Aus Politische Berichte Nr. 12/2018, S.15 InhaltsverzeichnisPDFPB-Archiv

thema: Menschenrechte / Konzerne

01Internationale Konzerne sollen Menschenrechte einhalten. EU-Parlament unterstützt UN-Menschenrechtsrat . Thorsten Jannoff, Gelsenkirchen (mit freundlicher Unterstützung von Bernd Schneider, parlamentarischer Assistent von Helmut Scholz)

02 dok-Beitrag der EU zu einem verbindlichen Instrument der Vereinten Nationen betreffend transnationale Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen

03 dok-Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten verbindlich machen

04 Bangladesch: Projekt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lederindustrie Von Rolf Gehring, Brüssel

05 Forstzertifizierung und Arbeitnehmerstandards. Von Rolf Gehring, Brüssel

dok: Blick in die Presse - Thema: Menschenrechte / Konzerne - Rosemarie Steffens, Langen

06 Interparlamentarisches Netzwerk unterstützt UN-Abkommen zum Schutz der Menschenrechte in Unternehmen. Europa.blog,

07 Konzerne in der Pflicht. SZ, 28.11.17

01

Internationale Konzerne sollen Menschenrechte einhalten

EU-Parlament unterstützt UN-Menschenrechtsrat

Thorsten Jannoff, Gelsenkirchen (mit freundlicher Unterstützung von Bernd Schneider, parlamentarischer Assistent von Helmut Scholz)

Auf Initiative der linken Fraktion (GUE/NGL) hat das EU-Parlament im Oktober eine Resolution verabschiedet, die einen neuen UNO-Vertrag befürwortet, der Unternehmen rechtsverbindlich zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten soll. Mit dieser Resolution, die eine Vielzahl von Absichtserklärungen enthält, werden die Anstrengungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen unterstützt. Dieser erarbeitet aktuell auf Initiative von Ecuador und Südafrika einen Vertragsvorschlag für die Einhaltung von Menschenrechten durch internationale Konzerne. Da Europa Sitz vieler Konzerne ist, gibt es Widerstände dagegen. Der Beschluss des EP stärkt den verhandlungswilligen Kräften den Rücken und drängt darauf, dass die Vertreterin der EU für Außenpolitik, Federica Mogherini, vom Europäischen Rat ein Verhandlungsmandat bekommt. Bisher bezieht der Europäische Auswärtige Dienst in Genf nur als Beobachter Stellung zu den Vorverhandlungen. In der diesjährigen Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrates im Oktober, forderte die europäische Seite leider trotzdem, das ganze Projekt für einen erneuten Beschluss in den Menschenrechtsrat zurückzuverweisen. Als das nicht angenommen wurde, verweigerte sich die EU-Vertretung der Unterzeichnung des Abschlussdokuments. Wir dokumentieren im Folgenden aus der EU-Resolution sowie aus einer Pressemitteilung von Helmut Scholz, MdEP Die Linke.

02

Beitrag der EU zu einem verbindlichen Instrument der Vereinten Nationen betreffend transnationale Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit Menschenrechtsfragen

…. C) in der Erwägung, dass es die Umsetzung der Agenda 2030 erfordert, dass wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer Gerechtigkeit, verantwortungsvoller Regierungsführung, der Achtung der Menschenrechte, einschließlich der sozialen Rechte und des Rechts auf Menschenwürde und der Freiheit aller, sowie mit hohen Arbeits- und Umweltnormen Hand in Hand geht; in der Erwägung, dass sich nachhaltige Entwicklung, Handel und Menschenrechte gegenseitig beeinflussen und verstärken können ….

J) … in der Erwägung, dass diese Wirtschaftsunternehmen sowie nationale Unternehmen bisweilen Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verursachen oder dazu beitragen können und die Rechte schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen wie Minderheiten, indigene Völker, Frauen und Kinder beeinträchtigen oder zu Umweltproblemen beitragen können; in der Erwägung, dass sie auch eine wichtige Rolle spielen können, wenn es darum geht, positive Anreize zur Förderung der Menschenrechte, der Demokratie, von Umweltnormen und der sozialen Verantwortung der Unternehmen zu schaffen;

K) in der Erwägung, dass es eine Asymmetrie zwischen den Rechten und Pflichten transnationaler Unternehmen gibt, insbesondere bei Investitionsschutzabkommen, bei denen Investoren umfassende Rechte gewährt werden, etwa eine „faire und gerechte Behandlung“, ohne dass mit diesen Rechten zwangsläufig verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen einhergehen, was die Einhaltung der Menschenrechte und des Arbeits- und Umweltrechts entlang der gesamten Lieferkette betrifft …

