Eine Europäische Säule sozialer Rechte?
Am 26. April veröffentlichte die EU-Kommission die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR). Vorausgegangen war eine einjährige Konsultationsphase, an der sich Gewerkschaften, Sozialverbände und viele andere beteiligt haben. Anders als der Titel nahelegt, enthält die ESSR selbst keine Rechte, sondern unverbindliche Prinzipien. Die Kommission schlägt vor, die ESSR als gemeinsame Erklärung von EU-Parlament, Rat und Kommission zu verabschieden. Dies soll bei dem Sozialgipfel am 17. November 2017 in Schweden geschehen.
Die Säule enthält 20 soziale und beschäftigungspolitische Prinzipien, die in drei Kapitel gegliedert sind: 1. Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, 2. faire Arbeitsbedingungen und 3. Sozialschutz und soziale Inklusion. Laut Kommission solle die ESSR bestehende Rechte bekräftigen und sie weiterentwickeln. Neu ist das soziale Scoreboard zur ESSR. Es soll die Fortschritte messen, welche die EU in Richtung einer „sozialen Triple-A-Wertung“ macht. Diese hatte Kommissionspräsident Juncker im Oktober 2014 als Ziel ausgegeben. Das Scoreboard umfasst 41 soziale Indikatoren und wird in das Europäische Semester eingefügt.
Die ESSR bringt keinen Paradigmenwechsel für die Sozialpolitik in der EU. Das Primärrecht soll nicht geändert werden, etwa durch eine soziale Fortschrittsklausel oder den Beitritt der EU zur Sozialcharta des Europarats. Beides hatte das Europäische Parlament für die ESSR gefordert. Es werden somit keine neuen EU-Kompetenzen für die Sozial- und Beschäftigungspolitik vorgeschlagen, mit denen den harten ökonomischen und fiskalpolitischen Regeln gesetzgeberisch etwas entgegengesetzt werden könnte.
Jedoch wird die ESSR von einigen Maßnahmen begleitet, die soziale Fortschritte mit sich bringen könnten. Eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll höhere Mindeststandards für Elternzeit, Vaterschaftsurlaub und Pflegezeiten schaffen. Zu zwei Vorschlägen hat die Kommission Konsultationen der Sozialpartner nach Artikel 154 AEUV begonnen. Diese sollen in eine neue Richtlinie zum Sozialschutz für Menschen in flexiblen Arbeitsverhältnissen und zu einer Überarbeitung der Richtlinie zur Unterrichtung von Arbeitnehmern münden. Außerdem veröffentlichte die Kommission eine interpretative Empfehlung zur Arbeitszeitrichtlinie.
Im Rahmen des im März 2017 begonnenen Weißbuch-Prozesses stellte die Kommission außerdem ein Reflexionspapier zur zukünftigen sozialen Dimension Europas vor. Drei mögliche Szenarien werden darin durchgespielt, jeweils begleitet von einer Pro-Kontra-Liste. Die Szenarien reichen von Rückkehr zu einem reinen Binnenmarkt, womit laut Kommission bestehende soziale Rechte auf EU-Ebene abgebaut würden, über eine soziale Zusammenarbeit der Willigen bis hin zur gemeinsamen Vertiefung der sozialen Dimension mit allen 27 Mitgliedstaaten.
Thilo Janssen, Brüssel