VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
online-archiv www.linkekritik.de. – Originale einzusehen im Archiv der RLS.
Olaf Argens, Rosemarie Steffens,PB05/2022,21Die Förderung der Kultur der Wertschätzung von Vielfalt ist das Ziel des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) Berlin.01* Antidiskriminierungsgesetzgebung und EU-RechtZwischen 2000 und 2004 beschloss der Rat der Europäischen Union auf Grundlage der entsprechenden UN-Konventionen vier Gleichbehandlungsrichtlinien*; alle 28 EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese in nationales Recht umzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen sollen die gesellschaftliche Wirklichkeit in den Mitgliedstaaten verändern, das heißt, sie sollen Diskriminierungen nicht nur verbieten, sondern wirksam beseitigen.