T) in der Erwägung, dass in den Vereinten Nationen derzeit ein System der Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen ausgehandelt wird, und zwar innerhalb der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 2014 eingerichteten offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen zu transnationalen Unternehmen und sonstigen Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Menschenrechte …

1. weist darauf hin, dass durch die Globalisierung und die zunehmende Internationalisierung von Geschäftstätigkeiten und Lieferketten den Unternehmen bei der Wahrung der Menschenrechte eine noch wichtigere Rolle zukommt und dadurch bereits eine Situation entstanden ist, in der internationale Normen und Regeln sowie die internationale Zusammenarbeit von grundlegender Bedeutung sind, um Menschenrechtsverstöße in Drittstaaten zu verhindern …

12. betont, dass mit einem Ansatz, bei dem die soziale Verantwortung der Unternehmen auf freiwilliger Basis wahrgenommen wird, die Gefahr einhergeht, dass die Voraussetzungen für unlauteren Wettbewerb gegenüber denjenigen Unternehmen geschaffen werden, die entschieden haben, sich an die internationalen Normen zu halten; …

14. betont, dass der verbindliche Vertrag auf dem in den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte vorgegebenen Rahmen beruhen und Folgendes umfassen sollte: die Festlegung verbindlicher Sorgfaltspflichten für transnationale und sonstige Wirtschaftsunternehmen, auch was deren Tochterunternehmen anbelangt, die Anerkennung der extraterritorialen Menschenrechtsverpflichtungen von Staaten, die Anerkennung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen, Mechanismen für die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen Staaten zur Untersuchung, strafrechtlichen Verfolgung und Durchsetzung grenzüberschreitender Fälle und die Einführung internationaler gerichtlicher und außergerichtlicher Mechanismen für die Überwachung und Durchsetzung; …

19. bekräftigt …, welch überragende Bedeutung es hat, dass die EU konstruktiv dazu beiträgt, einen verbindlichen Vertrag zu erzielen, in dessen Rahmen die Frage der Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und die damit verbundenen Herausforderungen wirksam thematisiert werden; …

www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0382+0+DOC+XML+V0//DE

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Pflicht zur Einhaltung von Menschenrechten verbindlich machen

Brüssel. 2.10.2018. „Wir können nicht länger Geschäftsmodelle akzeptieren, die Menschenrechte und Umweltschutz ignorieren,“ unterstrich Helmut Scholz, handelspolitischer Sprecher der Delegation Die Linke. im Europäischen Parlament, am Dienstagnachmittag in der Plenardebatte zum sogenannten Binding Treaty der Vereinten Nationen. Die Debatte mit anschließender Resolutionsempfehlung zu einem solchen Abkommen, das transnationale Wirtschaftsunternehmen für Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Menschenrechte in die Pflicht nimmt, hatte die EP-Linksfraktion GUE/NGL beantragt.Scholz verwies darauf, dass die UN ein Anwachsen von einschüchternder Gewalt und Morden an Menschen, die gegen Verstöße von Firmen vor Ort protestieren, feststellen. „Es schadet auch uns, wenn Unternehmen ihre Produktion in Länder mit schwacher Justiz verlagern, um dort durch skandalöse Ausbeutung und Einsparung von Kosten für den Umweltschutz den Profit erhöhen zu können. Und es schadet nicht nur unserem Ruf, wenn ausgerechnet die Europäer in Genf den Schutz der Menschenrechte blockieren“, so Helmut Scholz weiter.

Im Juli hatte die vom UNO-Menschenrechtsrat eingerichtete unbefristete Regierungs-Arbeitsgruppe (OEIGWG) einen ersten Entwurf für den Binding Treaty vorgelegt, der auf der Tagung der OEIGWG Mitte Oktober in Genf diskutiert werden soll.

„Ich fordere die Mitgliedstaaten im UNO-Menschenrechtsrat, die EU-Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außenpolitik auf, sich bei den Verhandlungen in Genf aktiv einzubringen, diesen wichtigen Vertrag fertig zu verhandeln und verbindlich zu machen. Konzerne müssen haftbar gemacht werden können, wenn sie Verstöße gegen die Menschenrechte begehen. Dabei dürfen wir auch keine Schlupflöcher für Subunternehmen und Zulieferer zulassen. Verantwortliches Handeln muss entlang der gesamten Produktionskette zur Pflicht werden“, betont der Linke-Politiker.

www.dielinke-europa.eu/de/article/11993.pflicht-zur-einhaltung-von-menschenrechten-verbindlich-machen.html

