Aus der Geschichte Schleswig-Holsteins: Feudale Zeiten im Mittelalter
Die Landesarbeitsgemeinschaft „Kommunistische Politik von unten“ (KPvu) bei der Linken, hat sich auf ihrer Sitzung im März 2017 in Kiel erneut mit der „Geschichte Schleswig-Holsteins“ befasst, dieses Mal vom Mittelalter bis in die Neuzeit. Dabei spielt der Nachbar Dänemark weiterhin eine bedeutende Rolle. Ich gebe hier erneut eine kurze Fassung dieses Vortrages wieder und setzte dies demnächst in einem dritten Teil fort.
Gutsherrschaft und Lehnshoheit
Um 1160 werden die im Osten Schleswig-Holsteins, in Wagrien, lebenden slawischen Abodriten, vom Sachsen-Herzog Heinrich dem Löwen, dem dänischen König und dem Schauenburger Grafen Adolf I. vereint geschlagen und ihr Gebiet der schauenburgischen Herrschaft unterstellt. Graf Adolf holt neue Siedler in das Land, erhebt Steuern und Abgaben und verlangt Hof- und Spanndienste von den Neu-Bauern. Wie bereits im ersten Teil beschrieben, entwickelt sich durchgängig eine feudale Guts- und Lehnsherrschaft, die in den nächsten sechs Jahrhunderten auch in den übrigen Gebieten in der Mitte Holsteins und im Süden entlang der Elbe sowie im Königreich Dänemark eingeführt wird.
Grundsätzlich bleibt das Land südlich von Eider und Schlei bis zur Elbe, die Grafschaft Holstein, dem deutschen Kaiser unterstellt, er vergibt es als Lehen. Nördlich dieser Linie, also im Land Schleswig, ist der dänische König der Lehnsherr. Mit wenigen Ausnahmen mussten sich die Herrscher, Grafen und Herzöge an diese Vorgabe halten. Das bedeutet aber nicht, dass sie nicht dauernd versucht hätten, ihre feudalen Ansprüche auszuweiten und in nicht enden wollenden Kämpfen Teile des Landes zu erobern. Dabei spielt es kaum eine Rolle, unter welchem Lehnsherrn sie dies betreiben.
Die Schauenburger gegen Dänemark
Der dänische König Waldemar II., genannt der Sieger, lässt sich 1214 vom deutschen Kaiser Friedrich II. auf dem Hoftag zu Metz „alle Grenzlande jenseits der Elbe und Elde“ zusprechen. Natürlich stellt sich ihm der mächtige Schauenburger Graf Adolf IV. entgegen und findet in der bedeutendsten und siegreichen Schlacht dieser Zeit in Bornhövede 1227 zahlreiche Verbündete unter den norddeutschen Fürsten und Städten und drängt die Dänen zurück über die Eider. Dänemark wendet sich daraufhin der Bildung eines mächtigen Ostseereiches zu, das sich unter Waldemar IV. (genannt „Atterdag“ = es kommt da noch ein anderer Tag) und der politisch klugen Regentin Margarethe I. mit militärischen und heiratsdynastischen Mitteln bald über die Ostsee bis nach Estland erstreckt und schließlich in der „Union von Kalmar“ (1397) auch für Norwegen und Schweden die Herrschaft übernimmt. Leider schwächen die Schauenburger Grafen ihre Position ab Mitte des 13. Jahrhunderts, indem sie ihren holsteinischen Besitz südlich der Eider durch wiederholte Erbteilungen zwischen Brüdern und Verwandten minimieren. 1290 sind es schließlich fünf Teilgebiete in Kiel, Segeberg, Plön, Pinneberg und Rendsburg. Doch auch als Teilgrafschaften schaffen sie es in den folgenden Jahrhunderten wiederholt, sich als stark und mächtig gegen die dänischen Könige zu erweisen. So erreicht der Graf Gerhard III. von Rendsburg („de groote Geert“), eine Vereinigung des gesamten Schleswig-Holsteins als Fahnenlehen und, weil er zugleich dänischer Reichsverweser ist, erhält er bis hinauf nach Jütland auch noch dänisch-königlichen Pfandbesitz. 1386 bekommt Graf Gerhard VI. von Holstein-Rendsburg auf dem Reichstag zu Nyborg auf Fünen von der dänischen Königin Margarethe ebenfalls ganz Schleswig und Holstein als Lehen für entsprechende „Treue und Kriegsdienste“ zugesprochen.
