Aus Politische Berichte Nr. 1/2018, S. 3, • InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

Zusammenarbeit Frankreich-Deutschland: neuer Élysée-Vertrag in Vorbereitung

Christoph Cornides, Mannheim

Am 22. Januar 1963, 18 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, wurde der als „Élysée-Vertrag“ bezeichnete deutsch-französische Freundschaftsvertrag zwischen den ehemaligen „Erbfeinden“ vom damaligen deutschen Bundeskanzler Adenauer und dem französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle unterzeichnet. Der Vertrag verpflichtet beide Regierungen zu Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik und legt regelmäßige Treffen auf Regierungsebene fest. Er war Ausgangspunkt für viele Projekte der deutsch-französischen Zusammenarbeit in den nachfolgenden Jahren, u.a. für den Aufbau des deutsch-französischen Jugendwerkes.

In einer gemeinsamen Resolution, die am 22.1.2018, verabschiedet werden soll, wollen der deutschen Bundestages und die französische Nationalversammlung ihre Regierungen beauftragen, im Laufe des Jahres 2018 einen neuen Freundschaftsvertrag auszuarbeiten. Unmittelbar nach den deutschen Bundestagswahlen hatte der französische Präsident Macron bereits eine Neuauflage des Elysée-Vertrags angeregt.

Die Vorschläge und Pläne sind weitgehend. Die vorbereitende Parlamentariergruppe schlägt jetzt unter anderem vor, die sogenannten „Eurodistrikte“ deutlich zu stärken. „Das sind grenzüberschreitende Zusammenschlüsse von Städten und Landkreisen, etwa rings um Straßburg oder Freiburg im Breisgau. Die Eurodistrikte sollen zusätzliche Befugnisse erhalten, etwa im Hinblick auf Bildungseinrichtungen, die Gesundheitsversorgung oder die Planung und den Bau von regionaler Verkehrsinfrastruktur.“ Die Vorbereitungsgruppe dringt u.a. „…darauf, sämtliche Verkehrsverbindungen zwischen Deutschland und Frankreich auszubauen. Ihnen schwebt überdies ein deutsch-französischer Wirtschaftsraum vor: Gedacht ist insbesondere an eine Angleichung des Unternehmens- und Insolvenzrechts sowie der Bemessungsgrundlagen bei der Firmenbesteuerung. Es soll gemeinsame Sozialnormen für beide Länder geben und zusätzliche Anstrengungen in Sachen Bildung, Kultur und Arbeitnehmer-Mobilität.“ [1]

Der Resolutionsentwurf fordert die Ausarbeitung eines „Deutsch-Französischen Parlaments-Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit der Parlamente“ sowie die gemeinsame deutsch-französische (Vor)-Positionierung in Fragen der Zusammenarbeit in der EU und in ihren Organen sowie eine Harmonisierung in den Gesetzgebungsverfahren der beiden Länder.

Schließlich fordert der Entwurf neben der Verwirklichung einer „sozialen Säule“ in Europa auch eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit und der militärischen Zusammenarbeit im Rahmen der geplanten „EU-Verteidigungsunion“.

Die Mehrheit für einen solchen Vertrag in beiden Parlamenten gilt als gesichert. Umstritten ist die Positionierung – soweit sie überhaupt schon ein Thema ist – in den linken Fraktionen.

(1) Frankfurter Rundschau v. 4.1.2019, Entwurf der Resolution zum Vertrag: http://docs.dpaq.de/13101-deutsch-franz_sischer_antragsentwurf_55._jahrestag_elys_e-vertrag_4.1.2018.pdf