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Bangladesch: Projekt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Lederindustrie

Von Rolf Gehring, Brüssel

Die OSHE-Stiftung in Bangladesch hat ein Projekt „Förderung menschenwürdiger Arbeit in der Lederindustrie“ gestartet, das die Durchsetzung von besserer Arbeitsbedingungen in den Lieferketten der Lederindustrie in Bangladesch zum Ziel hat. Das Projekt mit einer Laufzeit von knapp drei Jahren wurde am 3. Oktober gestartet mit einem Stakeholdertreffen in Dhaka offiziell begonnen. Die OSHE Stiftung für Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umwelt in Bangladesch (OSHE – berufliche Sicherheit, Gesundheit und Umwelt) wurde im Dezember 2003 auf Initiative von Gewerkschaftern gegründet und beschäftigt sich mit Fragen wie Beschäftigungsbedingungen, Einkommen, Arbeitsschutz der Beschäftigten und Umweltfragen.

Das Projekt wird von der Schweizer Sektion der Organisation Solidar* finanziert. In das Projekt eingebunden sind nationale Gewerkschaften, Aktivisten für Arbeitnehmerrechte, das Ministerium für Beamte, Arbeit und Beschäftigung und Vertreter der Arbeitsaufsicht.

Die Lederbranche in Bangladesch beschäftigt derzeit rund 200 000 Mitarbeiter und dürfte weiter wachsen. Die Regierung versucht, ihre Exportabhängigkeit von Kleidung und Textilien zu reduzieren. Vor fünfzehn Jahren beschloss das Regime, die Gerbereien aus dem Stadtteil Hazaribagh in Dhaka nach Savar zu verlegen, 25 Kilometer weiter nördlich. Einer der Hintergründe dieser Maßnahme: die starke Umweltverschmutzung durch Gerbereien, insbesondere des Flusses Buriganga.

Versüßt wurde die Verlagerung für die Unternehmen auch durch diverse Aspekte wie billiges Land und Infrastruktur (Straßen, Abwasserkanäle), aber auch mit Versprechen an die Beschäftigten, die allerdings nicht eingehalten wurden. Am neuen Standort fehlen heute Wohnungen, Geschäfte, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel. Auch bezüglich der Umweltprobleme kann eher von einer Verlagerung als von einer Lösung gesprochen werden.

Der Umzug hat zu einer teilweisen Modernisierung der Gerbereien geführt, obwohl nach wie vor viele extrem gesundheitsschädliche Chemikalien verwendet werden. Daher ist das Hauptziel des Projekts, die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in der Lederindustrie und ihren Lieferketten. Dies hat zu einer engen Zusammenarbeit mit dem Arbeitsinspektorat und der Tannery Workers Union geführt. Ein erster Schritt besteht darin, die größten Gesundheitsprobleme zu analysieren und die Arbeitnehmer darauf aufmerksam zu machen. Darüber hinaus werden die Beschäftigten in der Lederwarenherstellung über die Risiken informiert. Gewerkschafter und Aktive aber auch Beschäftigte sollen ausgebildet werden. Themen der geplanten Workshops sind: Arbeitsnormen und ihre effektive Umsetzung in der Lieferkette für Leder und Schuhe. Ziel ist, zusammen mit anderen aktiven NGOs einen nationalen Plan zu erstellen, um die allgemeinen Arbeitsbedingungen in der Lederindustrie in Bangladesch zu verbessern.

* SOLIDAR ist ein europäisches Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Förderung der sozialen Gerechtigkeit in Europa und weltweit einsetzen. Die etwa 60 Mitgliedsorganisationen kommen aus 29 Ländern. Quelle: OSHE Newsletter (Ausgabe # 3 / Juli – September 2018)

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Forstzertifizierung und Arbeitnehmerstandards

Von Rolf Gehring, Brüssel

2017 hatte die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) mit einem der zwei europäischen Arbeitgeberverbände der Möbelindustrie (UEA – Union Europeenne de l‘Ameublement) ein Projekt durchgeführt, das die Möglichkeiten der Entwicklung und Etablierung eines Labels für gute Arbeitsbedingungen in der Lieferkette von Holz und der Möbelindustrie untersuchte. Zwar war auf Seiten der Arbeitgeber eine wesentliche Triebkraft Billigkonkurrenz auszuschalten, allerdings auch der Wille vorhanden, Mindestbedingungen bei der Arbeit zu etablieren. Ergebnis des Projektes war jedoch, dass die Beteiligten, nicht nur aufgrund der völlig unzureichenden Ressourcen der Beteiligten, keine Aussicht auf die Etablierung eines neuen Labels sahen, sondern auch die verwirrende Vielfalt von Labels, Zertifizierungen nicht erweitert werden sollte. Stattdessen wurde die Erweiterung bestehender Forstzertifizierungssysteme um soziale Normen als Möglichkeit beschrieben.

