VEREIN FÜR POLITISCHE BILDUNG, LINKE KRITIK und KOMMUNIKATION
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Rolf Gehring, PB02/2023,
S.18b
Klage gegen die Mindestlohnrichtlinie. Am 18. Januar 2023 reichte die Regierung von Dänemark eine Nichtigkeitsklage gegen die Mindestlohnrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein. Am 14. November 2022 trat sie in Kraft und alle EU-Länder müssen sie innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Dänemark lehnt dies ab. Die Richtlinie schreibt nicht nur angemessene Mindestlöhne in allen Ländern vor, sondern will auch Tarifverhandlungen stärken.