Aus Politische Berichte Nr. 8-9/2018, S.02 InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

Brexit und soziale Sicherheit

Eva Detscher, Karlsruhe

Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung in Brüssel beschreibt in ihrer Publikation „ed“ von Juli/August 2018 („Vom Mitgliedsstaat zum Drittland? Brexit – mögliche Konsequenzen für die soziale Sicherheit“) die aktuell gültigen Regelungen hinsichtlich sozialer Sicherungssysteme innerhalb der EU, um dann mögliche Szenarien nach einem Brexit zu beleuchten, Schwerpunkt deutsch-britische Beziehungen. Alles hängt von der Frage ab, dass es bis zum 29.3.19 einen Vertrag zwischen der EU und Großbritannien gibt: dann gilt eine Übergangsregelung bis 31.12.2020, ansonsten nicht, und alles wäre null und nichtig und müsste im einzelnen ausverhandelt werden. Pensionsansprüche und -anrechnungszeiten für Beschäftigte, die in mehreren EU-Ländern (darunter Großbritannien) gearbeitet haben, Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – je nach Wohnort und Herkunft (man muss immer beide Varianten im Auge haben: Deutsche in Großbritannien, Briten in Deutschland). Dann für zukünftige Beschäftigung im jeweils anderen Land: in der EU gelten verbindliche Regelungen („OSH“ – Occupational Safety and Health, Regulations on the coordination of social security systems (EC) No. 883/2004 and (EC) No. 987/2009) – nach Brexit könnten sich Beschäftigte in Goßbritannien nicht mehr auf die darin formulierten Mindeststandards berufen! Alte (von 1960) bilaterale Verträge wiederzubeleben wäre kurios, sie müssten den Standards angepasst werden … Der EU-Gipfel am 18./19. Oktober soll einen Fortschritt bringen – glauben kann man es nicht so recht: die psychologische Disposition in Großbritannien ist labil, die politische Lage angespannt, Nationalisten (Great Britain wird „great again“ werden) wühlen und spekulieren mit special deals, und auf der anderen Seite scheint die Hoffnung auf eine letztendliche Ablehnung des Brexit durch das Parlament oder ein neues Referendum Auftrieb zu bekommen.