Quelle: Politische Berichte Nr. 5, Mai 2017 • Gesamtausgabe: PDF Inhaltsverzeichnis: TXT H O M E

Mannheim: Das kurdische Flaggenverbot und der DGB

Die diesjährige Mai-Demonstration und Mai-Kundgebung in Mannheim waren ein Erfolg. Und trotzdem gab es ein großes Ärgernis, über das man nicht einfach hinweggehen sollte. Entgegen den Vorjahren wurde dem kurdischen Verein in diesem Jahr auf dem Marktplatz, dem Kundgebungsplatz der Maifeier, kein Platz für einen Imbiss-Stand zur Verfügung gestellt. Begründet wurde das Vorgehen von Seiten der verantwortlichen Personen des DGB mit den Problemen, die Mitglieder des Vereins im letzten Jahr bereitet hätten. Drei Flaggen mit dem Konterfei des PKK-Führers Abdullah Öcalan sind damals während der Maidemo gezeigt worden. Es gibt das sogenannte PKK-Verbot seit 1993. Dieses „Betätigungsverbot“ für Anliegen der PKK schließt das Zeigen von mittlerweile 60 Fahnen und Symbolen des kurdischen Widerstands ein. Auch das Zeigen des Bildes von Öcalan fällt unter dies Verbot. Öcalan ist für viele, wahrscheinlich für die meisten, Kurden ein großes Symbol des Widerstandes. Am 2. März dieses Jahres wurde dieses Verbot nochmal verschärft und ausgeweitet. Kenner der Materie sagen zu Recht, dass dieses Verbot einem allgemeinen politischen Betätigungsverbot für Kurden gleichkommt. Dieses Verbot ist skandalös, da es die bekanntermaßen undemokratische und kundenfeindliche Politik der türkischen Staatspräsidenten Erdogan legitimiert. Und was macht der DGB? Im Flugblatt des kurdischen Vereins heißt es: „Es ist die Aufgabe der Gewerkschaften, auch des DGB, an der Seite der Unterdrückten zu sein. Es ist absolut unakzeptabel, wenn die Gewerkschaften der Logik der Unterdrücker-Staaten folgen und sich genauso verhalten würden.“ Roland Schuster (aus Kommunal-Info Mannheim 9/2107)