1460 bleibt Adolf VIII., Graf von Holstein und Herzog von Schleswig, ohne Nachfolger. Er verzichtet im Vertrag von Ripen zugunsten seines Neffen, des dänischen Königs Christian I., auf beide Erbteile und übergibt das Land einer dänischen „Realunion“. 1474 erhält die „Oldenburger Linie“ der dänischen Könige in Rothenburg ob der Tauber dies durch den Kaiser Friedrich III. noch einmal reichunmittelbar bestätigt. Ab 1490 teilen nun ihrerseits die Oldenburger Brüder Johann und Friedrich die Herrschaft in Dänemark und Schleswig-Holstein, wobei das Haus Gottorf, das sich das gleichnamige berühmte Schloss baut, für den Landesteil Schleswig dauerhaft eine eigene Herrscher-Linie entwickelt. Es entsteht wiederholt eine absolut komplizierte Regelung von Besitz an Ländereien, Rechten, Pflichten und Zuständigkeiten, die, um sie zu verstehen, schon viele wissenschaftliche Sonderstudien hervorgebracht hat. Kurz gesagt: das System ist, wie es im urchristlichen Glaubensbekenntnis heißt, „so unvermischt wie ungetrennt“, hat aber dennoch zwei Jahrhunderte lang leidlich funktioniert.
Handel und Hanse
Die Landwirtschaft hat während der Herrschaft der Schauenburger Grafen auf Grund neuer ertragreicherer Techniken einen Aufschwung genommen. Dörfliche und lokale Märkte entstehen und der Verkauf regionaler Erzeugnisse wird durch Transithandel über die Ost- und Nordsee gefördert. Neue Straßen zum Salz nach Lüneburg und neue Wasserwege wie der Stecknitz-Kanal zwischen der Trave bei Lübeck und Hamburg an der Elbe werden gebaut. Die Schauenburger lassen planmäßig alte, von den Slawen oft zerstörte Städte neu anlegen (Lübeck und Hamburg), vorhandene kleine Orte vergrößern (Rendsburg, Itzehoe, Flensburg) und völlig neue gründen (Krempe und Neustadt). Diese erhalten Markt-, Zoll- und Stadtrechte (die Stadt Schleswig 1150 als dem ältesten im skandinavischen Raum) oder gar kaiserliche Privilegien (1214 Lübeck durch Kaiser Friedrich II.). Zu ihrem dauernden Schutz schließen die Städte untereinander 1241 ein erstes Bündnis ab, das sie 1358 über 200 Städte im nord- und westdeutschen Raum zum „Bund van der düdeschen hanse“ erweitern.
Ihr genossenschaftlich organisierter Seehandel mit seinen den bisherigen skandinavischen Schiffen überlegenen Koggen und ihr ausgefeilte Buchführungs-, Kredit- und Kommissionssystem, das durch städtische Räte und Patrizier abgesichert ist, verschafft ihnen mehr und mehr Macht. Bald besitzt die Hanse für Stoffe, Felle, Heringe, Holz und Getreide zwischen Nowgorod am Ladogasee und Brügge in Flandern am Atlantischen Ozean das Handelsmonopol. Dabei wird Lübeck in Holstein – ähnlich wie einst Haitabu bei Schleswig für die Wikinger – zum machtvollen Zentrum, das auf Hansetagen auch ohne verfassten Zwang militärische Einsätze planen und durchführen kann.
