

QUELLE:
Gabriele Britz, Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung. Eine Rekonstruktion des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I GG, S. 1 - S. 22, Tübingen, 2007, Mohr Siebeck Verlag
Stichworte: Detscher, Eva •  Britz, Gabriele •  Recht •  xxx-Kurs Philosophie/Kulturw. •  xxxArGe-B

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Eva Detscher, in: ArGe RB-15/2015, S. 3. Kurs Philosophie/Kulturwissenschaften: Themendiskussion für den Sommer 2016. Abgesehen von den durch die Tagespolitik nicht vorhersehbare Entwicklungen äußerten die Teilnehmer am Sommerkurs 2015 Präferenzen für die folgenden drei Themen. Hiermit soll zur Diskussion, Stellungnahme und zu evtl. weiteren Wünschen und Vorschlägen aufgefordert werden.

1. Neuere Theorien in den Sozialwissenschaften. Neue Ansätze, die nicht nur die digitalisierte Gesellschaft, sondern auch Modelle und Denkmuster anderer gesellschaftlicher Kooperationsmodelle in den Fokus nehmen.
2. Veränderungen der Kulturen. Die Entwicklung im Nahen Osten, die Veränderung der Gesellschaft (auch) aufgrund der Migrationsbewegung, die Ausbreitung des "Islamischen Staates" erwecken den Anschein, dass die Herstellung der Weltgesellschaft ein gewalttätiger Prozess sei. Von großem Interesse für die Untersuchung dieser Zusammenhänge ist die Kenntnis der Selbstreflexionen jener Gesellschaften.
3. Entwicklung der Demokratie. System, Herrschaftsform, Steuerungsmittel, Politik - aktuelle Situation in Reflexion auf einerseits weltpolitische, andererseits innereuropäische und innerpolitische Veränderungen.
Stichworte: Detscher, Eva •  xxx-Kurs Philosophie/Kulturw. •  xxxArGe-B

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Christian Fortmann, in: ArGe RB-15/2015, S. 1. Rechtslehre der Lohnarbeit. Gegenstand des Kurses bildete die rechtliche Kodifizierung der mit dem Lohnarbeitsverhältnis etablierten gesellschaftlichen Beziehungen und deren Verhältnis zu den Grundrechten der Verfassung, namentlich dem auf "freie Entfaltung der Persönlichkeit". Derivate der freien Entfaltung der Persönlichkeit sind die als eigene Verfassungsnormen formulierten Grundrechte der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und des Eigentums (Art. 14 GG). Gesetzesmaterien für das Thema sind neben dem Grundgesetz das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 611ff. BGB, Recht der Dienstverträge) und die Gewerbeordnung (§ 106 GeWO, Weisungsrecht des Arbeitgebers).

QUELLEN:
Karl Marx, Arbeitsprozess, in: Die Produktion des absoluten Mehrwerts, Arbeitsprozess und Verwertungsprozess, Das Kapital, Bd. 1, 3. Abschnitt. 5. Kapitel, S. 192 - 200, Berlin, 1972
Gabriele Britz, Freie Entfaltung durch Selbstdarstellung. Eine Rekonstruktion des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I GG, S. 1 - S. 22, Tübingen, 2007, Mohr Siebeck Verlag
Julius von Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 611 - 615, Berlin, 1999
Peter J. Tettinger, Rolf Wank, Jörg Ennuschaft, Gewerbeordnung, Weisungsrecht des Arbeitgebers - Kommentar, München, 2011
Benno Mugdan (Hrsg.), Die gesammelten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, II. Bd., Recht der Schuldverhältnisse, Berlin, 1899, R. v. Decker's Verlag
Ernst Wolf, Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. II, § 15 Dienst- und Arbeitsverhältnisse, S. 175 - 181, ISBN 3-452-18428-5, Köln, Berlin, Bonn, München, 1978
Otto Depenheuer, Eigentum, II. Verfassungsrechtliche Grundentscheidungen, in: Detlef Merten, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Bd. V, S. 7 - 11, Heidelberg, 2013, Verlag C. F. Müller
Hans-Peter Schneider, Berufsfreiheit, in: Detlef Merten, Hans-Jürgen Papier (Hrsg.), Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa, Bd. V, S. 90 - 100, Heidelberg, 2013, Verlag C. F. Müller

IM KURS NICHT GELESENE QUELLEN:
Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Das Eigentum, in: Grundlinien der Philosophie des Rechts, §§ 41 - 46, §§ 65 - 71, Berlin, 1821, In der Nicolaischen Buchhandlung
Immanuel Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, in: Bernd Ludwig (Hrsg.), Metaphysik der Sitten, 1. Teil § 30, ISBN 3-7873-0692-7, Philosophische Bibliothek, Bd. 360, Hamburg, 1986, Felix Meiner Verlag
Karl Marx, Ökonomisch-Philosophische Manuskripte. Kommentar von Michael Quante, Berlin, 2009, Suhrkamp Ver
Stichworte: Fortmann, Christian •  Britz, Gabriele •  Depenheuer, Otto •  Ennuschaft, Jörg •  Hegel, Georg Wilhelm Friedrich •  Kant, Immanuel •  Marx, Karl •  Merten, Detlef •  Mugdan, Benno •  Papier, Hans-Jürgen

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Eva Detscher,PB11/2015,22Symposium: "Alles fließt… Veränderungen in der Arbeitswelt und Reaktionen der Parteien darauf“.Hinweis auf die Tagung, Dokumentation des Poster-Beitrags der ArGe "Konkrete Demokratie - Soziale Befreitung".
Stichworte: Detscher, Eva •  2015 •  arge •  Politik •  Rosa-Luxemburg-Stiftung •  {dok}

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