Quelle: Politische Berichte Nr. 3, April 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT

Burkaverbot im Tarifvertrag

Der hessische Innenminister Beuth (CDU) kann das von der CDU angestrebte Burka-Verbot im öffentlichen Dienst auch wegen der Regierungskoalition mit den Grünen gesetzlich derzeit nicht umsetzen. Für ein solches Verbot gibt es aber auch keinen Handlungsbedarf. Von Seiten der CDU hat ein Burkaverbot in erster Linie symbolischen Charakter im Hinblick auf die Dominanz westlicher Werte und Lebensstile. Beuth nutzte nun die Tarifrunde für die Landesbeschäftigten Hessen für seinen populistischen Angriff. Die Gewerkschaften sind seit Jahren wegen Austritt des Arbeitgebers aus der Tarifgemeinschaft der Länder zu „Haustarifvertrag“-Verhandlungen genötigt und dadurch geschwächt. So konnte der Innenminister folgenden Passus im Tarifvertrag verankern:

„Sie dürfen ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbaren Dienstbezug nicht verhüllen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.“

Gegen das Burka-Verbot im TV gibt es in der Gewerkschaft Ver.di in mehreren Fachbereichen engagierte kritische Diskussionen und man kann auf Beschlüsse gespannt sein. Rosemarie Steffens, Langen (Hessen)

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