UEA hat allerdings nach Projektende Abstand von der Idee genommen, die EFBH verfolgt seither dieses Konzept weiter. Zwei internationale Forstzertifizierungssysteme bestehen derzeit, FSC und PEFC. FSC (Forestship Steward Council) ist 1993 unter starker Beteiligung von Gewerkschaftern gegründet worden und hat (wie auch PEFC) bereits soziale Standards als Teil der Forstzertifizierung etabliert. Die EFBH hat in den letzten drei Jahren nun mit Fokus auf FSC versucht, die ILO Kernarbeitsnormen als Bestandteil der Chain of Custody (Lieferkette) ins Spiel zu bringen, die mittlerweile von ESC ebenfalls zertifiziert wird.

FSC ist gewissermassen als zivilgesellschaftlicher Prozess organisiert und besteht aus drei Kammern, die auf der Vollversammlung jeweils 10 Stimmen haben. Die drei Kammern sind Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Beschlüsse müssen von allen drei Kammern unterstützt werden. Die EFBH hatte nun für die letzte Vollversammlung in 2017 einen Beschluss zur Integration der ILO-Kernarbeitsnormen eingebracht, der dann jedoch keine Mehrheit fand. Dies lag weniger an der grundsätzlichen Ablehnung der Arbeitgeber, als vielmehr an einer unzureichenden Vorbereitung des Antrages, sprich Abstimmung und Diskussion mit den andern Kammern. In der Vorbereitung der kommenden Vollversammlung soll dies nun korrigiert werden.

Abb. (PDF): logo PEFC, FSC

dok: Blick in die Presse - thema: Menschenrechte / Konzerne - Rosemarie Steffens, Langen

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Interparlamentarisches Netzwerk unterstützt UN-Abkommen zum Schutz der Menschenrechte in Unternehmen. Europa.blog, 11.10.18 – Seit 2014 verhandelt der UNHCR über ein Abkommen über Menschenrechtsnormen in Unternehmen. Dieses Abkommen wird seit Beginn der Verhandlungen massiv von der deutschen Bundesregierung blockiert. Aufgrund dieser Blockade nimmt auch die EU bisher nicht offiziell an den Verhandlungen teil. Die EU ist einer der größten Wirtschaftsräume auf dem Globus. Eine Beteiligung an den Verhandlungen zu dem geplanten Abkommen ist von daher im Blick auf die Durchsetzung eines solchen Abkommen von großer Bedeutung. Um endlich eine Beteiligung der EU an den Verhandlungen durchzusetzen und das Abkommen im Interesse von Arbeitnehmenden und von unternehmensbedingten Umweltbelastungen und -zerstörungen zu beeinflussen, haben sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Oktober 2017 zu einem internationalen Netzwerk zusammen geschlossen dem auch Abgeordnete der Partei Die Linke, Sozialdemokraten und Grüne angehören.

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Konzerne in der Pflicht. SZ, 28.11.17 – Genaue Zahlen zu Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne gibt es zwar nicht, aber einen Hinweis liefert eine Studie der Uni Maastricht, die 1800 Beschwerden gegen Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen analysiert hat. An der Spitze standen Firmen aus den USA (511), Großbritannien (198), Kanada (110), China (94) und Deutschland (87). Fest steht, dass die Konzerne die großen Gewinner der Globalisierung sind: Zwischen 1989 und 2015 haben sich die Umsätze der größten 30 000 Unternehmen verdoppelt und ihre Gewinne verfünffacht. Eine Ursache dafür ist, dass Firmen die Fertigung in Regionen mit geringeren Umwelt- und Sozialstandards verlegten. Der Anstoß für die Initiative kam 2014 von Ecuador und Südafrika. Ein Streitpunkt ist der Adressatenkreis, der zunächst auf internationale Konzerne beschränkt war. Vor allem die EU pochte darauf, dass die Regeln für alle Firmen gelten. Mittlerweile sei von „transnationalen Wirtschaftsbeziehungen“ die Rede und alle seien gemeint. China unterstützte das Projekt. Deutschland lässt sich von der EU vertreten, die bislang keine gemeinsame Position zu den Zielen eines Abkommens hat. Die USA blieben außen vor.