Für das Königreich Dänemark, das sich gerade im Ostseeraum auszudehnen versucht, wird die Hanse zum erklärten Gegner. Der König muss die einzig befahrbare Route zwischen Nord- und Ostsee über das Skagerrak, vorbei an den zahlreichen dänischen Inseln unter Kontrolle behalten und die Schiffe gewinnbringend mit dem „Sundzoll“ besteuern. Nach langen Auseinandersetzungen mit Waldemar IV. und der Königin Margarethe I., die sich sogar die sogenannten „Vitalienbrüder“ unter dem bekannten Seeräuber Störtebecker zu Hilfe holt, muss sie der Hanse 1370 im Frieden zu Stralsund alle Privilegien belassen. Doch als im Laufe des 15. Jhds. weitere Nationalstaaten im Norden erstarken – neben Dänemark auch Schweden und Russland und im Westen England und die Niederlande – und als schließlich der Welthandel in den Atlantik verlagert wird, beginnt der Niedergang der Hanse. Als Handelshafen für Dänemark und Schleswig-Holstein bleiben Lübeck und Hamburg jedoch weiterhin bedeutend. Immer wieder dürfen die reichen „Pfeffersäcke“ den wachsenden Geldmangel der dänischen Könige wegen ihrer Kriege und dem Schlösserbau auf die Sprünge helfen.
Ritter erkämpfen ein ungeteiltes Schleswig-Holstein
Während in dynastischer oder besser gesagt in verwandtschaftlicher Hinsicht das Königreich Dänemark seit 1460 im wesentlichen die Regentschaft über das gesamte Land Schleswig-Holstein aufrecht erhalten kann, erwächst ihm gleichzeitig in der Ritterschaft ein bedeutender Kontrahent. Der alte Adel in Schleswig und Holstein ist aus den sächsischen Stämmen erwachsen. Nun bildet sich durch Zuwanderung im Rahmen der Kolonisierung im nördlichen Teil, vor allem im Gebiet um Schleswig, ein neuer Adel heraus. Diese Ritter, die für ihren Herzog oder König in kriegerischen Zeiten auf eigene Kosten eine militärische Schutzfunktion erfüllen müssen, verlangen, dass sie selbst von den Steuern befreit werden, Mitspracherecht bei der Entscheidung über Krieg und Frieden erhalten, Teilhabe an den höfischen Ämtern bekommen und persönliches Erbrecht erhalten. Da sie fast alle mit den Adligen im südlich und östlich gelegenen Holstein verwandt sind, entsteht bei Ihnen die deutliche Forderung „dat se bliven evich tosamende ungedeelt“ – zu deutsch: damit sie auf ewig ungeteilt bleiben. Eine in der Geschichte Schleswig-Holsteins bedeutende Einheits-Forderung, auf die sich spätere Generationen immer wieder berufen werden, bis heute hin. Auch einen Landtag zur gemeinsamen Beratung aller Ritter möchten sie einrichten. Und so geschieht es im Vertrag von Ripen 1460: Wie auch immer die dynastischen Ansprüche und Verwicklungen zwischen Königshaus, Herzögen und Grafen ausgehen, der dänische „Unionskönig“ soll ihnen garantieren, dass beide Teile „op ewig ungedeelt“ bleiben. Und so wird es bestätigt. 1462 tagt in Kiel-Holtenau unter freiem Himmel der erste gemeinsame Landtag der Ritterschaft von Schleswig-Holstein. Bis zur Einführung des Absolutismus von 1665 finden 181 Landtage an wechselnden Orten statt und lassen keine Teilung durch den jeweiligen Landesherr zu.
