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Nr.7/2019, S.16a

dok: Rechte Provokationen --- Demokratische Antworten

Redaktionsnotizen • Zusammenfassung: Rosemarie Steffens, Langen, Hessen

01 Die Stadt Kassel will trotz Urteil weiter ein Verbot der Demonstration der Partei „Die Rechte“,

02 Polizeigewerkschaft (GDP) Berlin distanziert sich von der AfD.

03 AfD im Bundestag.

04 Hakenkreuze in Gewaltspielen sind keine „staatsbürgerliche Aufklärung“.

01

Die Stadt Kassel will trotz Urteil weiter ein Verbot der Demonstration der Partei „Die Rechte“, die gegen eine angebliche Instrumentalisierung des Attentats auf den CDU-Politiker Walter Lübcke protestieren will, mit dem Rechte in die Nähe von Gewalt und Terror gerückt würden. Dafür hat sie sich den 20. Juli, den Tag des gescheiterten Hitler-Attentats, ausgesucht. Die Stadt Kassel hatte die geplante Demo verboten. Dieses Verbot wurde auf den Eilantrag der Partei Die Rechte durch das Verwaltungsgericht Kassel gekippt. Nun hat die Stadt beim Verwaltungsgerichtshof dagegen Beschwerde eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte erklärt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Totalverbot nicht vorlägen. Die Gefahrenprognose für die öffentliche Sicherheit rechtfertige ein Totalverbot nicht. Den von der Stadt befürchteten Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit könnte durch Auflagen begegnet werden.

Radio FFH, 18.7.19

02

Polizeigewerkschaft (GDP) Berlin distanziert sich von der AfD. In der Diskussion um das Wahlverhalten von PolizistInnen und die Nähe zur AfD bezieht die GdP Land Berlin Stellung. „Diese Partei steht für menschenverachtende Inhalte, Populismus und spielt mit Ängsten und Frustration der Menschen. … jeder (hat) das Recht, die zu wählen, mit deren Inhalten man sich identifiziert. Dass man demokratisch gewählt wurde, heißt aber nicht, dass man demokratisch sein muss“, so GdP-Landeschef N. Cioma. „Es lässt sich nicht verhindern, dass man unsere Forderungen übernimmt und selbst im Parteiprogramm auf uns verweist … Wir werden aber mit dieser Partei nie an einem Strang ziehen. Ich bin froh, dass wir das auf Bundesebene … auch so manifestiert haben, weil es Bundesländer gibt, in denen man sich in absehbarer Zeit als GdP womöglich mit einem AfD-Innensenator herumplagen muss. Gerade in diesen Landesbezirken wurde meinen Kolleginnen und Kollegen schon mehrfach deutlich der dann anders wehende Wind angedroht. Diese Partei will Gewerkschaften abschaffen.“

03

AfD im Bundestag. „Verbal und mit Blick auf die Wahlen hat man die schwierige Lage im Osten für sich entdeckt und springt schon einmal kurzfristig auf den Linke-Vorschlag eines Treuhand-Untersuchungsausschusses auf. Wenn es konkret wird, orientiert sich die Fraktion aber an den Besserverdienenden und der FDP. Vorschläge von Linken und Grünen zur besseren Kontrolle der Geldwäsche werden vom AfD-Abgeordneten S. Keuter … abgelehnt: „Sie wollen eine Ausdehnung des Staatsapparates. Wir als freiheitliche Partei, wir als AfD sind hier skeptisch. Der Staat muss nicht alles wissen und nicht alles kontrollieren. Die Daten der Bürger sind zu schützen; die Privatsphäre ist zu wahren.“ Kein Wunder bei einer Partei, die sich in ihrem Grundsatzprogramm zur Schutzmacht auch für Steuerflüchtlinge à la Uli Hoeneß erklärt. Während die AfD weder beim Hartz IV-Regime noch bei Geflüchteten die geringsten Bedenken gegen die völlige Aufgabe jeder Privatsphäre und die totale Durchleuchtung durch den Staat hat, sieht das bei gut situierten Bürgerinnen und Bürgern ganz anders aus. Auch das ist eine Form der Klassensolidarität.“

Berichterstattung: Dr. G. Wiegel (Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 107. Sitzung, S. 13226, 26.-28. Juni 2019)

04

Hakenkreuze in Gewaltspielen sind keine „staatsbürgerliche Aufklärung“. Verdi und der DGB halten die Entscheidung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für falsch, Computerspiele mit nationalsozialistischen Symbolen freizugeben. Im konkreten Fall soll erstmals in Deutschland ein so genanntes Ego-Shooter-Spiel zugelassen werden, in dem Nazi-Symbole zu sehen sind. F. Werneke, stv. Verdi-Vorsitzender: „Aggressive Computerspiele mit pseudo-historischen Bezügen nutzen Nazi-Symbole nur als zusätzlichen ‚Trigger-Faktor‘. Eine kritische Aufarbeitung des Zeitgeschehens – als ein Kriterium für Kunstfreiheit – kann ich nicht entdecken. Es sollte also bei geltendem Recht bleiben: Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist eine Straftat.“ A. Buntenbach, DGB-Vorstand: „… Wir müssen eine schleichende Akzeptanz von Hakenkreuzen und anderen Nazi-Symbolen verhindern. Unsere Gesellschaft sollte es nicht der USK überlassen, das Selbstbild der Games-Branche zu definieren und die roten Linien des Rechtsstaates zu verschieben.“ Die USK hat bereits 2018 ihr Freigabe-Verfahren geändert … sie begründet ihren Schritt mit der „Sozialadäquanz“, d.h. unzulässige Symbole dürfen verwendet werden, sofern es der staatsbürgerlichen Aufklärung in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§86a, Abs. 3 StGB).