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Nr.10/2019, S.16

dok: DGB: Gegen Gewinne ohne Gewissen

Deutsche Firmen arbeiten weltweit mit Zulieferern zusammen, die Menschen- und Arbeitnehmerrechte missachten und die Umwelt zerstören. Ein breites Bündnis fordert nun von der Bundesregierung, ein Lieferkettengesetz einzuführen, damit deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung in der Welt gerecht werden – mit dabei DGB und Verdi.

Worum geht’s?

Brandkatastrophen in Textilfabriken, der Dammbruch einer Eisenerzmine in Brasilien, brennender Regenwald – für all das sind auch Akteure verantwortlich, mit denen deutsche Firmen eng zusammenarbeiten oder deren Produkte sie nutzen. Bisher müssen diese deutschen Unternehmen keine Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Geschäftspraktiken im Ausland auswirken.

Ein Bündnis von 17 Umwelt-, Menschenrechts- und kirchlichen Organisationen sowie Gewerkschaften hat die „Initiative Lieferkettengesetz“ gestartet. Mit dabei: DGB und Verdi. Insgesamt unterstützen 64 Organisationen die Kampagne. Ihr Ziel: Deutsche Unternehmen sollen verpflichtet werden, auch bei Geschäften im Ausland die Menschenrechte zu achten. Ausbeuterische Arbeitsbedingungen und der Raubbau an der Natur sollen beendet werden – mit einem verbindlichen Lieferkettengesetz. Dies würde dazu führen, dass auch die Unternehmen an der Spitze der Lieferkette verantwortlich gemacht werden können, wenn ihre Auftragnehmer Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltstandards brechen – von der Rohstoffgewinnung bis zum Endprodukt.

Warum jetzt?

Vor 5 Jahren kam es zur Brandkatastrophe in der Textilfabrik „Ali Enterprises“ in Pakistan. Über 250 ArbeiterInnen starben, auch weil Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden. Zu den Auftraggebern der Fabrik gehörte die deutsche Textilkette KiK. Seitdem haben deutsche Unternehmen immer wieder beteuert, sich „freiwillig“ für bessere Arbeitsbedingungen in den Partnerländern einzusetzen. Nur: geschehen ist viel zu wenig. Und die Unternehmen, die sich nicht an den Bemühungen beteiligen, haben nichts zu befürchten.

Der DGB engagiert sich schon lange für ein Lieferkettengesetz, dass Unternehmen verpflichtet, ihrer Verantwortung für die ArbeiterInnen auf der ganzen Welt wahrzunehmen. Immer wieder werden im Ausland Arbeitnehmerrechte missachtet.

Was geschehen muss

Die Bundesregierung hat bisher keine gesetzlichen Regelungen vorgesehen. 2011 wurden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet, 2016 hat Deutschland einen Nationalen Aktionsplan (NAP) vorgelegt. Darin sind zunächst keine verbindlichen Mechanismen vorgesehen, damit Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen.

Für 2020 ist die Überprüfung des NAP vorgesehen. Im Koalitionsvertrag von 2018 heißt es: Falls die Überprüfung zu dem Schluss kommt, „dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen“.

Für die Initiative Lieferketten ist das viel zu wenig – und zu spät: Sie wollen nicht länger warten und fordern ein Lieferkettengesetz noch vor Ende dieser Legislaturperiode. Darin sollen Unternehmen verpflichtet werden, wirksame Maßnahmen zum Schutz von Menschen, ArbeitnehmerInnen und Umwelt zu ergreifen. Dazu gehört, Beschwerdemechanismen für Betroffene einzurichten, bestehende Rechtsverletzungen zu beenden und bereits entstandene Schäden auszugleichen. Sollten die Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht bewusst vernachlässigen oder nachweislich fahrlässig handeln, sollen sie sich vor Gerichten verantworten müssen.

Das Bündnis fordert

• Einen gesetzlichen Rahmen, der Unternehmen verpflichtet, auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards zu achten.

• Unternehmen dazu zu verpflichten, wirksame Maßnahmen gegen menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu ergreifen.

• Wirksame Sanktionen: Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, müssen dafür haften. Geschädigte müssen vor deutschen Gerichten ihre Rechte einklagen können.

https://www.dgb.de/++co++ea1f346c-e377-11e9-9e2a-52540088cada

Abb. (PDF): kampagnenlogo