Reformation
Die Übernahme des neuen protestantischen Glaubens wird in den nordischen Ländern und so auch in Schleswig-Holstein ohne große Komplikationen vollzogen. Nur – wiederum in Dithmarschen – leisten die katholischen Geschlechter Widerstand gegen die neue Glaubensrichtung und verbrennen in Heide auf dem Marktplatz den evangelischen Prediger Heinrich von Zütphen als einzigem Märtyrer im ganzen Land. Das Bürgertum in den Städten stellt sich recht schnell meist per Beschluss auf die Seite der Reformatoren, so in Husum und der Hansestadt Lübeck. Sie werden vom nahe gelegenen Wittenberg aus mit Theologen wie Hermann Tast und Johann Bugenhagen versorgt, der auch die einzige theologische Disputation über das Abendmahlsverständnis in Flensburg durchführt. Die Fürsten haben ein Interesse an der Auflösung der Klöster und Orden (den Franziskanern und Dominikanern), die bereits zwischen 1528 und 1533 vollzogen wird. Da die Gutsherren mit dem Patrimoniat eh schon das Recht besitzen, obrigkeitlich die Religion zu bestimmen, werden die Bauern und das „niedere Volk“ in diese Entscheidungen kaum mit einbezogen. König Friedrich I. von Dänemark erlässt 1524 diplomatisch die Verfügung, jeder dürfe seine Religion frei wählen. Aber 1528 erscheint dann doch mit den „Haderslevener Artikeln“ die erste rein Evangelische Kirchenordnung. Ab 1533 fördert Christian III. in Dänemark und Schleswig-Holstein die Ausbreitung des lutherischen Protestantismus und 1542 fallen auf dem Landtag in Rendsburg alle Kirchengüter an den jeweiligen Landesherrn. Die enteigneten Gebäude werden meistens einem nützlichen sozialen Zweck zugeführt und zu Schulen, Kranken-, Siechen- und Armenhäusern umgestaltet. An die Stelle der bisherigen katholischen Bischöfe wird jetzt der Landesherr zum „summus episcopus“ ernannt. Die Kirche wird einem „staatlichen“ Konsistorium unterstellt, das alle Angelegenheiten der Finanzen, der Verwaltung und der Kirchenzucht regelt. Um 1600 ist das Land zwischen Elbe, Nord- und Ostsee total evangelisch-lutherisch.
Der Dreißigjährige Krieg
Die religiösen Glaubensunterschiede zwischen Katholiken und Protestanten haben in den nordischen Ländern bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts zu keiner Spaltung der Länder, Staaten und Fürstentümer geführt und die Bewohner von Dänemark und Schleswig-Holstein gegeneinander aufgebracht oder gar vertrieben. Das wird mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges anders. Das Streben nach größerer Macht, höheren Souveränitätsrechten und der Einnahme lukrativer Regionen bestimmt nun auch den König von Dänemark. 1625 entschließt Christian IV., sich als Obersten an die Spitze des „Niedersächsischen Kreises“ zu stellen, um gegen die katholische Liga vorzugehen. Erfolglos. 1526 wird er von dem für die „Katholische Liga“ streitenden Tilly bei Lutter am Barenberge nahe Salzgitter vernichtend geschlagen. Danach dringen die katholischen Truppen von Wallenstein mit 50 000 Mann in Schleswig-Holsein ein und stoßen bis nach Jütland in Dänemark vor. Auf dem Wege werden Orte wie Schloss Trittau, Schloss Pinneberg und die Festung Rendsburg ausgehungert oder sie kapitulieren; die Festung Breitenburg wird im Sturm eingenommen, die Festung Glückstadt hat Glück, weil eine Sturmflut sie einschließt.
Daraufhin entsagt Christian IV. allen weiteren Kriegvorhaben und erhält dafür 1629 im Frieden zu Lübeck seine Besitzungen zurück. Ab 1530 treten nun aber die Schweden in den Krieg ein, dessen König Gustav II. Adolf ein evangelisch-schwedisches Ostsee-Reich errichten will. Er fällt 1632 in der Schlacht von Lützen und die Schweden müssen 1644 in der Seeschlacht auf der Koberger Heide vor Kiel durch die Dänen eine kräftige Niederlage einstecken. Dabei verliert der dänische König nicht nur sein Auge, sondern im Westfälischen Frieden von 1648 auch die beiden Stifte von Bremen und Verden an die Schweden, sowie die Herrschaft über Hamburg. Der Widerspruch zwischen diesen beiden nordischen Ländern wird die nächsten Jahrzehnte und damit auch das Land Schleswig-Holstein bestimmen. Edda Lechner, Norderstedt
Abb.: Der dänische König Christian I. aus dem „Oldenburger Linie“ (1448-1481) rühmt sich, Dänemark, Schweden, Norwegen, Wendenland und Schleswig-Holstein zu besitzen. Vor ihm die entsprechenden Wappen.